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Viehzüchter verlieren
Viehzüchter verlieren

Viehzüchter verlieren

Herero erwirken Räumungsbefehl gegen Hirten
Marc Springer
Windhoek (ms) – Das Obergericht hat einen Räumungsbefehl gegen neun Viehzüchter erteilt, die sich mit ihren Rindern auf dem Stammesgebiet eines Herero-Clans niedergelassen und seither geweigert haben, das Gebiet wieder zu verlassen.

Das nun ergangene Urteil von Richter Hosea Angula geht auf einen Antrag des Vita Royal House zurück. Darin weisen die Kläger darauf hin, dass sie einigen der Viehzüchter zunächst eine befristete Erlaubnis erteilt hätten, wegen der anhaltenden Dürre ihr Vieh vorübergehend in dem unter ihrer Verwaltung stehendem Kommunalgebiet Ongongo und Ombombo (Kunene-Region) weiden zu lassen. Nachdem die Frist verstrichen sei, hätten sich die Antragsgegner jedoch geweigert, das Gebiet zu verlassen.

Das hauptbeklagte Ministerium für Landreform habe ihnen geraten, sich an die namibische Polizei zu wenden, die jedoch ebenso wenig habe intervenieren wollen, wie der Regionalrat von Kunene.

Die Beklagten hatten vorgebracht, sie hätten entweder von den Antragstellern selbst, oder benachbarten Stammesführern eine unbefristete Weideerlaubnis erhalten. Ferner hatten sie vorgebracht, die Klage sei verfrüht, weil das Gesetz zunächst eine Untersuchung über Weidedispute wie diesen vorschreibe, bevor das Gericht eingeschaltet werden dürfe.

Das Argument, wonach die Kläger untätig geblieben seien, bevor sie angeblich voreilig das Gericht angerufen hätten, wies Angula zurück. Schließlich sei erwiesen, dass die Antragssteller nicht nur Treffen mit den Beklagten einberufen, sondern sich auch schriftlich an das Ministerium, die Polizei und den Regionalrat gewandt hätten. Die Beklagten hingegen hätten nicht belegt, dass sie eine weiterhin gültige Weideerlaubnis erhalten hätten und müssten das Gebiet folglich verlassen.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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