Visa und Arbeitserlaubnis bedingt abgeschafft
Windhoek (Nampa/ste) - Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Permanent Residence Permit, PRP) brauchen künftig nach einer Auslandsreise kein Wiedereinreisevisum beantragen, um sich erneut dauerhaft in Namibia aufhalten zu dürfen, teilte das Ministerium für Inneres und Immigration unlängst mit.
Dies entspreche dem Einwanderungskontrollgesetz Nr. 7 von 1993. Demnach würden PRP-Inhaber, die sich befristet im Ausland aufhalten, lediglich den PRP-Status verlieren, wenn sie Namibia länger als zwei Jahre lang fernblieben.
Knapp eine Woche zuvor hatte das Ministerium angekündigt, dass alle Teilhaber am sogenannten Conservation Tourism künftig kein Visum oder eine Arbeitsgenehmigung bräuchten. Darin eingeschlossen seien Fremdenführer und Tourenleiter, die Besucher ins Land brächten, die hierher kämen um für Umweltschutzprogramme und -Projekte zu arbeiten. Dies treffe sogar auf Touristen zu, die aktiv für eine am Umweltschutz beteiligte Gästefarm oder ein Hegegebiet arbeiten würden.
Tierärztliche Tätigkeiten und Forschungsprogramme seien allerdings davon ausgeschlossen.
Dies entspreche dem Einwanderungskontrollgesetz Nr. 7 von 1993. Demnach würden PRP-Inhaber, die sich befristet im Ausland aufhalten, lediglich den PRP-Status verlieren, wenn sie Namibia länger als zwei Jahre lang fernblieben.
Knapp eine Woche zuvor hatte das Ministerium angekündigt, dass alle Teilhaber am sogenannten Conservation Tourism künftig kein Visum oder eine Arbeitsgenehmigung bräuchten. Darin eingeschlossen seien Fremdenführer und Tourenleiter, die Besucher ins Land brächten, die hierher kämen um für Umweltschutzprogramme und -Projekte zu arbeiten. Dies treffe sogar auf Touristen zu, die aktiv für eine am Umweltschutz beteiligte Gästefarm oder ein Hegegebiet arbeiten würden.
Tierärztliche Tätigkeiten und Forschungsprogramme seien allerdings davon ausgeschlossen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen