Vom Fischen nach Beweismitteln
Angelausflug. Dieses Wort fällt immer dann, wenn Angeklagte defekte Dursuchungsbeschlüsse der Anti-Korruptionskommission (ACC) anfechten, wenn deren Ermittler mal wieder in die Wohnung eines Verdächtigen eingedrungen sind und wahllos Gegenstände beschlagnahmt haben.
Die maritime Analogie ist zutreffend, weil die ACC bei Hausdurchsuchungen regelmäßig wie beim Fischfang vorgeht: Sie nutzt richterliche Verfügungen wie ein Schleppnetz, das sie durch die Wohnung eines Beschuldigten zieht und dessen darin verfangenen Inhalt sie später auswertet. Kurzum: ACC-Ermittler suchen nicht gezielt nach bestimmten Beweismitteln, sondern nehmen beliebig mit, was ihnen behagt, in der Hoffnung es später gegen einen jeweiligen Verdächtigen verwenden zu können.Ein Durchsuchungsbeschluss ist kein Freibrief für Ermittler, sich alles anzueignen von dem sie sich Hinweise auf eine Täterschaft mutmaßlicher Verbrecher versprechen. Deshalb muss die Anordnung genau darlegen, warum nach was gesucht wird und weshalb es für die Ermittlungen relevant ist. Es können also nicht willkürlich Handys, Computer, Laptops, Datenträger und Dokumente beschlagnahmt werden, in der Hoffnung, sie könnten belastendes Material enthalten. Und es dürfen nicht grundlos Wertsachen konfisziert werden, sofern kein konkreter Verdacht besteht, dass diese mit illegal erworbenem Geld finanziert wurden.
Wer glaubt, derlei Vorschriften seien ein lästiges Hindernis bei der Kriminalitätsbekämpfung und würden Ermittlern unnötig die Arbeit erschweren verkennt folgendes: Auflagen dieser Art sollen nicht nur die Rechte von Verdächtigen wahren, sondern den Bürger vor der Willkür des Staates schützen. Es kann schließlich jeder von uns unverschuldet zum Ziel einer Ermittlung werden, sei es wegen falscher Verdächtigungen, Missverständnissen oder sonst etwas. Würden wir in einem solchen Fall wollen, dass wir der ACC hilflos ausgeliefert sind und sich diese in unserer Wohnung aneignen kann, was immer sie will?
Marc Springer
Die maritime Analogie ist zutreffend, weil die ACC bei Hausdurchsuchungen regelmäßig wie beim Fischfang vorgeht: Sie nutzt richterliche Verfügungen wie ein Schleppnetz, das sie durch die Wohnung eines Beschuldigten zieht und dessen darin verfangenen Inhalt sie später auswertet. Kurzum: ACC-Ermittler suchen nicht gezielt nach bestimmten Beweismitteln, sondern nehmen beliebig mit, was ihnen behagt, in der Hoffnung es später gegen einen jeweiligen Verdächtigen verwenden zu können.Ein Durchsuchungsbeschluss ist kein Freibrief für Ermittler, sich alles anzueignen von dem sie sich Hinweise auf eine Täterschaft mutmaßlicher Verbrecher versprechen. Deshalb muss die Anordnung genau darlegen, warum nach was gesucht wird und weshalb es für die Ermittlungen relevant ist. Es können also nicht willkürlich Handys, Computer, Laptops, Datenträger und Dokumente beschlagnahmt werden, in der Hoffnung, sie könnten belastendes Material enthalten. Und es dürfen nicht grundlos Wertsachen konfisziert werden, sofern kein konkreter Verdacht besteht, dass diese mit illegal erworbenem Geld finanziert wurden.
Wer glaubt, derlei Vorschriften seien ein lästiges Hindernis bei der Kriminalitätsbekämpfung und würden Ermittlern unnötig die Arbeit erschweren verkennt folgendes: Auflagen dieser Art sollen nicht nur die Rechte von Verdächtigen wahren, sondern den Bürger vor der Willkür des Staates schützen. Es kann schließlich jeder von uns unverschuldet zum Ziel einer Ermittlung werden, sei es wegen falscher Verdächtigungen, Missverständnissen oder sonst etwas. Würden wir in einem solchen Fall wollen, dass wir der ACC hilflos ausgeliefert sind und sich diese in unserer Wohnung aneignen kann, was immer sie will?
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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