Vom Fluch der Ungewissheit
Es ist ein Wort, nach dem sich Angehörige und Freunde von Opfern eines Gewaltverbrechens gleichermaßen sehnen: Geständnis. Und dennoch bleibt es ein Begriff, der an sich die Sehnsucht nach Klarheit oft unbefriedigt lässt.
So ist es auch im Falle des mutmaßlichen NIMT-Attentäters Ernst Lichtenstrasser, dessen inzwischen widerrufenes Geständnis derart detailreich ist, dass es ihn augenscheinlich als Täter überführt. Damit ist für Angehörige zwar die Schuldfrage vermeintlich beantwortet, die quälende Ungewissheit jedoch nicht beendet.
Sie fragen nicht nur nach dem Wer, sondern vor allem nach dem Warum, weil das Motiv des Täters einem scheinbar sinnlosen Verbrechen die unerträgliche Willkür nimmt. Weil sie unabhängig von der Schuldfrage einen Zusammenhang zwischen Tat und Täter herstellen, eine Erklärung für das Verbrechen finden wollen, die für die eigene Trauerbewältigung notwendig ist.
Das trifft in diesem Fall besonders zu, weil Eckhart Mueller und Heimo Hellwig nicht Opfer eines beliebigen Gelegenheitsverbrechens wurden, sondern den Täter offenbar gut gekannt haben. Für die Hinterbliebenen verdichtet sich der Wunsch nach Aufklärung deshalb auf die alles entscheidende Frage, was den Täter angetrieben hat, sei es um ihn hassen oder ihm vergeben zu können.
Zum Psychogramm des Täters gehört neben dem Geständnis und dem Motiv ein dritter, für Angehörige entscheidender Faktor: die Reue. Sie wollen nicht ein Leben lang nach Rache und Vergeltung trachten. Wollen dem Täter nicht die Genugtuung geben, sich mit ihm beschäftigen oder ihn verachten zu müssen, seine Beweggründe verstehen zu wollen. Sie möchten, dass der Täter Sühne tut. Dass er Abbitte leistet, Besserung gelobt und durch sein Bedauern zur psychologischen Wiedergutmachung beiträgt. Bleibt diese Selbsterkenntnis und Läuterung aus, ist auch kein Vergeben möglich und bleibt das bloße Geständnis eines Angeklagten kaum mehr als juristischer Katalysator für seine Verurteilung.
Marc Springer
So ist es auch im Falle des mutmaßlichen NIMT-Attentäters Ernst Lichtenstrasser, dessen inzwischen widerrufenes Geständnis derart detailreich ist, dass es ihn augenscheinlich als Täter überführt. Damit ist für Angehörige zwar die Schuldfrage vermeintlich beantwortet, die quälende Ungewissheit jedoch nicht beendet.
Sie fragen nicht nur nach dem Wer, sondern vor allem nach dem Warum, weil das Motiv des Täters einem scheinbar sinnlosen Verbrechen die unerträgliche Willkür nimmt. Weil sie unabhängig von der Schuldfrage einen Zusammenhang zwischen Tat und Täter herstellen, eine Erklärung für das Verbrechen finden wollen, die für die eigene Trauerbewältigung notwendig ist.
Das trifft in diesem Fall besonders zu, weil Eckhart Mueller und Heimo Hellwig nicht Opfer eines beliebigen Gelegenheitsverbrechens wurden, sondern den Täter offenbar gut gekannt haben. Für die Hinterbliebenen verdichtet sich der Wunsch nach Aufklärung deshalb auf die alles entscheidende Frage, was den Täter angetrieben hat, sei es um ihn hassen oder ihm vergeben zu können.
Zum Psychogramm des Täters gehört neben dem Geständnis und dem Motiv ein dritter, für Angehörige entscheidender Faktor: die Reue. Sie wollen nicht ein Leben lang nach Rache und Vergeltung trachten. Wollen dem Täter nicht die Genugtuung geben, sich mit ihm beschäftigen oder ihn verachten zu müssen, seine Beweggründe verstehen zu wollen. Sie möchten, dass der Täter Sühne tut. Dass er Abbitte leistet, Besserung gelobt und durch sein Bedauern zur psychologischen Wiedergutmachung beiträgt. Bleibt diese Selbsterkenntnis und Läuterung aus, ist auch kein Vergeben möglich und bleibt das bloße Geständnis eines Angeklagten kaum mehr als juristischer Katalysator für seine Verurteilung.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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