Vom Märchen der Generalprävention
Von einer Überdrehung der Abschreckungs-Spirale hat gestern manch einer gesprochen, als das Obergericht gleich zwei Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt hat.
Wer in die teilnahmslosen, fast desinteressierten Gesichter der davon betroffenen Straftäter blickt, muss sich unweigerlich fragen, was das bringen soll. Dem muss es wie blinder Aktionismus vorkommen, wenn die Justiz weiter auf Abschreckung setzt, wenn sie immer längere Haftstrafen verhängt und damit auch dem öffentlichen Ruf nach Vergeltung folgt.
Dem Wunsch nach Rache einer Gesellschaft, in der zuletzt ein rhetorisches Wettrüsten stattgefunden hat, bei dem Worte wie Todesstrafe, Kastration und Selbstjustiz gefallen sind. Einer zutiefst verunsicherten Gesellschaft, die in ihrer Ratlosigkeit und Ohnmacht alle Hoffnung auf Strafverschärfung setzt, das Instrument der Abschreckung für ein leicht umzusetzendes Allheilmittel gegen Gesetzlosigkeit hält.
Was die reflexartige Forderung nach immer längerem Freiheitsentzug verkennt: Die Hoffnung, Gewaltverbrechen durch Abschreckung bekämpfen zu können, hat sich in Namibia schon lange enttäuscht. Weil bei potenziellen Gewaltverbrechern vor der Tat keine rationale Abwägung zwischen persönlichem Nutzen und Risiko des Freiheitsverlusts stattfindet. Weil Abschreckung eine oft nicht vorhandene Empathie und Impulskontrolle voraussetzt.
Wer in die emotionslosen Gesichter der gestern verurteilten Mörder geblickt hat, wird diesen weit verbreiteten Irrtum erkennen und sich von jeglicher Illusion über die hemmende Wirkung der Abschreckung verabschieden.
Marc Springer
Wer in die teilnahmslosen, fast desinteressierten Gesichter der davon betroffenen Straftäter blickt, muss sich unweigerlich fragen, was das bringen soll. Dem muss es wie blinder Aktionismus vorkommen, wenn die Justiz weiter auf Abschreckung setzt, wenn sie immer längere Haftstrafen verhängt und damit auch dem öffentlichen Ruf nach Vergeltung folgt.
Dem Wunsch nach Rache einer Gesellschaft, in der zuletzt ein rhetorisches Wettrüsten stattgefunden hat, bei dem Worte wie Todesstrafe, Kastration und Selbstjustiz gefallen sind. Einer zutiefst verunsicherten Gesellschaft, die in ihrer Ratlosigkeit und Ohnmacht alle Hoffnung auf Strafverschärfung setzt, das Instrument der Abschreckung für ein leicht umzusetzendes Allheilmittel gegen Gesetzlosigkeit hält.
Was die reflexartige Forderung nach immer längerem Freiheitsentzug verkennt: Die Hoffnung, Gewaltverbrechen durch Abschreckung bekämpfen zu können, hat sich in Namibia schon lange enttäuscht. Weil bei potenziellen Gewaltverbrechern vor der Tat keine rationale Abwägung zwischen persönlichem Nutzen und Risiko des Freiheitsverlusts stattfindet. Weil Abschreckung eine oft nicht vorhandene Empathie und Impulskontrolle voraussetzt.
Wer in die emotionslosen Gesichter der gestern verurteilten Mörder geblickt hat, wird diesen weit verbreiteten Irrtum erkennen und sich von jeglicher Illusion über die hemmende Wirkung der Abschreckung verabschieden.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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