Vom Verhängnis der Korruption
Namibia ist in einen Korruptionsskandal verwickelt, der internationale Schlagzeilen macht. Ein Whistleblower, die berüchtigte Enthüllungsplattform WikiLeaks und eine Handvoll leidenschaftlicher Journalisten haben eine Bestechungsaffäre aufgedeckt, die nun zwei namibischen Ministern ihren Kabinettsposten gekostet hat.
Präsident Hage Geingob hat angesichts der „Schwere der Vorwürfe“ den Rücktritt seiner beiden Minister für Fischerei und Justiz, Bernhard Esau und Sacky Shangala, angenommen. Dabei betonte das Staatsoberhaupt den Grundsatz der Unschuldsvermutung, wie es das in Namibia geltende Rechtsstaatsprinzip verlangt. Ebenso ist es aber die Pflicht der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz, ernstzunehmenden Vorwürfen nachzugehen, ein vorliegendes Verbrechen zu untersuchen und die Schuldtragenden zur Verantwortung zu ziehen.
Das ist die juristische Ansichtsweise. Doch diese Affäre hat bereits bewiesen, dass die Spielregeln auf politischer Ebene nicht die gleichen sind. Was hier zählt, ist die öffentliche Meinung – und die wurde am Mittwoch den beiden namibischen Kabinettsmitgliedern zum Verhängnis: Obwohl eine Schuld rechtlich noch nicht bewiesen wurde, rechtfertigt allein die Schwere der Vorwürfe bereits einen Rücktritt, wie Präsident Hage Geingob selbst an dem Tag erklärte.
Das Staatsoberhaupt steht angesichts der bevorstehenden Wahlen besonders unter Druck. Nicht nur weil der Kampf gegen Korruption eine zentrale Rolle in seiner Wahlkampagne spielt, sondern weil es vor allem nicht die ersten Kabinettsmitglieder sind, die auf diese Weise in Ungnade fallen. Die ehemalige Erziehungsministerin Katrina Hanse-Himarwa wurde am 8. Juli der Korruption schuldig befunden und rund drei Wochen später zu einer Geldstrafe verurteilt.
Auch international werfen diese skandalösen Angelegenheiten alles andere als ein gutes Licht auf Namibia. Ob Diplomat oder Investor – ein Land und eine Regierung, die einen korrupten Eindruck erwecken, schrecken ab.
Clemens von Alten
Präsident Hage Geingob hat angesichts der „Schwere der Vorwürfe“ den Rücktritt seiner beiden Minister für Fischerei und Justiz, Bernhard Esau und Sacky Shangala, angenommen. Dabei betonte das Staatsoberhaupt den Grundsatz der Unschuldsvermutung, wie es das in Namibia geltende Rechtsstaatsprinzip verlangt. Ebenso ist es aber die Pflicht der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz, ernstzunehmenden Vorwürfen nachzugehen, ein vorliegendes Verbrechen zu untersuchen und die Schuldtragenden zur Verantwortung zu ziehen.
Das ist die juristische Ansichtsweise. Doch diese Affäre hat bereits bewiesen, dass die Spielregeln auf politischer Ebene nicht die gleichen sind. Was hier zählt, ist die öffentliche Meinung – und die wurde am Mittwoch den beiden namibischen Kabinettsmitgliedern zum Verhängnis: Obwohl eine Schuld rechtlich noch nicht bewiesen wurde, rechtfertigt allein die Schwere der Vorwürfe bereits einen Rücktritt, wie Präsident Hage Geingob selbst an dem Tag erklärte.
Das Staatsoberhaupt steht angesichts der bevorstehenden Wahlen besonders unter Druck. Nicht nur weil der Kampf gegen Korruption eine zentrale Rolle in seiner Wahlkampagne spielt, sondern weil es vor allem nicht die ersten Kabinettsmitglieder sind, die auf diese Weise in Ungnade fallen. Die ehemalige Erziehungsministerin Katrina Hanse-Himarwa wurde am 8. Juli der Korruption schuldig befunden und rund drei Wochen später zu einer Geldstrafe verurteilt.
Auch international werfen diese skandalösen Angelegenheiten alles andere als ein gutes Licht auf Namibia. Ob Diplomat oder Investor – ein Land und eine Regierung, die einen korrupten Eindruck erwecken, schrecken ab.
Clemens von Alten
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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