Von Demut und Verantwortung
Das vergangene Wochenende war wieder von Schicksalsschlägen geprägt. Die Nachricht des verunglückten Busses, bei dem zwei Schüler ums Leben gekommen sind, hat große Bestürzung ausgelöst – und auch Entrüstung, die sich in erster Linie gegen den angeblich alkoholisierten Fahrer richtet.
Der Zorn ist nachvollziehbar. Fahren unter Alkoholeinfluss ist moralisch nicht vertretbar – selbst wenn alles gut geht. Das verdeutlichen diese beiden fast identischen Szenarien eines angetrunkenen Autofahrers: In einem Beispiel erreicht er sicher sein Ziel; in dem anderen Szenario rennt ein kleines Mädchen vor sein Auto, doch aufgrund seiner beeinträchtigten Reaktionszeit kann er nicht ausweichen und das Kind stirbt. Unterscheidet sich hier das Maß an Verwerflichkeit? Inwiefern sind die Folgen für die Schwere der Schuld ausschlaggebend, wenn die Tat doch dieselbe ist? Relevante Fragen, die nicht einfach zu beantworten sind.
Die Empörung über alkoholisierte Autofahrer ist verständlich. Doch eine Vorverurteilung des Einzelnen ist fehl am Platz. Das gilt auch für den Busfahrer, der sich angeblich mit 0,19 Promille hinter das Lenkrad eines Fahrzeugs mit dutzenden Schülern gesetzt und den Tod zweier Kinder verschuldet haben soll. Diesem Vorwurf muss sich dieser Mensch sowieso stellen. Ein Mensch, der sich nicht nur gegenüber der Justiz sondern auch vor seinem eigenen Gewissen verantworten muss. Ein Mensch, der wie jeder andere Fehler begeht – Fehler, die meist kaum wahrgenommen werden, aber manchmal zu folgenschweren Schicksalsschlägen werden.
Ob böswillige Absicht, Dummheit, Fahrlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit: In den seltensten Fällen sind Außenstehende ausreichend informiert, darüber urteilen zu können. Das wird aus gutem Grund der Justiz überlassen. Denn schlussendlich kann keiner mit absoluter Gewissheit und vollem Verständnis die Komplexität der Umstände nachvollziehen, was in einer verantwortlichen Person vorgeht und was zu dem Fehlverhalten geführt hat.
Clemens von Alten
Der Zorn ist nachvollziehbar. Fahren unter Alkoholeinfluss ist moralisch nicht vertretbar – selbst wenn alles gut geht. Das verdeutlichen diese beiden fast identischen Szenarien eines angetrunkenen Autofahrers: In einem Beispiel erreicht er sicher sein Ziel; in dem anderen Szenario rennt ein kleines Mädchen vor sein Auto, doch aufgrund seiner beeinträchtigten Reaktionszeit kann er nicht ausweichen und das Kind stirbt. Unterscheidet sich hier das Maß an Verwerflichkeit? Inwiefern sind die Folgen für die Schwere der Schuld ausschlaggebend, wenn die Tat doch dieselbe ist? Relevante Fragen, die nicht einfach zu beantworten sind.
Die Empörung über alkoholisierte Autofahrer ist verständlich. Doch eine Vorverurteilung des Einzelnen ist fehl am Platz. Das gilt auch für den Busfahrer, der sich angeblich mit 0,19 Promille hinter das Lenkrad eines Fahrzeugs mit dutzenden Schülern gesetzt und den Tod zweier Kinder verschuldet haben soll. Diesem Vorwurf muss sich dieser Mensch sowieso stellen. Ein Mensch, der sich nicht nur gegenüber der Justiz sondern auch vor seinem eigenen Gewissen verantworten muss. Ein Mensch, der wie jeder andere Fehler begeht – Fehler, die meist kaum wahrgenommen werden, aber manchmal zu folgenschweren Schicksalsschlägen werden.
Ob böswillige Absicht, Dummheit, Fahrlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit: In den seltensten Fällen sind Außenstehende ausreichend informiert, darüber urteilen zu können. Das wird aus gutem Grund der Justiz überlassen. Denn schlussendlich kann keiner mit absoluter Gewissheit und vollem Verständnis die Komplexität der Umstände nachvollziehen, was in einer verantwortlichen Person vorgeht und was zu dem Fehlverhalten geführt hat.
Clemens von Alten
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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