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Von Erongo-RED nicht nötigen lassen

Beim Lesen des o.g. Berichts sträuben sich sicherlich nicht nur bei mir die Haare. Zunächst kann sich die Stadt wohl nicht erlauben, ein solches Projekt ohne ordnungsgemäße Ausschreibung ausführen zu lassen, das heißt ohne Einholung mehrerer Angebote.

Es wäre eine unzulässige Begünstigung, wenn sich die Stadt gezwungen sähe, Erongo-RED den Auftrag deswegen zu erteilen, weil Erongo-RED das von der Stadt erstellte Design genehmigen muss. Ein von Erongo-RED in diese Richtung ausgeübter Zwang wäre Nötigung und unlauterer Wettbewerb. Die Stadt ist also in keiner Weise gehindert, auch Angebote anderer Firmen einzuholen.

Das vorliegende alleinige Angebot von Erongo-RED enthält unquantifizierte Posten, deren genaue Höhe sich erst im Verlauf der Arbeiten ergibt und dann Eingang in die Schlussrechnung finden soll. Jedes Angebot enthält immer auch unternehmerische Risiken. Es kann doch nicht sein, dass am Ende der Steuerzahler auch noch Fehler, die eventuell während der Auftragsdurchführung passieren, bezahlen muss. Das würde auch gar nicht auffallen, man hätte ja für solche Risiken pauschale Vorabzahlungen erhalten, zum Beispiel die Sicherheitsrücklage. Die Stadt kann es sich wohl auch nicht leisten, einen Auftrag zu vergeben und nicht zu wissen, was am Ende auf der Rechnung steht. International ist bei solchen Aufträgen folgende Zahlungsweise üblich: Ein Drittel nach Vertragsabschluss, ein Drittel nach Fertigstellung, ein Drittel nach Ablauf der Gewährleistung.

Ich hoffe, dass der Zug noch nicht abgefahren und doch noch eine saubere kaufmännische Behandlung dieses Projektes möglich ist. Die Beleuchtung des Bahnübergangs kann angesichts der politischen Brisanz sicher auch noch ein paar Wochen länger warten.

Klaus Bettendorf, Swakopmund

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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