Von Gänseküken, Ziegen und sechs Entlassungen
Ortstermin Arbeitsgericht in Windhoek. Der Farmer Andreas Wiese ist im Zeugenstand. Er redet über den Zwischenfall mit dem Gänseküken, der zunächst zum Ausstand von sechs seiner Angestellten, dann zu deren Entlassung und schließlich zu einer Debatte über angedrohte Landbesetzungen in Namibia geführt hat.
"Ich habe am 30. September letzten Jahres in meinem Haus auf der Farm Ongombo West ein Streitgespräch zwischen meiner Mutter und meiner Angestellten Cornelia Roonasie mitbekommen, bei dem es um den Tod eines Gänsekükens ging", gibt Wiese zu Protokoll. "Meine Mutter hat ruhig und sachlich mit Frau Roonasie gesprochen und ist zu keinem Zeitpunkt ausfallend geworden", betont er.
Dann teilte Wiese dem Gericht mit, er habe sich anschließend bei seiner Mutter über den Grund für die Auseinandersetzung erkundigt. Diese habe ihm in Deutsch erklärt, dass im Stall ein Gänseküken zwischen zwei Plastikkisten eingeklemmt und zerquetscht worden sei und dass sie Roonasie gebeten habe, künftig besser auf die Küken zu achten. "Frau Roonasie, die während der Unterhaltung zwischen mir und meiner Mutter vor der Küche stand, hat mich dann lautstark aufgefordert, ich solle rauskommen, wenn ich ihr etwas zu sagen hätte", erinnert sich Wiese. Seine Angestellte sei "sehr undiszipliniert und agressiv" gewesen und habe ihm unterstellt, er habe seiner Mutter empfohlen, sie (Roonasie) für das Gänseküken bezahlen zu lassen.
"Frau Roonasie hat sich dann abrupt abgewendet und ist weggelaufen", schildert Wiese den weiteren Verlauf der Ereignisse. Daraufhin habe er sich an seinen, in der Küche beschäftigten Angestellten Elias Hoebeb gewandt, um diesen über seine Meinung zu dem Vorfall zu befragen. "Herr Hoebeb ist daraufhin mit einem Messer in der Hand auf mich zugegangen und hat mir in einem agressiven Ton mitgeteilt, ich solle ihn informieren, wenn ich ihn von der Farm verjagen wolle", sagt Wiese.
Hoebeb habe sich dann ebenfalls umgedreht und sei weggegangen. "Ich konnte das Verhalten der beiden Angestellten nicht verstehen, weil auf der Farm ein harmonisches Arbeitsverhältnis bestand und wir Probleme immer sofort besprochen und beseitigt haben", erklärt Wiese. Deshalb sei er ausgesprochen verwundert gewesen, als Rooinasie und Hoebeb wenig später in Begleitung von drei weiteren seiner Angestellten zum Farmhaus zurückgekehrt seien und ihm mitgeteilt hätten, "dass sie gehen würden".
"Die fünf Arbeitnehmer haben anschließend meine anderen Angestellten eingeschüchtert und ihnen nahegelegt, ebenfalls die Arbeit niederzulegen", führt Wiese weiter aus. Dabei hebt er hervor, dass er zu keinem Zeitpunkt seinen Arbeitnehmer befohlen habe "zu gehen". Anschließend erklärt Wiese dem Gericht detailliert, wie er über die nächsten Tage und Wochen vergeblich versucht habe, mit seinen Angestellten zu reden und von diesen den Grund für ihr Verhalten zu erfahren.
Und dann bietet der Rechtsvertreter der am 10. Oktober schließlich entlassenen Angestellten einen Grund für das Wiese zufolge unverständliche Verhalten an. "Erzählen Sie dem Gericht bitte die Geschichte mit der Ziege", fordert er den Zeugen auf. Dieser hebt zunächst hervor, die Ziege habe nichts mit dem der Prozess zu tun, über den seine entlassenen Angestellten ihre Wiedereinstellung einklagen wollen.
Nach einigem Drängen durch den Anwalt erzählt Wiese dann aber doch, dass sein Vater "einige Tage" vor dem Disput über das Gänseküken "versehentlich" eine Ziege erschossen habe, die der Mutter von drei seiner Angestellten gehörte. "Die Mutter meiner drei Arbeitnehmer Immanuel, Zedib und Elias Hoebeb wohnt auf der Nachbarfarm und hat ihre Ziegen immer auf Ongombo West weiden und trinken lassen", erzählt Wiese.
Und dann weist er das Gericht darauf hin, dass er die drei Angestellten wiederholt gebeten habe, die Ziegen von seiner Farm fernzuhalten. Weil dieser Aufforderung jedoch nicht entsprochen worden sei, habe sein Vater eines Tages in die Richtung der Ziegen geschossen um diese zu vertreiben. "Er hat nicht auf die Ziegen gezielt, aber die Kugel wurde unglücklich abgefälscht und hat eine der Ziegen getroffen", sagt Wiese.
Die Polizei habe den Zwischenfall untersucht und bestätigt, dass es ein Querschläger gewesen sei, hebt Wiese hervor. Und dann fügt er hinzu, er habe der Besitzerin der Ziege "nach Rücksprache mit Agra" einen Betrag von N$ 250 bezahlt, der "über dem Marktwert der Ziege liegt".
Als Wiese mit seiner Zeugenaussage fertig ist und sein Rechtsvertreter sein Schlussplädoyer gehalten hat, ist der Anwalt der sechs Kläger dran. "Dieser Fall geht nicht um Land, sondern um ein Gänseküken, eine Ziege und sechs unfaire Entlassungen", ist sein erster Satz.
"Ich habe am 30. September letzten Jahres in meinem Haus auf der Farm Ongombo West ein Streitgespräch zwischen meiner Mutter und meiner Angestellten Cornelia Roonasie mitbekommen, bei dem es um den Tod eines Gänsekükens ging", gibt Wiese zu Protokoll. "Meine Mutter hat ruhig und sachlich mit Frau Roonasie gesprochen und ist zu keinem Zeitpunkt ausfallend geworden", betont er.
Dann teilte Wiese dem Gericht mit, er habe sich anschließend bei seiner Mutter über den Grund für die Auseinandersetzung erkundigt. Diese habe ihm in Deutsch erklärt, dass im Stall ein Gänseküken zwischen zwei Plastikkisten eingeklemmt und zerquetscht worden sei und dass sie Roonasie gebeten habe, künftig besser auf die Küken zu achten. "Frau Roonasie, die während der Unterhaltung zwischen mir und meiner Mutter vor der Küche stand, hat mich dann lautstark aufgefordert, ich solle rauskommen, wenn ich ihr etwas zu sagen hätte", erinnert sich Wiese. Seine Angestellte sei "sehr undiszipliniert und agressiv" gewesen und habe ihm unterstellt, er habe seiner Mutter empfohlen, sie (Roonasie) für das Gänseküken bezahlen zu lassen.
"Frau Roonasie hat sich dann abrupt abgewendet und ist weggelaufen", schildert Wiese den weiteren Verlauf der Ereignisse. Daraufhin habe er sich an seinen, in der Küche beschäftigten Angestellten Elias Hoebeb gewandt, um diesen über seine Meinung zu dem Vorfall zu befragen. "Herr Hoebeb ist daraufhin mit einem Messer in der Hand auf mich zugegangen und hat mir in einem agressiven Ton mitgeteilt, ich solle ihn informieren, wenn ich ihn von der Farm verjagen wolle", sagt Wiese.
Hoebeb habe sich dann ebenfalls umgedreht und sei weggegangen. "Ich konnte das Verhalten der beiden Angestellten nicht verstehen, weil auf der Farm ein harmonisches Arbeitsverhältnis bestand und wir Probleme immer sofort besprochen und beseitigt haben", erklärt Wiese. Deshalb sei er ausgesprochen verwundert gewesen, als Rooinasie und Hoebeb wenig später in Begleitung von drei weiteren seiner Angestellten zum Farmhaus zurückgekehrt seien und ihm mitgeteilt hätten, "dass sie gehen würden".
"Die fünf Arbeitnehmer haben anschließend meine anderen Angestellten eingeschüchtert und ihnen nahegelegt, ebenfalls die Arbeit niederzulegen", führt Wiese weiter aus. Dabei hebt er hervor, dass er zu keinem Zeitpunkt seinen Arbeitnehmer befohlen habe "zu gehen". Anschließend erklärt Wiese dem Gericht detailliert, wie er über die nächsten Tage und Wochen vergeblich versucht habe, mit seinen Angestellten zu reden und von diesen den Grund für ihr Verhalten zu erfahren.
Und dann bietet der Rechtsvertreter der am 10. Oktober schließlich entlassenen Angestellten einen Grund für das Wiese zufolge unverständliche Verhalten an. "Erzählen Sie dem Gericht bitte die Geschichte mit der Ziege", fordert er den Zeugen auf. Dieser hebt zunächst hervor, die Ziege habe nichts mit dem der Prozess zu tun, über den seine entlassenen Angestellten ihre Wiedereinstellung einklagen wollen.
Nach einigem Drängen durch den Anwalt erzählt Wiese dann aber doch, dass sein Vater "einige Tage" vor dem Disput über das Gänseküken "versehentlich" eine Ziege erschossen habe, die der Mutter von drei seiner Angestellten gehörte. "Die Mutter meiner drei Arbeitnehmer Immanuel, Zedib und Elias Hoebeb wohnt auf der Nachbarfarm und hat ihre Ziegen immer auf Ongombo West weiden und trinken lassen", erzählt Wiese.
Und dann weist er das Gericht darauf hin, dass er die drei Angestellten wiederholt gebeten habe, die Ziegen von seiner Farm fernzuhalten. Weil dieser Aufforderung jedoch nicht entsprochen worden sei, habe sein Vater eines Tages in die Richtung der Ziegen geschossen um diese zu vertreiben. "Er hat nicht auf die Ziegen gezielt, aber die Kugel wurde unglücklich abgefälscht und hat eine der Ziegen getroffen", sagt Wiese.
Die Polizei habe den Zwischenfall untersucht und bestätigt, dass es ein Querschläger gewesen sei, hebt Wiese hervor. Und dann fügt er hinzu, er habe der Besitzerin der Ziege "nach Rücksprache mit Agra" einen Betrag von N$ 250 bezahlt, der "über dem Marktwert der Ziege liegt".
Als Wiese mit seiner Zeugenaussage fertig ist und sein Rechtsvertreter sein Schlussplädoyer gehalten hat, ist der Anwalt der sechs Kläger dran. "Dieser Fall geht nicht um Land, sondern um ein Gänseküken, eine Ziege und sechs unfaire Entlassungen", ist sein erster Satz.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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