Von Statistiken keine Ahnung
Generalrechnungsprüfer nimmt Polizeiarbeit kritisch unter die Lupe
Von Nampa und Clemens von Alten
Windhoek
Die Berichte, die der Generalrechnungsprüfer Junias Kandjeke vergangene Woche der Nationalversammlung vorgelegt hat, zeichnen ein klägliches Bild: Demnach ist die namibische Polizei stark unterfinanziert und versäumt es, die eigenen Initiativen zur Verbrechensbekämpfung genau unter die Lupe zu nehmen und deren Wirkung nachzuprüfen.
Der Polizei fehle es sowohl an uniformierten Beamten als auch an Dienstfahrzeugen. Aufgrund dieser unzureichenden Ausstattung mit Mitteln und Ressourcen falle es den Ordnungshütern schwer, ihrer Aufgabe angemessen nachzugehen, schreibt Kandjeke, dessen Analysen sich auf die Finanzjahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 beziehen.
Darüber hinaus werde das Sammeln und Auswerten von Verbrechensdaten vernachlässigt, die den Behörden eigentlich als Leitfaden dienen sollten. Beispielsweise habe die Polizei versagt, sogenannte Crime Concentration Charts einzuführen, die eine Übersicht erlauben, wie sich die Kriminalität örtlich verteilt. Zudem „verstehen nicht alle Polizeistationen“, wer bei der Analyse von Verbrechensstatistiken welche Rolle spielt und die Verantwortung trägt. Zudem erklärt Kandjeke, dass „nicht alle Polizisten“ in die Grundlagen der Auswertung von Statistiken eingewiesen worden seien und es keine einheitlichen Vorgaben für die Berichterstattung von Verbrechen gebe.
Zudem kritisiert der Generalrechnungsprüfer, dass die Polizei ihre Initiativen zur Verbrechensprävention und deren Wirkung nicht ausreichend nachprüfe. Es fehle eine klares Berichts- und Bewertungssystem, dass eine effektive Umsetzung der Maßnahmen garantieren würde. So sei die Polizei nicht in der Lage, ihre eigene Reaktions- beziehungsweise Eintreffzeit einzuschätzen, womit ein Maßstab für Dienstqualität und Rechenschaftspflicht fehle. Kandjeke empfehlt, dass die Strafverfolgungsbehörden „regelmäßig“ ihre Arbeit – vor allem gezielte Aktivitäten – überprüfen und sich gleichzeitig mehr um öffentliche Aufklärung bemühen.
In den Berichten des Generalrechnungsprüfers wird nämlich auch betont, dass die Polizei ihre Öffentlichkeitsarbeit verbessern und mehr Bewusstsein schaffen muss. Beispielsweise hätten die öffentlich aufgestellten Briefkästen für anonyme Hinweise nicht den erhofften Erfolg gehabt, da die Öffentlichkeit den Zweck dieser Meldeboxen „nicht verstanden“ habe. Kandjeke zufolge muss die Polizei den Informationsfluss zwischen ihr und der Öffentlichkeit verbessern. Ferner fehle es zwischen Polizei und anderen Interessenvertretern im Sicherheitsbereich an „Synergie“, die für die effektive Verbrechensvorbeugung dienlich wäre.
Windhoek
Die Berichte, die der Generalrechnungsprüfer Junias Kandjeke vergangene Woche der Nationalversammlung vorgelegt hat, zeichnen ein klägliches Bild: Demnach ist die namibische Polizei stark unterfinanziert und versäumt es, die eigenen Initiativen zur Verbrechensbekämpfung genau unter die Lupe zu nehmen und deren Wirkung nachzuprüfen.
Der Polizei fehle es sowohl an uniformierten Beamten als auch an Dienstfahrzeugen. Aufgrund dieser unzureichenden Ausstattung mit Mitteln und Ressourcen falle es den Ordnungshütern schwer, ihrer Aufgabe angemessen nachzugehen, schreibt Kandjeke, dessen Analysen sich auf die Finanzjahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 beziehen.
Darüber hinaus werde das Sammeln und Auswerten von Verbrechensdaten vernachlässigt, die den Behörden eigentlich als Leitfaden dienen sollten. Beispielsweise habe die Polizei versagt, sogenannte Crime Concentration Charts einzuführen, die eine Übersicht erlauben, wie sich die Kriminalität örtlich verteilt. Zudem „verstehen nicht alle Polizeistationen“, wer bei der Analyse von Verbrechensstatistiken welche Rolle spielt und die Verantwortung trägt. Zudem erklärt Kandjeke, dass „nicht alle Polizisten“ in die Grundlagen der Auswertung von Statistiken eingewiesen worden seien und es keine einheitlichen Vorgaben für die Berichterstattung von Verbrechen gebe.
Zudem kritisiert der Generalrechnungsprüfer, dass die Polizei ihre Initiativen zur Verbrechensprävention und deren Wirkung nicht ausreichend nachprüfe. Es fehle eine klares Berichts- und Bewertungssystem, dass eine effektive Umsetzung der Maßnahmen garantieren würde. So sei die Polizei nicht in der Lage, ihre eigene Reaktions- beziehungsweise Eintreffzeit einzuschätzen, womit ein Maßstab für Dienstqualität und Rechenschaftspflicht fehle. Kandjeke empfehlt, dass die Strafverfolgungsbehörden „regelmäßig“ ihre Arbeit – vor allem gezielte Aktivitäten – überprüfen und sich gleichzeitig mehr um öffentliche Aufklärung bemühen.
In den Berichten des Generalrechnungsprüfers wird nämlich auch betont, dass die Polizei ihre Öffentlichkeitsarbeit verbessern und mehr Bewusstsein schaffen muss. Beispielsweise hätten die öffentlich aufgestellten Briefkästen für anonyme Hinweise nicht den erhofften Erfolg gehabt, da die Öffentlichkeit den Zweck dieser Meldeboxen „nicht verstanden“ habe. Kandjeke zufolge muss die Polizei den Informationsfluss zwischen ihr und der Öffentlichkeit verbessern. Ferner fehle es zwischen Polizei und anderen Interessenvertretern im Sicherheitsbereich an „Synergie“, die für die effektive Verbrechensvorbeugung dienlich wäre.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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