Von Unvermögen und Rechtsbruch
Wie sollen sich Bürger vor der Willkür der Polizei schützen, wenn diese bei nachweislichem Fehlverhalten nicht etwa Besserung gelobt, sondern das eigene Unvermögen mit einem Mangel an Ausbildung, Personal und Finanzen zu beschönigen versucht?
Diese Frage stellt sich erneut angesichts der rechtswidrigen Festnahme von 46 Ausländern, die sich vermutlich noch heute in illegalem Arrest befänden, wenn nicht Ombudsmann John Walters ihre Freilassung eingeklagt hätte. Mit der Gefahr konfrontiert, für die dabei entstandenen Rechtskosten persönlich aufkommen zu müssen, reagieren die Polizei und ihre politischen Vorgesetzten mit der ungeheuerlichen Empfehlung, man solle den Rechtsbruch entschuldigen, weil es den daran Beteiligten an Ausbildung und Regelkenntnis fehle.
Mehr noch: Die Beklagten schrecken nicht einmal davor zurück, sich auf eine irrelevante Immunitäts-Bestimmung des Immigrationsgesetzes zu berufen, die Beamte vor zivilen Entschädigungsforderungen schützt, die auf Handlungen oder Unterlassungen bei der Ausübung ihrer Arbeit zurückgehen. Konkret soll das heißen, man solle von Polizisten begangenes Unrecht als Folge ihrer Inkompetenz hinnehmen, oder zumindest von rechtlichen Schritten gegen sie absehen.
Der von Polizisten schikanierte Bürger soll sich also mit der Rechtfertigung trösten, diese habe nicht böswillig, sondern unwissend agiert und Verständnis verdient, weil ihr Mangel an Ausbildung nicht selbstverschuldet sei. Wen das nicht sprachlos macht, der ist geneigt zu rufen: Wer Unfähigkeit und Unkenntnis des Gesetzes als Entschuldigung für den Rechtsbruch bemüht, hat in Polizei und Politik nichts verloren.
Marc Springer
Diese Frage stellt sich erneut angesichts der rechtswidrigen Festnahme von 46 Ausländern, die sich vermutlich noch heute in illegalem Arrest befänden, wenn nicht Ombudsmann John Walters ihre Freilassung eingeklagt hätte. Mit der Gefahr konfrontiert, für die dabei entstandenen Rechtskosten persönlich aufkommen zu müssen, reagieren die Polizei und ihre politischen Vorgesetzten mit der ungeheuerlichen Empfehlung, man solle den Rechtsbruch entschuldigen, weil es den daran Beteiligten an Ausbildung und Regelkenntnis fehle.
Mehr noch: Die Beklagten schrecken nicht einmal davor zurück, sich auf eine irrelevante Immunitäts-Bestimmung des Immigrationsgesetzes zu berufen, die Beamte vor zivilen Entschädigungsforderungen schützt, die auf Handlungen oder Unterlassungen bei der Ausübung ihrer Arbeit zurückgehen. Konkret soll das heißen, man solle von Polizisten begangenes Unrecht als Folge ihrer Inkompetenz hinnehmen, oder zumindest von rechtlichen Schritten gegen sie absehen.
Der von Polizisten schikanierte Bürger soll sich also mit der Rechtfertigung trösten, diese habe nicht böswillig, sondern unwissend agiert und Verständnis verdient, weil ihr Mangel an Ausbildung nicht selbstverschuldet sei. Wen das nicht sprachlos macht, der ist geneigt zu rufen: Wer Unfähigkeit und Unkenntnis des Gesetzes als Entschuldigung für den Rechtsbruch bemüht, hat in Polizei und Politik nichts verloren.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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