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Vor 50 Jahren
Vor 50 Jahren

Vor 50 Jahren

Wiebke Schmidt
31. Oktober 1968
Rhodesien-Resolution ohne Wirkung

New York (AZ/SAPA/Reuter) - Der Treuhandausschuß der Vereinten Nationen nahm gestern, wie erwartet, seine jüngste Rhodesien-Resolution an, die im wesentlichen ein Abklatsch der im vergangenen Jahr verabschiedeten Rhodesien-Resolution ist. Südafrika und Portugal sollen wegen ihrer Unterstützung des rhodesischen Minderheitsregimes „bestraft“ werden. Aus diesem Grunde sollen Südafrika und Portugal zusammen mit Rhodesien mit Zwangssanktionen belegt werden. England wird aufgefordert, zur Beseitigung des Smith-Regimes Gewalt anzuwenden. Die Rhodesien-Resolution ist ohne jeglichen praktischen Wert.

Selbst wenn die vom Treuhandausschuß angenommene Resolution von der Generalversammlung bestätigt wird, was durchaus wahrscheinlich ist, dürfte sie wirkungslos verpuffen. Zwangsmaßnahmen kann lediglich der Sicherheitsrat beschliessen. Wie es um die Stimmung im Sicherheitsrat bestellt sein dürfte, beweist die Tatsache, daß bedeutende westliche Länder gegen die Resolution gestimmt haben. Eine Anzahl weiterer Länder enthielt sich der Stimme bzw. glänzte durch Abwesenheit.

Folgende Länder stimmten gegen die Rhodesien-Vorschläge des Treuhandausschusses: England, USA, Portugal, Südafrika, Australien, Belgien, Luxemburg, Holland, Neuseeland.

Südafrikas Vertreter im Treuhandausschuß, Carl von Hirschberg, protestierte dagegen, „daß die Vereinten Nationen mißbraucht werden, um diejenigen zu ermutigen, die Hilfe für Subversion und Terrorismus gewähren“.

Der britische Delegierte Even Luard hatte den Entwurf zuvor als „militant und gewalttätig, schlecht erwogen, unrealistisch und extrem“ bezeichnet. Luard bedauerte auch die Sprache, in der der Entwurf abgefaßt ist. Er warf den Afro-Asiaten vor, daß sie in ihrer Resolution all das ignorierten, was inzwischen tatsächlich erreicht worden sei.


31. Oktober 1968
Prozeßwelle in der DDR

Berlin (SAPA/AP) - Die Ostberliner Regierung hat bestätigt, daß sieben junge Ostdeutsche wegen ihrer Teilnahme an Demonstrationen gegen die von der UdSSR geführte Invasion in die Tschechoslowakei zu Gefängnisstrafen verurteilt worden sind. Die sieben Jugendlichen wurden nach einer Meldung der offiziellen Nachrichtenagentur ADN zu Strafen in Höhe bis zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Als Begründung wurde Agitation „gegen den Staat“ angegeben. Zu den Verurteilten gehören der 19jährige Frank Havemann und sein 16 Jahre alter Bruder Robert, Söhne des Wissenschaftlers Robert Havemann, und der 23jährige Thomas Brasch, Sohn des stellvertretenden Kultusministers Horst Brasch.

Wie aus zuverlässigen Quellen verlautet, ist das aber nur ein Teil der wegen an Teilnahmen an anti-sowjetischen Demonstrationen Verurteilten. Nach Berichten hat eine Serie von nichtöffentlichen Gerichtsverfahren stattgefunden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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