Vor 50 Jahren
24. September 1968
UNO mit 97 Tagesordnungspunkten
New York (SAPA/Rweuter) - 97 Punkte umfaßt die Tagesordnung der 23. Sitzungsperiode der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die heute begonnen hat.
Nicht auf der Tagesordnung stehen der Krieg in Vietnam und die Okkupation der Tschechoslowakei durch die Sowjetunion, wohl aber die Verwaltung Südwestafrikas und die Politik der getrennten Entwicklung der Republik.
Weitere Tagesordnungspunkte sind: das Wirtschaftsgefälle zwischen armen und reichen Ländern, die Anerkennung Rotchinas als Mitglied der Vereinten Nationen, Methoden der Erhaltung des Friedens durch die UNO, Abrüstungsfragen usw. Am Vorabend des Beginns der 23. Sitzungsperiode appellierte Generalsekretär U Thant im Rahmen einer Pressekonferenz an die Mitglieder der UNO, dem China-Problem größere Aufmerksamkeit zu schenken. Er meinte damit die Aufnahme Rotchinas in die Vereinten Nationen. Dieses Problem sei, wie sich U Thant ausdrückte, „lebenswichtig“. Politische Beobachter glauben jedoch nicht, daß die Generalversammlung sich zu einer Aufnahme Rotchinas entschließen wird.
Zu den ersten Tagesordnungspunkten gehört die Aufnahme Swasilands als 125. Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen. Der Weltsicherheitsrat hat der Aufnahme dieses kleinen Afrika-Staates bereits zugestimmt.
Die meisten Mitgliedsstaaten haben ihre Außenminister nach New York entsandt. Südafrikas Außenminister Dr. Hilgard Muller steht an der Spitze der Delegation der Republik. Die Arbeit des südafrikanischen Außenministers in New York dürfte sich hauptsächlich auf private diplomatische Kontakte konzentrieren. Es ist bisher nicht bekannt, ob Dr. Muller in die Südwestafrika-Debatte eingreifen wird. Politische Beobachter in New York meinen, daß bei der diesjährigen Südwestafrika-Debatte lediglich ein kurzes Strohfeuer abgebrannt wird.
24. September 1968
Das erste Urteil
Windhoek (AZ) - Das erste Urteil in dem Prozess gegen verschiedene Personen im Zusammenhang mit dem Diebstahl von gewissen Gegenständen nach dem Boeing-Absturz bei Windhoek am 20. April wurde am Montag vom Magistrat C. H. Badenhorts gefällt. Der Eisenbahnarbeiter Josef Adam Johannes de Beer aus Virginia (OFS) wurde zu drei Wochen Gefängnis sowie zu weiteren 150 Tagen oder 150 Rand verurteilt. De Beer hatte zwei Uhren, zwei Feierzeuge und fünf Münzen von der Unfallstellte entfernt.
Der Prozeß gegen den 32jährigen Beamten Hermias Cornelius Genis aus Windhoek wurde bis zum 14. Oktober vertagt. Diese Vertagung erfolgte, nachdem sein Anwalt vor Gericht behauptete, Genis habe eine eidesstattliche Erklärung unter Druck abgegeben.
Vor dem Magistratsgericht wurde am Montag ausgesagt, daß Genis in einem Windhoeker Juwelierladen am 27. April eine Uhr für 106 Rand mit angesengten Zehn-Randnoten gekauft haben soll. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, daß er 170 Rand in bar, einen Ring, eine Brosche und Halbedelsteine auf der Unfallstelle gestohlen haben soll.
Der Kriminalbeamte M. J. van Taak von der Eisenbahnpolizei teilte dem Gericht mit, er habe während der Untersuchung der Unfallstelle Beweise dafür gefunden, daß persönlicher Besitz „von den Leichen gerissen war“. Das muß während der Nacht nach dem Flugzeugabsturz geschehen sein.
Heute vormittag begann der Prozeß gegen Lukas Johannes Smith, den Leiter der Windhoeker Verkehrsabteilung.
24. September 1968
Gegen politisierende Pfarrer
Durban (SAPA) - Ministerpräsident B. J. Vorster erklärte auf dem Jahreskongreß der Nationalen Partei Natals in Durban, es habe den Anschein, als ob gewisse Mitglieder der Geistlichkeit - „Bischöfe und Pfarrer“ - in zunehmendem Maß in das Feld der Politik einzutreten wünschten. Er möchte ihnen sagen, daß das südafrikanische Volk es übelnehmen würde, wenn die Kanzeln in Zukunft dazu gebraucht würden, Politik zu predigen.
Vorster bezog sich bei seinem verbalen Angriff auf einen Bericht in der Rand „Daily Mail“. Darin hieß es, daß ein Rev. J. M. Wimmer von der St. Mary´s Cathedral in Johannesburg erklärt habe, die Regierung könne nicht länger die Apartheid durchführen. Wimmer habe ferner erklärt, die Regierung „sowie wir“ könnten nicht zwei Herren dienen; denn indem sie der Apartheid diene, weise sie Gott zurück und könne nicht mehr den Anspruch erheben, christlich zu sein.
UNO mit 97 Tagesordnungspunkten
New York (SAPA/Rweuter) - 97 Punkte umfaßt die Tagesordnung der 23. Sitzungsperiode der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die heute begonnen hat.
Nicht auf der Tagesordnung stehen der Krieg in Vietnam und die Okkupation der Tschechoslowakei durch die Sowjetunion, wohl aber die Verwaltung Südwestafrikas und die Politik der getrennten Entwicklung der Republik.
Weitere Tagesordnungspunkte sind: das Wirtschaftsgefälle zwischen armen und reichen Ländern, die Anerkennung Rotchinas als Mitglied der Vereinten Nationen, Methoden der Erhaltung des Friedens durch die UNO, Abrüstungsfragen usw. Am Vorabend des Beginns der 23. Sitzungsperiode appellierte Generalsekretär U Thant im Rahmen einer Pressekonferenz an die Mitglieder der UNO, dem China-Problem größere Aufmerksamkeit zu schenken. Er meinte damit die Aufnahme Rotchinas in die Vereinten Nationen. Dieses Problem sei, wie sich U Thant ausdrückte, „lebenswichtig“. Politische Beobachter glauben jedoch nicht, daß die Generalversammlung sich zu einer Aufnahme Rotchinas entschließen wird.
Zu den ersten Tagesordnungspunkten gehört die Aufnahme Swasilands als 125. Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen. Der Weltsicherheitsrat hat der Aufnahme dieses kleinen Afrika-Staates bereits zugestimmt.
Die meisten Mitgliedsstaaten haben ihre Außenminister nach New York entsandt. Südafrikas Außenminister Dr. Hilgard Muller steht an der Spitze der Delegation der Republik. Die Arbeit des südafrikanischen Außenministers in New York dürfte sich hauptsächlich auf private diplomatische Kontakte konzentrieren. Es ist bisher nicht bekannt, ob Dr. Muller in die Südwestafrika-Debatte eingreifen wird. Politische Beobachter in New York meinen, daß bei der diesjährigen Südwestafrika-Debatte lediglich ein kurzes Strohfeuer abgebrannt wird.
24. September 1968
Das erste Urteil
Windhoek (AZ) - Das erste Urteil in dem Prozess gegen verschiedene Personen im Zusammenhang mit dem Diebstahl von gewissen Gegenständen nach dem Boeing-Absturz bei Windhoek am 20. April wurde am Montag vom Magistrat C. H. Badenhorts gefällt. Der Eisenbahnarbeiter Josef Adam Johannes de Beer aus Virginia (OFS) wurde zu drei Wochen Gefängnis sowie zu weiteren 150 Tagen oder 150 Rand verurteilt. De Beer hatte zwei Uhren, zwei Feierzeuge und fünf Münzen von der Unfallstellte entfernt.
Der Prozeß gegen den 32jährigen Beamten Hermias Cornelius Genis aus Windhoek wurde bis zum 14. Oktober vertagt. Diese Vertagung erfolgte, nachdem sein Anwalt vor Gericht behauptete, Genis habe eine eidesstattliche Erklärung unter Druck abgegeben.
Vor dem Magistratsgericht wurde am Montag ausgesagt, daß Genis in einem Windhoeker Juwelierladen am 27. April eine Uhr für 106 Rand mit angesengten Zehn-Randnoten gekauft haben soll. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, daß er 170 Rand in bar, einen Ring, eine Brosche und Halbedelsteine auf der Unfallstelle gestohlen haben soll.
Der Kriminalbeamte M. J. van Taak von der Eisenbahnpolizei teilte dem Gericht mit, er habe während der Untersuchung der Unfallstelle Beweise dafür gefunden, daß persönlicher Besitz „von den Leichen gerissen war“. Das muß während der Nacht nach dem Flugzeugabsturz geschehen sein.
Heute vormittag begann der Prozeß gegen Lukas Johannes Smith, den Leiter der Windhoeker Verkehrsabteilung.
24. September 1968
Gegen politisierende Pfarrer
Durban (SAPA) - Ministerpräsident B. J. Vorster erklärte auf dem Jahreskongreß der Nationalen Partei Natals in Durban, es habe den Anschein, als ob gewisse Mitglieder der Geistlichkeit - „Bischöfe und Pfarrer“ - in zunehmendem Maß in das Feld der Politik einzutreten wünschten. Er möchte ihnen sagen, daß das südafrikanische Volk es übelnehmen würde, wenn die Kanzeln in Zukunft dazu gebraucht würden, Politik zu predigen.
Vorster bezog sich bei seinem verbalen Angriff auf einen Bericht in der Rand „Daily Mail“. Darin hieß es, daß ein Rev. J. M. Wimmer von der St. Mary´s Cathedral in Johannesburg erklärt habe, die Regierung könne nicht länger die Apartheid durchführen. Wimmer habe ferner erklärt, die Regierung „sowie wir“ könnten nicht zwei Herren dienen; denn indem sie der Apartheid diene, weise sie Gott zurück und könne nicht mehr den Anspruch erheben, christlich zu sein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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