Vor 50 Jahren
20. Dezember 1968
MEHR TEERSTRASSEN
Keetmanshoop (AZ) - Insgesamt 16 Meilen Teerstraße auf der Strecke Grünau-Vioolsdrift sind nun dem Verkehr übergeben worden. Das Straßenbauunternehmen Gebrüder Herma teilte der AZ am Donnerstag mit, dass an dem Tag sieben Meilen Teerstraße dem Verkehr übergeben werden konnten. Vor einiger Zeit waren die ersten neun Meilen Teerstraße freigegeben worden. Die Strecke Grünau-Vioolsdrift beträgt etwa 90 Meilen.
20. Dezember 1968
WEHRPFLICHT FÜR EINWANDERER
Pretoria (SAPA) - Der Oberbefehlshaber der südafrikanischen Wehrmacht, General R. C. Hiemstra, hat Einwanderer im Alter von 16 bis 25 Jahren in einer Erklärung daran erinnert, dass sie wehrpflichtig sind, wenn sie fünf Jahre in der Republik wohnen. General Hiermstra wies ferner darauf hin, dass die Anmeldungen zum Militärdienst Januar und Februar 1969 bei allen Oberschulen, militärischen Hauptquartieren oder Polizeirevieren im Lande erfolgen müssen.
Im Rahmen des Verteidigungsgesetzes und einer entsprechenden Novelle, die am 1. Januar 1968 in Kraft trat, sind alle weißen männlichen Personen, die nicht die südafrikanische Staatsbürgerschaft besitzen, aber fünf Jahre im Lande sind, verpflichtet, sich für den Wehrdienst zu melden. Das betrifft alle männlichen Personen, die älter sind als 16 Jahre und nicht älter als 25 Jahre. In der zweiten Woche im Januar 1969 wird für Einwanderer eine besondere Erklärung herausgegeben.
MEHR TEERSTRASSEN
Keetmanshoop (AZ) - Insgesamt 16 Meilen Teerstraße auf der Strecke Grünau-Vioolsdrift sind nun dem Verkehr übergeben worden. Das Straßenbauunternehmen Gebrüder Herma teilte der AZ am Donnerstag mit, dass an dem Tag sieben Meilen Teerstraße dem Verkehr übergeben werden konnten. Vor einiger Zeit waren die ersten neun Meilen Teerstraße freigegeben worden. Die Strecke Grünau-Vioolsdrift beträgt etwa 90 Meilen.
20. Dezember 1968
WEHRPFLICHT FÜR EINWANDERER
Pretoria (SAPA) - Der Oberbefehlshaber der südafrikanischen Wehrmacht, General R. C. Hiemstra, hat Einwanderer im Alter von 16 bis 25 Jahren in einer Erklärung daran erinnert, dass sie wehrpflichtig sind, wenn sie fünf Jahre in der Republik wohnen. General Hiermstra wies ferner darauf hin, dass die Anmeldungen zum Militärdienst Januar und Februar 1969 bei allen Oberschulen, militärischen Hauptquartieren oder Polizeirevieren im Lande erfolgen müssen.
Im Rahmen des Verteidigungsgesetzes und einer entsprechenden Novelle, die am 1. Januar 1968 in Kraft trat, sind alle weißen männlichen Personen, die nicht die südafrikanische Staatsbürgerschaft besitzen, aber fünf Jahre im Lande sind, verpflichtet, sich für den Wehrdienst zu melden. Das betrifft alle männlichen Personen, die älter sind als 16 Jahre und nicht älter als 25 Jahre. In der zweiten Woche im Januar 1969 wird für Einwanderer eine besondere Erklärung herausgegeben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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