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Vor 50 Jahren
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Vor 50 Jahren

Wiebke Schmidt
31. Juli 1968

Fischerboot bei Kap Frio gesunken

Windhoek (AZ) - Ein Fischerboot aus Walvis Bay mit neun Mann an Bord ist bei Kap Frio gestrandet. Ein Patrouillenflugzeug stellte in der Nähe von Kap Frio an der Nordküste Südwestafrikas verschiedene Menschen am Strand fest. Es dürfte sich hierbei um die Besatzung des Fischerbootes handeln. Das Flugzeug hatte auch ein Boot gesichtet. Dies gab Oberst P. W. Fourie von der südwestafrikanischen Polizei in Windhoek bekannt. Fourie erklärte weiter, daß eine Rettungsmannschaft unter Oberst Brand, dem Polizeichef von Walvis Bay, zur Unglücksstelle unterwegs sei.

Die Rettungsmannschaft muß sich durch zum Teil unwegsames Gelände an der Küste durchkämpfen. Kap Frio liegt etwa 400 Meilen nördlich von Walvis Bay. Aber nur knapp 200 Meilen sind einigermaßen gut befahrbar.

Bei dem Fischerboot handelt es sich um die „Cantania“, die F. Kotze aus Walvis Bay gehört. Die Mannschaft des Bootes hat über Funksprech nach Walvis Bay durchgegeben, daß das Boot ein Leck habe und die Pumpen das eindringende Wasser nicht mehr bewältigten. Bootseigner Kotze hat daraufhin die Anweisung gegeben, das Fischerboot am Strand auf Grund zu setzen.

Die letzte Radiobotschaft lautete, daß sich das Boot in der Nähe von Kap Frio befinde und auf den Strand zuhalte. Danach brach der Funkverkehr ab.

Die Rettungsmannschaft unter Oberst Brand, die seit gestern morgen unterwegs ist, hatte heute früh um 9 Uhr einen Punkt etwa zehn Stunden nördlich von Rocky Point erreicht.

Um 10.30 Uhr teilte Oberst Fourie der AZ mit, daß mit Hilfe eines zweiten Fischerbootes festgestellt werden konnte, daß die Besatzung sich in Sicherheit befinde. Sie hatte zu dem Zeitpunkt die Niederlassung Sarusa erreicht, um dort auf die Rettungsmannschaft der Polizei zu warten. Der Kapitän heißt D. N. Nolan und ist, wie auch die übrigen Mitglieder der Besatzung, ein Farbiger.


31. Juli 1968

Terroristenprozeß vor dem Ende

Salisbury (SAPA) - In dem Terroristenprozeß vor dem Obergericht in Salisbury hat die Verteidigung ihr Plädoyer am Diens­-tag abgeschlossen. Das Verfahren wurde auf heute vertagt. Vor Gericht müssen sich 32 mutmaßliche Infiltranten, darunter vier aus Südafrika, für Terrorakte verantworten. Keiner hat ein Schuldbekenntnis abgelegt. Auf den Schuldspruch steht Todesstrafe.

Am 15. Tag des Verfahrens erklärte J. C. Glaum im Auftrag der Staatsanwaltschaft, sollte das Gericht befinden, daß im Rahmen des einschlägigen Gesetzes keine Vorsätzlichkeit vorhanden war, könne das Gericht ein Urteil kraft eines anderen Paragraphen fällen. Dieser Paragraph überläßt es dem Gericht, die Todesstrafe in eine Zuchthausstrafe über 20 Jahre zu umzuwandeln.

Advokat F. C. Blackie, Rechtsvertreter der Angeklagten, wies darauf hin, daß einer seiner Mandanten sehr kooperativ gewesen sei. Dieser Mann habe „in einer Schattenwelt gelebt“. Ein anderer, der „vor Angst gezittert hat“, als er von den rhodesischen Sicherheitskräften verhaftet wurde, habe erst am Tage darauf vor der Polizei eine Erklärung abgegeben. Es sei unfreiwillig nach Rhodesien gekommen und habe das Problem, daß er vor den 31 übrigen Angeklagten Aussagen machen mußte.

Ein dritter Angeklagter, der auch unfreiwillig in das Land eingedrungen war, hat sich nach der „Bombardierung“ nicht an die Instruktionen seines Führers gehalten, sondern ging seinen eigenen Weg. Er hat nicht auf die Sicherheitskräfte geschosssen. Über die weiteren Angeklagten sagte Adv. Taylor, daß sich zwei von ihnen in keiner Weise ihrer Verhaftung widersetzt hätten. Ein weiterer seiner Mandanten habe eine zuverlässige Erklärung abgegeben. Er sei in Tansania verhaftet worden, weil er sich weigerte, Rhodesien zu infiltrieren. Dieser Angeklagte hatte später die Absicht, sich der Polizei zu ergeben.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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