Vor 50 Jahren
15. Mai 1967
Erleichterungen der Maul- und Klauen-Bestimmungen
Windhoek (AZ). Die Administration hat weitere Erleichterungen zur Kontrolle der Maul- und Klauenseuche im Ovamboland angekündigt. Diese sind wegen der intensiven Maßnahmen und der Anwendung von einem eigens für Ovamboland entwickelten Impfstoff ermöglicht worden und treten mit Wirkung vom 15. Mai in Kraft. Die Erleichterungen sind:
1. Die zusätzlichen Einschränkungen, die nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Ovamboland auferlegt wurden und die Grenzkontrollgebiete im Bezirk Outjo betrafen, werden für die Farmen südwestlich der Straße Outjo – Kamanjab – Otjiwasandu gänzlich aufgehoben. In diesem Gebiet gelten jetzt nur noch die Bestimmungen, die für Grenzgebiete angeordnet worden sind.
2. Hinsichtlich des übrigen Teils des Bezirks Outjo sowie der Grenzgebiete in den Bezirken Tsumeb und Otavi gelten nachstehende Erleichterungen:
Alle Viehbewegungen von außerhalb in diese Grenzgebiete sind wieder erlaubt;
Viehbewegungen von Farm zu Farm innerhalb der Grenzgebiete werden zugelassen, wenn sie nicht über eine Entfernung von mehr als 50 Meilen vorgenommen werden und nicht länger als vier Tage dauern;
Viehbewegungen aus den Grenzgebieten werden unter der Voraussetzung zugelassen, dass ihr Ziel nicht weiter als 30 Meilen davon entfernt liegt und ein solcher Trekk innerhalb von drei Tagen seinen Bestimmungsort erreicht hat. Derartiges Vieh muss nach seiner Ankunft am Bestimmungsort drei Wochen in Quarantäne gestellt werden. Diese kann erst nach einer gründlichen Inspektion der Tiere aufgehoben werden;
Die Belieferung aller Fleischkonservenfabriken ist zulässig, falls der Trek nicht die Entfernung von 30 Meilen überschreitet und nicht länger als drei Tage dauert.
3. Für Farmen im nördlichen Wildgebiet, abgesehen von den Farmen in den obengenannten Grenzgebieten, gelten nachstehende Erleichterungen:
Belieferung der Schlachthöfe in Windhoek, Okahandja, Swakopmund und Walvis Bay ist erlaubt. Der Rindertransport muss jedoch mit der Bahn oder mit LKW vorgenommen werden;
Viehbewegungen vom nördlichen Wildgebiet in die östlichen und westlichen Wildgebiete sind erlaubt, wenn die Bestimmungsorte nicht mehr als 30 Meilen oder drei Trektage von dem Wildzaun Brandberg-Sukses-Waterberg entfernt liegen. Die Tiere müssen nach Erreichen ihres Bestimmungsortes drei Wochen in Quarantäne gestellt werden. Diese kann erst nach einer gründlichen Inspektion der Tiere aufgehoben werden;
Rinderauktionen können auf einzelnen Farmen erlaubt werden, wenn kein Vieh von auswärts während des der Auktion vorausgegangenen Monats auf die betreffenden Farmen gelangt ist.
Diese angezeigten Maßnahmen sollen eine gewisse Übergangszeit decken. Es wird der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass demnächst weitere Erleichterungen der Kontrollbestimmungen angekündigt werden können.
15. Mai 1967
Swetlana Stalin in den USA
New York (AZ/dpa). Swetlana Stalin, die Tochter des sowjetischen Diktators Joseph Stalin, hat sich in den USA bereits recht gut eingelebt. Wie aus New York bekannt wurde, hat Swetlana nun auch das Copyright für ausländische Buchveröffentlichungen und Seriendrucke ihrer Memoiren vergeben. Eine New Yorker Agentur machte dabei das Rennen. Ursprünglich hatte es so ausgesehen, als ob die amerikanische Illustrierte „Life“ für 650000 Dollar die Weltrechte erwerben würde. Zahlreiche Agenturen der ganzen Welt hatten sich um das Copyright bemüht.
15. Mai 1967
Kapitän der „Torrey Canyon“ schuldig
London (SAPA/Reuter). – Gegen die Reederei des Tankers „Torrey Canyon“, der vor vier Wochen bei den Scilly-Inseln auf Grund gelaufen war und mit seiner auslaufenden Ladung eine Ölpest heraufbeschwor, hat der High Court in London auf Antrag der britischen Regierung einen Vollstreckungsbefehl erlassen. Demnach sollen die anderen beiden Schiffe der auf den Bermudas eingetragenen Barracuda Corporation, die Großtanker „Lake Palourde“ (118000 Tonnen) und „Sansinena“ (67000 Tonnen), beschlagnahmt werden, um den entstandenen Schaden durch die „Torrey Canyon“ wiedergutzumachen. Eine Untersuchungskommission hat inzwischen dem Kapitän des Tankers die Schuld an der Strandung gegeben. Eine Beschlagnahmung der beiden Tanker kann nur erfolgen, wenn die Schiffe einen britischen Hafen anlaufen. Großbritannien hat bisher für die Bekämpfung der Ölpest erwa zwei Millionen Pfund ausgegeben.
Erleichterungen der Maul- und Klauen-Bestimmungen
Windhoek (AZ). Die Administration hat weitere Erleichterungen zur Kontrolle der Maul- und Klauenseuche im Ovamboland angekündigt. Diese sind wegen der intensiven Maßnahmen und der Anwendung von einem eigens für Ovamboland entwickelten Impfstoff ermöglicht worden und treten mit Wirkung vom 15. Mai in Kraft. Die Erleichterungen sind:
1. Die zusätzlichen Einschränkungen, die nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Ovamboland auferlegt wurden und die Grenzkontrollgebiete im Bezirk Outjo betrafen, werden für die Farmen südwestlich der Straße Outjo – Kamanjab – Otjiwasandu gänzlich aufgehoben. In diesem Gebiet gelten jetzt nur noch die Bestimmungen, die für Grenzgebiete angeordnet worden sind.
2. Hinsichtlich des übrigen Teils des Bezirks Outjo sowie der Grenzgebiete in den Bezirken Tsumeb und Otavi gelten nachstehende Erleichterungen:
Alle Viehbewegungen von außerhalb in diese Grenzgebiete sind wieder erlaubt;
Viehbewegungen von Farm zu Farm innerhalb der Grenzgebiete werden zugelassen, wenn sie nicht über eine Entfernung von mehr als 50 Meilen vorgenommen werden und nicht länger als vier Tage dauern;
Viehbewegungen aus den Grenzgebieten werden unter der Voraussetzung zugelassen, dass ihr Ziel nicht weiter als 30 Meilen davon entfernt liegt und ein solcher Trekk innerhalb von drei Tagen seinen Bestimmungsort erreicht hat. Derartiges Vieh muss nach seiner Ankunft am Bestimmungsort drei Wochen in Quarantäne gestellt werden. Diese kann erst nach einer gründlichen Inspektion der Tiere aufgehoben werden;
Die Belieferung aller Fleischkonservenfabriken ist zulässig, falls der Trek nicht die Entfernung von 30 Meilen überschreitet und nicht länger als drei Tage dauert.
3. Für Farmen im nördlichen Wildgebiet, abgesehen von den Farmen in den obengenannten Grenzgebieten, gelten nachstehende Erleichterungen:
Belieferung der Schlachthöfe in Windhoek, Okahandja, Swakopmund und Walvis Bay ist erlaubt. Der Rindertransport muss jedoch mit der Bahn oder mit LKW vorgenommen werden;
Viehbewegungen vom nördlichen Wildgebiet in die östlichen und westlichen Wildgebiete sind erlaubt, wenn die Bestimmungsorte nicht mehr als 30 Meilen oder drei Trektage von dem Wildzaun Brandberg-Sukses-Waterberg entfernt liegen. Die Tiere müssen nach Erreichen ihres Bestimmungsortes drei Wochen in Quarantäne gestellt werden. Diese kann erst nach einer gründlichen Inspektion der Tiere aufgehoben werden;
Rinderauktionen können auf einzelnen Farmen erlaubt werden, wenn kein Vieh von auswärts während des der Auktion vorausgegangenen Monats auf die betreffenden Farmen gelangt ist.
Diese angezeigten Maßnahmen sollen eine gewisse Übergangszeit decken. Es wird der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass demnächst weitere Erleichterungen der Kontrollbestimmungen angekündigt werden können.
15. Mai 1967
Swetlana Stalin in den USA
New York (AZ/dpa). Swetlana Stalin, die Tochter des sowjetischen Diktators Joseph Stalin, hat sich in den USA bereits recht gut eingelebt. Wie aus New York bekannt wurde, hat Swetlana nun auch das Copyright für ausländische Buchveröffentlichungen und Seriendrucke ihrer Memoiren vergeben. Eine New Yorker Agentur machte dabei das Rennen. Ursprünglich hatte es so ausgesehen, als ob die amerikanische Illustrierte „Life“ für 650000 Dollar die Weltrechte erwerben würde. Zahlreiche Agenturen der ganzen Welt hatten sich um das Copyright bemüht.
15. Mai 1967
Kapitän der „Torrey Canyon“ schuldig
London (SAPA/Reuter). – Gegen die Reederei des Tankers „Torrey Canyon“, der vor vier Wochen bei den Scilly-Inseln auf Grund gelaufen war und mit seiner auslaufenden Ladung eine Ölpest heraufbeschwor, hat der High Court in London auf Antrag der britischen Regierung einen Vollstreckungsbefehl erlassen. Demnach sollen die anderen beiden Schiffe der auf den Bermudas eingetragenen Barracuda Corporation, die Großtanker „Lake Palourde“ (118000 Tonnen) und „Sansinena“ (67000 Tonnen), beschlagnahmt werden, um den entstandenen Schaden durch die „Torrey Canyon“ wiedergutzumachen. Eine Untersuchungskommission hat inzwischen dem Kapitän des Tankers die Schuld an der Strandung gegeben. Eine Beschlagnahmung der beiden Tanker kann nur erfolgen, wenn die Schiffe einen britischen Hafen anlaufen. Großbritannien hat bisher für die Bekämpfung der Ölpest erwa zwei Millionen Pfund ausgegeben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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