Vor 50 Jahren
1971-02-03
CHRISTUSKIRCHE WIRD RENOVIERT
Windhoek — Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat der deutschen evangelisch-lutherischen Kirche in Südwestafrika 140 000 DM (28 000 Rand) zur Außen- und Innenrenovierung der Christuskirche bewilligt. Im Zuge dieser Arbeiten soll auch eine Umgestaltung des Altarraumes vorgenommen werden. Ein neuer Altar sowie ein neues Taufbecken werden angeschafft.
Um den Gemeindemitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich über die geplante Umgestaltung innerhalb der Kirche vorzeitig zu informieren, sind die vier in Frage kommenden Entwürfe dafür im Vorraum der Christuskirche ausgestellt. Die Gemeindemitglieder können auf einem entsprechenden Zettel ihre Wahl andeuten. Dies muss allerdings bis Ende dieses Monats geschehen sein. Die Christuskirche ist tagsüber geöffnet.
Die Renovierungsarbeiten, die außen die Erneuerung des Kirchendaches sowie die Säuberung der Kirchenfassade mit modernen chemischen Mitteln einschließen, sollen im Mai dieses Jahres beginnen.
KONGRESS DES INTERNATIONALEN JAGDRATES
Windhoek — Der Internationale Jagdrat in Paris beabsichtigt, Ende Mai wiederum einen Kongress größeren Maßstabes abzuhalten. Gastgeber für diesen Kongress ist diesmal Spanien, dass die Delegationen der 42 Mitgliedsländer dazu nach Madrid eingeladen hat. Sinn dieses Kongresses, der alle drei Jahre stattfindet, ist ein Zusammentreffen der verschiedenen Arbeitsgruppen, die im Laufe der Tagung alle anfallenden Probleme der Jagd, des Wildschutzes, der Jagdgesetzgebungen, des Zugvogelproblemes, des Jagdhundewesens, der Jagdtouristik, des Wildgatterwesens sowie der Wildumsiedelung und aller weiteren Fachgebiete behandelt.
Die südafrikanische Delegation, die sich hauptsachlich aus Südwestern zusammensetzt, arbeitet in verschiedenen Arbeitsgruppen mit. Für diesen Kongress wurde Südwest aufgefordert, der Arbeitsgruppe „Gatterreviere“ einen genauen Bericht über die privaten Wildparks in Südwest und die teilweise damit verbundene Umsiedelung von Wildarten zu erstatten.
IMMORALITÄTSGESETZ BLEIBT
Kapstadt - Justizminister P. C. Pelser erklärte am Dienstag im Volksrat, das Immoralitätsgesetz werde nicht widerrufen, solange er Justizminister sei und die Nationale Partei in Südafrika regiere. Der Abgeordnete M. L. Mitchell (VP Durban-Nord) hatte den Minister aufgefordert, eine Kommission zur Untersuchung der Anwendung des Immoralitätsgesetzes einzusetzen.
Der Abgeordnete Mitchell hatte am Dienstag eine Anfrage an den Minister gerichtet im Zusammenhang mit der Widerrufung der Anklage unter dem Immoralitätsgesetz gegen fünf weiße Männer und 14 Bantufrauen in Excelsior im Oranjefreistaat. Der Minister hat darauf erwidert, dass der Staatsanwalt dieses Verfahren einstellen musste, nachdem ein großer Teil der Kronzeugen nicht mehr zu Aussagen vor Gericht bereit war.
WAS GESCHIEHT AM SUEZKANAL AM 4. FEBRUAR?
Kairo/Moskau — Am 4. Februar geht der verlängerte Waffenstillstand zwischen Israel, Ägypten und Jordanien zu Ende. Ägyptens Präsident Anwar Sadat hat den Nationalen Verteidigungsrat einberufen, mit dem er seit gestern die Lage bespricht. Die halboffizielle Zeitung „Al Ahram“ meldete heute, dass Ägypten dem UNO-Vermittler Dr. Jarring ein neues Memorandum überreicht habe, das eine Antwort auf israelische Vorschläge darstelle. Der Inhalt des Memorandums wird von der Zeitung verschwiegen. Präsident Sadat hat wiederholt erklärt, dass er nicht für eine neue Verlängerung des Waffenstillstandes eintrete. Nur wenn Israel die besetzten Gebiete freigebe, werde Ägypten einen Schritt entgegenkommen. Die amerikanische Regierung soll an Ägypten appelliert haben, den Waffenstillstand weiter zu verlängern.
HEUTE ENTSCHEIDENDER TAG IN DEN HAAG
Den Haag — Südafrikanische Rechtsvertreter sowie Repräsentanten anderer interessierter Regierungen trafen heute Vormittag mit dem Präsidenten des Internationalen Gerichtshofs Sir Zafrulla Khan zu einer Unterredung über die Verfahrensweise in der Südwestafrika-Sache zusammen. Der Begegnung wird große Bedeutung beigemessen, da die Verfahrensweise als Schlüssel für die Haltung des Gerichts gegenüber Südafrika angesehen wird. Südafrika hat bereits verschiedene Einwendungen gegen mehrere Aspekte des bereits angelaufenen Verfahrens gemacht. Der Internationale Gerichtshof hat die südafrikanischen Proteste zurückgewiesen. Das Gericht muss jedoch noch über den südafrikanischen Antrag von grundsätzlicher Bedeutung, der Internationale Gerichtshof soll es ablehnen, ein Rechtsgutachten abzufassen, entscheiden.
Windhoek — Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat der deutschen evangelisch-lutherischen Kirche in Südwestafrika 140 000 DM (28 000 Rand) zur Außen- und Innenrenovierung der Christuskirche bewilligt. Im Zuge dieser Arbeiten soll auch eine Umgestaltung des Altarraumes vorgenommen werden. Ein neuer Altar sowie ein neues Taufbecken werden angeschafft.
Um den Gemeindemitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich über die geplante Umgestaltung innerhalb der Kirche vorzeitig zu informieren, sind die vier in Frage kommenden Entwürfe dafür im Vorraum der Christuskirche ausgestellt. Die Gemeindemitglieder können auf einem entsprechenden Zettel ihre Wahl andeuten. Dies muss allerdings bis Ende dieses Monats geschehen sein. Die Christuskirche ist tagsüber geöffnet.
Die Renovierungsarbeiten, die außen die Erneuerung des Kirchendaches sowie die Säuberung der Kirchenfassade mit modernen chemischen Mitteln einschließen, sollen im Mai dieses Jahres beginnen.
KONGRESS DES INTERNATIONALEN JAGDRATES
Windhoek — Der Internationale Jagdrat in Paris beabsichtigt, Ende Mai wiederum einen Kongress größeren Maßstabes abzuhalten. Gastgeber für diesen Kongress ist diesmal Spanien, dass die Delegationen der 42 Mitgliedsländer dazu nach Madrid eingeladen hat. Sinn dieses Kongresses, der alle drei Jahre stattfindet, ist ein Zusammentreffen der verschiedenen Arbeitsgruppen, die im Laufe der Tagung alle anfallenden Probleme der Jagd, des Wildschutzes, der Jagdgesetzgebungen, des Zugvogelproblemes, des Jagdhundewesens, der Jagdtouristik, des Wildgatterwesens sowie der Wildumsiedelung und aller weiteren Fachgebiete behandelt.
Die südafrikanische Delegation, die sich hauptsachlich aus Südwestern zusammensetzt, arbeitet in verschiedenen Arbeitsgruppen mit. Für diesen Kongress wurde Südwest aufgefordert, der Arbeitsgruppe „Gatterreviere“ einen genauen Bericht über die privaten Wildparks in Südwest und die teilweise damit verbundene Umsiedelung von Wildarten zu erstatten.
IMMORALITÄTSGESETZ BLEIBT
Kapstadt - Justizminister P. C. Pelser erklärte am Dienstag im Volksrat, das Immoralitätsgesetz werde nicht widerrufen, solange er Justizminister sei und die Nationale Partei in Südafrika regiere. Der Abgeordnete M. L. Mitchell (VP Durban-Nord) hatte den Minister aufgefordert, eine Kommission zur Untersuchung der Anwendung des Immoralitätsgesetzes einzusetzen.
Der Abgeordnete Mitchell hatte am Dienstag eine Anfrage an den Minister gerichtet im Zusammenhang mit der Widerrufung der Anklage unter dem Immoralitätsgesetz gegen fünf weiße Männer und 14 Bantufrauen in Excelsior im Oranjefreistaat. Der Minister hat darauf erwidert, dass der Staatsanwalt dieses Verfahren einstellen musste, nachdem ein großer Teil der Kronzeugen nicht mehr zu Aussagen vor Gericht bereit war.
WAS GESCHIEHT AM SUEZKANAL AM 4. FEBRUAR?
Kairo/Moskau — Am 4. Februar geht der verlängerte Waffenstillstand zwischen Israel, Ägypten und Jordanien zu Ende. Ägyptens Präsident Anwar Sadat hat den Nationalen Verteidigungsrat einberufen, mit dem er seit gestern die Lage bespricht. Die halboffizielle Zeitung „Al Ahram“ meldete heute, dass Ägypten dem UNO-Vermittler Dr. Jarring ein neues Memorandum überreicht habe, das eine Antwort auf israelische Vorschläge darstelle. Der Inhalt des Memorandums wird von der Zeitung verschwiegen. Präsident Sadat hat wiederholt erklärt, dass er nicht für eine neue Verlängerung des Waffenstillstandes eintrete. Nur wenn Israel die besetzten Gebiete freigebe, werde Ägypten einen Schritt entgegenkommen. Die amerikanische Regierung soll an Ägypten appelliert haben, den Waffenstillstand weiter zu verlängern.
HEUTE ENTSCHEIDENDER TAG IN DEN HAAG
Den Haag — Südafrikanische Rechtsvertreter sowie Repräsentanten anderer interessierter Regierungen trafen heute Vormittag mit dem Präsidenten des Internationalen Gerichtshofs Sir Zafrulla Khan zu einer Unterredung über die Verfahrensweise in der Südwestafrika-Sache zusammen. Der Begegnung wird große Bedeutung beigemessen, da die Verfahrensweise als Schlüssel für die Haltung des Gerichts gegenüber Südafrika angesehen wird. Südafrika hat bereits verschiedene Einwendungen gegen mehrere Aspekte des bereits angelaufenen Verfahrens gemacht. Der Internationale Gerichtshof hat die südafrikanischen Proteste zurückgewiesen. Das Gericht muss jedoch noch über den südafrikanischen Antrag von grundsätzlicher Bedeutung, der Internationale Gerichtshof soll es ablehnen, ein Rechtsgutachten abzufassen, entscheiden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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