Vor 50 Jahren
10. November 1967
Intensive Patrouillendienste an der Küste
Windhoek (AZ). Der Landesrat hat am Freitag einen Nachtragshaushalt von 639750 Rand bewilligt. Von diesem Betrag sollen 350000 Rand für den Ankauf eines Flugzeugs und zwei Patrouillenboote zum Schutz der südwestafrikanischen Fischindustrie abgezweigt werden.
A. H. du Plessis, MdE, sagte dazu, Die Administration habe keinen anderen Ausweg, als den intensivierten Schutz dieser lebenswichtigen Industrie. Soweit es möglich sei, müssen alle fremden Fischereifahrzeuge aus den Hoheitsgewässern Südwestafrikas gehalten werden. An der Westküste habe man es mit südafrikanischen Fabrikschiffen und deren Kuttern sowie mit ausländischen Fischereiflotten zu tun. Gegen die Boote aus dem Ausland sei es schwierig, zweckmäßig vorzugehen. Anders liege der Fall bei den südafrikanischen Fabrikschiffen. Während der letzten Zeit spreche vieles dafür, daß die südafrikanischen Fabrikschiffe immer wieder die Bedingungen ihrer Lizenzen verletzen. Aus diesem Grund habe die Administration zwei Boote für Patrouillenzwecke gechartert. Diese Dienste müssen im Januar fortgesetzt werden wenn die Fabrikschiffe ihre Tätigkeit vor der Südwester Küste wieder aufnehmen. Man müsse mit weiteren Verstößen gegen die Bestimmungen rechnen und gerüstet sein. Die Zweckdienlichkeit eines Flugzeuges sei zwar beschränkt, dennoch könne diese Maschine wertvolle Dienste beim Aufspüren von Kuttern, die sich illegal in den südwestafrikanischen Hoheitsgewässern befinden, leisten. Das Flugzeug werde in ständiger Funkverbindung mit den Patrouillenbooten stehen. Die Anschaffung der Boote sei noch problematisch. Die Administration habe eine Schiffsbauwerft beauftragt, so schnell wie möglich zwei geeignete Boote „von der Stange“ zu kaufen und zu bemannen. Sollte dies nicht möglich sein, werde sie zwei in Auftrag geben müssen. Unter diesen Umständen würden die jetzt bewilligten Mittel kaum ausreichen. Von sachkundiger Seite ist behauptet worden, daß die Fabrikschiffe nicht mehr rentabel arbeiten könnten, wenn es tatsächlich gelingen sollte, ihre Kutter außerhalb der Hoheitsgewässer zu halten. Er wisse nicht, so sagte du Plessis, ob diese Behauptung zutreffe. Sicher sei, daß man es den Fabrikschiffen sehr schwer machen könne. Er gab die Zusicherung, daß man diese Schiffe nach besten Kräften außerhalb der Hoheitsgewässer halten werde. Deshalb sollte jeder Südwester diese Maßnahme begrüßen. Du Plessis sprach abschließend die Hoffnung aus, daß auch die zuständigen Instanzen nach der Neuregelung der Beziehungen Südwestafrikas zu der Republik in gleichem Maße den Schutz der Fischindustrie gewährleisten und betreiben werden.
10. November 1967
Eskimos leiden unter Robbenfellboykott
Ottawa (dpa). Eine Verwechslung ist die Ursache für eine der größten Katastrophen, die in den vergangenen Jahren die Eskimo-Siedlungen im nördlichen Kanada betroffen hat. Die Katastrophe ist der drastische Preisverfall für die silbrigen Felle der ausgewachsenen Ringelrobben. Die Ursache liegt in der Berichterstattung über die Frühjahrsjagd auf Robbenjunge am Nordufer des St.-Lorenz-Flusses.
Von kanadischen Aktionshäusern wird berichtet, daß sie Seehundsfelle im Werte von 1000000 kanadischen Dollar auf Lager haben. Das entspricht etwa zwei Jahresjagden. Vor einigen Jahren erbrachten die Felle der von den Eskimos erlegten Robben durchschnittlich noch 15 kanadische Dollar je Stück. Heute ist der Preis auf zwei Dollar je Fell gesunken. Die vielen Berichte über das berufsmäßige Töten der Sattelrobben-Jungtiere hat auch den Absatz aller anderen Robbenfellerzeugnisse in Mitleidenschaft gezogen. Besonders in den europäischen Ländern, und unterihnen vor allem in der Bundesrepublik, wo die Hauptmasse in den vergangenen Jahren gut abgesetzt wurde, sind die Verkäufe der Felle stark zurückgegangen. Die Robbe, auf die die Eskimos Jagd machen und die ihnen Nahrung, Kleidung, Heizöl und Werkzeugmaterial liefert, ist die Ringelrobbe.
Intensive Patrouillendienste an der Küste
Windhoek (AZ). Der Landesrat hat am Freitag einen Nachtragshaushalt von 639750 Rand bewilligt. Von diesem Betrag sollen 350000 Rand für den Ankauf eines Flugzeugs und zwei Patrouillenboote zum Schutz der südwestafrikanischen Fischindustrie abgezweigt werden.
A. H. du Plessis, MdE, sagte dazu, Die Administration habe keinen anderen Ausweg, als den intensivierten Schutz dieser lebenswichtigen Industrie. Soweit es möglich sei, müssen alle fremden Fischereifahrzeuge aus den Hoheitsgewässern Südwestafrikas gehalten werden. An der Westküste habe man es mit südafrikanischen Fabrikschiffen und deren Kuttern sowie mit ausländischen Fischereiflotten zu tun. Gegen die Boote aus dem Ausland sei es schwierig, zweckmäßig vorzugehen. Anders liege der Fall bei den südafrikanischen Fabrikschiffen. Während der letzten Zeit spreche vieles dafür, daß die südafrikanischen Fabrikschiffe immer wieder die Bedingungen ihrer Lizenzen verletzen. Aus diesem Grund habe die Administration zwei Boote für Patrouillenzwecke gechartert. Diese Dienste müssen im Januar fortgesetzt werden wenn die Fabrikschiffe ihre Tätigkeit vor der Südwester Küste wieder aufnehmen. Man müsse mit weiteren Verstößen gegen die Bestimmungen rechnen und gerüstet sein. Die Zweckdienlichkeit eines Flugzeuges sei zwar beschränkt, dennoch könne diese Maschine wertvolle Dienste beim Aufspüren von Kuttern, die sich illegal in den südwestafrikanischen Hoheitsgewässern befinden, leisten. Das Flugzeug werde in ständiger Funkverbindung mit den Patrouillenbooten stehen. Die Anschaffung der Boote sei noch problematisch. Die Administration habe eine Schiffsbauwerft beauftragt, so schnell wie möglich zwei geeignete Boote „von der Stange“ zu kaufen und zu bemannen. Sollte dies nicht möglich sein, werde sie zwei in Auftrag geben müssen. Unter diesen Umständen würden die jetzt bewilligten Mittel kaum ausreichen. Von sachkundiger Seite ist behauptet worden, daß die Fabrikschiffe nicht mehr rentabel arbeiten könnten, wenn es tatsächlich gelingen sollte, ihre Kutter außerhalb der Hoheitsgewässer zu halten. Er wisse nicht, so sagte du Plessis, ob diese Behauptung zutreffe. Sicher sei, daß man es den Fabrikschiffen sehr schwer machen könne. Er gab die Zusicherung, daß man diese Schiffe nach besten Kräften außerhalb der Hoheitsgewässer halten werde. Deshalb sollte jeder Südwester diese Maßnahme begrüßen. Du Plessis sprach abschließend die Hoffnung aus, daß auch die zuständigen Instanzen nach der Neuregelung der Beziehungen Südwestafrikas zu der Republik in gleichem Maße den Schutz der Fischindustrie gewährleisten und betreiben werden.
10. November 1967
Eskimos leiden unter Robbenfellboykott
Ottawa (dpa). Eine Verwechslung ist die Ursache für eine der größten Katastrophen, die in den vergangenen Jahren die Eskimo-Siedlungen im nördlichen Kanada betroffen hat. Die Katastrophe ist der drastische Preisverfall für die silbrigen Felle der ausgewachsenen Ringelrobben. Die Ursache liegt in der Berichterstattung über die Frühjahrsjagd auf Robbenjunge am Nordufer des St.-Lorenz-Flusses.
Von kanadischen Aktionshäusern wird berichtet, daß sie Seehundsfelle im Werte von 1000000 kanadischen Dollar auf Lager haben. Das entspricht etwa zwei Jahresjagden. Vor einigen Jahren erbrachten die Felle der von den Eskimos erlegten Robben durchschnittlich noch 15 kanadische Dollar je Stück. Heute ist der Preis auf zwei Dollar je Fell gesunken. Die vielen Berichte über das berufsmäßige Töten der Sattelrobben-Jungtiere hat auch den Absatz aller anderen Robbenfellerzeugnisse in Mitleidenschaft gezogen. Besonders in den europäischen Ländern, und unterihnen vor allem in der Bundesrepublik, wo die Hauptmasse in den vergangenen Jahren gut abgesetzt wurde, sind die Verkäufe der Felle stark zurückgegangen. Die Robbe, auf die die Eskimos Jagd machen und die ihnen Nahrung, Kleidung, Heizöl und Werkzeugmaterial liefert, ist die Ringelrobbe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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