Vor 50 Jahren
26. Januar 1968
Urteilsverkündung im Terroristenprozeß
Pretoria (SAPA) – Heute vormittag begann um 10 Uhr die Urteilsverkündung im Terroristenprozeß in Pretoria. Die Anteilnahme, insbesondere der schwarzen Bevölkerung, war gering. Auf der Richterbank hatten Oberichter J. F. Ludorf und zwei Assistenten Platz genommen. Die Verlesung des Urteils wurde dadurch verlängert, daß jeder Satz in die englische, bzw. in die Ovambosprache übersetzt wurde. Oberrichter Ludorf ging zunächst auf die Vorgeschichte und den Hintergrund der Terroristenaktivitäten in Südwestafrika ein und verwies auf zahlreiche dem Gericht vorgelegte Dokumente. Der Urteilsspruch lag bei Redaktionsschluß noch nicht vor.
Das Verfahren begann am 7. August 1967. Die mündliche Verhandlung endete am 12. Dezember. Ursprünglich waren 37 Personen angeklagt. Einer verstarb während des Verfahrens im Krankenhaus, ein zweiter wurde für nicht schuldig befunden und aus der Haft entlassen.
Am 15. September 1967 hatte Oberrichter Ludorf eine Einwendung der Verteidigung zurückgewiesen, derzufolge das südafrikanische Parlament nach der Beendigung des Mandats durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen keine Jurisdiktion übe Südwestafrika habe. Die Anklagevertretung beantragte nach der Zeugenvernehmung, daß sämtliche Angeklagten auf Grund des Antiterroristengesetzes, bzw. des Gesetzes zur Unterdrückung des Kommunismus für schuldig befunden würden. Die Verteidigung vernahm keine Zeugen. Folgende Personen waren in dem Terroristenprozeß in Pretoria angeklagt: Elisaser Tuhadeleni, Johannes Otto Nankudhu, Simeon Shihungeleni, Julius Israel Shilongo, Lazarus Zachariah, David Hamunime Shimuefeleni, Joseph Helao Shityuvete, Eino Kamato Ekandjo, Festus Nehale, Nghidipo Jesaja Haufiku, Immanuel Augustus Shifidi, Kaleb Tjipahura, Rudolf Khadikwa, Abel Haluteni, Betuel Nunjango, Michael Iningilwa Moses, Matias Elia Kanyuele, Malakia Shivute Ushona, Johannes Samuel Shiponemi, Petrus Kamati, Toivo Herman ja Toivo, Jonas Nashivela, Nataniel Lot Homateni, Phillemon Shitilifa, Simeon Namunganga Hamulemo, Shinima Nailenge, Ndjaula Tschaningau, Sakeus Philipp Itika, Simeon Ipinge Iputa, Naftalie Amongulu, Petrus Simon Nilenge, Rehabeam Olavi Nambinga.
Im Rahmen des Gesetzes zur Unterdrückung des Kommunismus bekannten sich schuldig: Immanual Gottlieb Machuirili, Johannes Gauniipupu Otto, Jason Daniel Mutumbulua.
Einem der Angeklagten, Michael Ifingilwa Moses, wurde während der Urteilsverkündung schlecht. Er wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Urteilsverkündung wurde fortgesetzt. Das Urteil gegen Moses ergeht zu einem späteren Zeitpunkt.
26. Januar 1968
Bombensplitter gefunden
Washington (AZ-SAPA-Reuter). – Nach einer Meldung aus Washington wurden von Suchmannschaften auf Grönland Splitter einer der vier Wasserstoffbomben gefunden. Ebenso stieß man auf Trümmer des abgestürzten Atombombers vom Typ B-52, die sich metertief in das Eis gebohrt haben. Die USA haben die Hoffnung noch nicht aufgegeben, daß die Bomben, deren Sprengköpfe keine Zünder trugen, die Eisdecke nicht durchschlagen konnten und daher irgendwo im grönländischen Eis zu finden sind. In der North-Star-Bucht, über der der amerikanische Langstreckenbomber abstürzte, wurde eine gewisse Radioaktivität in der Luft gemessen. Nach Ansicht der Amerikaner besteht jedoch keine Gefahr für Lebewesen.
Fachleute aus den USA und Luftwaffensoldaten des nahen US-Flugstützpunktes Thule sind seit Sonntagnachmittag mit Hundeschlitten, Skiern und Hubschraubern unterwegs, um die Bomben unter arktischen Bedingungen zu suchen. Theoretisch könnten die Bomben über einer Eisdecke abgestürzt sein, die von ihnen nicht durchschlagen wurde. Im anderen Fall liegen sie im Meer unter dem Eis und werden kaum zu bergen sein. Die Eis- und Schneedecke in der North-Star-Bucht ist zwischen 45 und 450 Meter hoch. Die Temperatur liegt jetzt im Winter in Grönland bei minus 27 Grad Celsius. Grönland hat im Winter nur vier Stunden Tageslicht innerhalb von 24 Stunden.
Dänische Atomwissenschaftler sind in Grönland eingetroffen, um sich an den Bergungsarbeiten zu beteiligen. Grönland steht unter dänischer Verwaltung.
Urteilsverkündung im Terroristenprozeß
Pretoria (SAPA) – Heute vormittag begann um 10 Uhr die Urteilsverkündung im Terroristenprozeß in Pretoria. Die Anteilnahme, insbesondere der schwarzen Bevölkerung, war gering. Auf der Richterbank hatten Oberichter J. F. Ludorf und zwei Assistenten Platz genommen. Die Verlesung des Urteils wurde dadurch verlängert, daß jeder Satz in die englische, bzw. in die Ovambosprache übersetzt wurde. Oberrichter Ludorf ging zunächst auf die Vorgeschichte und den Hintergrund der Terroristenaktivitäten in Südwestafrika ein und verwies auf zahlreiche dem Gericht vorgelegte Dokumente. Der Urteilsspruch lag bei Redaktionsschluß noch nicht vor.
Das Verfahren begann am 7. August 1967. Die mündliche Verhandlung endete am 12. Dezember. Ursprünglich waren 37 Personen angeklagt. Einer verstarb während des Verfahrens im Krankenhaus, ein zweiter wurde für nicht schuldig befunden und aus der Haft entlassen.
Am 15. September 1967 hatte Oberrichter Ludorf eine Einwendung der Verteidigung zurückgewiesen, derzufolge das südafrikanische Parlament nach der Beendigung des Mandats durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen keine Jurisdiktion übe Südwestafrika habe. Die Anklagevertretung beantragte nach der Zeugenvernehmung, daß sämtliche Angeklagten auf Grund des Antiterroristengesetzes, bzw. des Gesetzes zur Unterdrückung des Kommunismus für schuldig befunden würden. Die Verteidigung vernahm keine Zeugen. Folgende Personen waren in dem Terroristenprozeß in Pretoria angeklagt: Elisaser Tuhadeleni, Johannes Otto Nankudhu, Simeon Shihungeleni, Julius Israel Shilongo, Lazarus Zachariah, David Hamunime Shimuefeleni, Joseph Helao Shityuvete, Eino Kamato Ekandjo, Festus Nehale, Nghidipo Jesaja Haufiku, Immanuel Augustus Shifidi, Kaleb Tjipahura, Rudolf Khadikwa, Abel Haluteni, Betuel Nunjango, Michael Iningilwa Moses, Matias Elia Kanyuele, Malakia Shivute Ushona, Johannes Samuel Shiponemi, Petrus Kamati, Toivo Herman ja Toivo, Jonas Nashivela, Nataniel Lot Homateni, Phillemon Shitilifa, Simeon Namunganga Hamulemo, Shinima Nailenge, Ndjaula Tschaningau, Sakeus Philipp Itika, Simeon Ipinge Iputa, Naftalie Amongulu, Petrus Simon Nilenge, Rehabeam Olavi Nambinga.
Im Rahmen des Gesetzes zur Unterdrückung des Kommunismus bekannten sich schuldig: Immanual Gottlieb Machuirili, Johannes Gauniipupu Otto, Jason Daniel Mutumbulua.
Einem der Angeklagten, Michael Ifingilwa Moses, wurde während der Urteilsverkündung schlecht. Er wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Urteilsverkündung wurde fortgesetzt. Das Urteil gegen Moses ergeht zu einem späteren Zeitpunkt.
26. Januar 1968
Bombensplitter gefunden
Washington (AZ-SAPA-Reuter). – Nach einer Meldung aus Washington wurden von Suchmannschaften auf Grönland Splitter einer der vier Wasserstoffbomben gefunden. Ebenso stieß man auf Trümmer des abgestürzten Atombombers vom Typ B-52, die sich metertief in das Eis gebohrt haben. Die USA haben die Hoffnung noch nicht aufgegeben, daß die Bomben, deren Sprengköpfe keine Zünder trugen, die Eisdecke nicht durchschlagen konnten und daher irgendwo im grönländischen Eis zu finden sind. In der North-Star-Bucht, über der der amerikanische Langstreckenbomber abstürzte, wurde eine gewisse Radioaktivität in der Luft gemessen. Nach Ansicht der Amerikaner besteht jedoch keine Gefahr für Lebewesen.
Fachleute aus den USA und Luftwaffensoldaten des nahen US-Flugstützpunktes Thule sind seit Sonntagnachmittag mit Hundeschlitten, Skiern und Hubschraubern unterwegs, um die Bomben unter arktischen Bedingungen zu suchen. Theoretisch könnten die Bomben über einer Eisdecke abgestürzt sein, die von ihnen nicht durchschlagen wurde. Im anderen Fall liegen sie im Meer unter dem Eis und werden kaum zu bergen sein. Die Eis- und Schneedecke in der North-Star-Bucht ist zwischen 45 und 450 Meter hoch. Die Temperatur liegt jetzt im Winter in Grönland bei minus 27 Grad Celsius. Grönland hat im Winter nur vier Stunden Tageslicht innerhalb von 24 Stunden.
Dänische Atomwissenschaftler sind in Grönland eingetroffen, um sich an den Bergungsarbeiten zu beteiligen. Grönland steht unter dänischer Verwaltung.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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