Vorkaufsrecht für Liebenberg
Swakopmund - Der Eigentümer der Lighthouse-Gruppe, Quinton Liebenberg, hat nun auch vom Ministerium für Regional- und Lokalverwaltung, Wohnungsbau und ländliche Entwicklung eine Zusage für den Kauf des Hallenbad-Areals in Swakopmund erhalten. Nachgeholfen hat die Swakopmunder Stadtverwaltung, die zuerst alle Einsprüche vom Tisch fegte und sich dann persönlich mit dem Ministerium zusammensetzte. "Es ist mein Privileg, den Minister zu bitten, der Lighthouse-Gruppe den Kauf des Schwimmbad-Areal zu bewilligen, eine Transaktion, die schon lange überfällig, jedoch im Interesse der Stadt sowie der Mehrheit der Bürger ist", hatte die Bürgermeisterin Germina Shitaleni an das Ministerium geschrieben, das kurzerhand dem Verkauf zustimmte. Die Genehmigung war bei der vergangenen Stadtratssitzung bekannt gegeben worden. Kein Gewinn also für diejenigen, die vom Widerspruchsrecht gebraucht gemacht hatten.
Rückblick: Im November 2007 wurde in einem Schreiben der Anwaltskanzlei Malherbe & Partners an die Stadt darauf hingewiesen, dass Liebenberg seit dem Jahr 2003 genügend Zeit für die Entwicklung gehabt habe, er jedoch immer noch mit der Stadt verhandele. Diese kontinuierlichen Unterhandlungen würden Liebenberg ein Vorkaufsrecht einräumen. Der Anwalt forderte für seine Mandanten eine öffentliche Auktion. Als Alternative verlangte er von der Stadt zumindest auch andere Entwürfe in Erwägung zu ziehen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Stadtverwaltung das Anwaltsschreiben ignorierte, wurde am 31. März 2008 - nachdem die Stadt in der Zeitung eine Einspruchsaufforderung annonciert hatte - noch einmal nachgehakt. Vergebens. Auch Erich Meyer hatte im März 2008 im Namen von Swakopmund Developers Investments Partners Einspruch erhoben. Meyer wies unter Verweis auf den Bericht einer Tageszeitung darauf hin, dass das Ministerium ausdrücklich eine öffentliche Versteigerung angeordnet habe. Zudem beleuchtete Meyer die Tatsache, dass im Originalentwurf von einem neuen 50 Meter langen Schwimmbad die Rede gewesen sei, plötzlich jedoch ein 25 Meter langer Pool ausreichen solle. Das mache das Konzept auch für andere Parteien interessant. Zudem sei nirgendwo vermerkt worden, dass der Entwickler eine Garantie für die komplette Entwicklung gegeben habe. Meyer äußerte seine Bedenken, dass im Endeffekt die Bürger, ebenso wie bei der Swakopmunder Waterfront, auf einem halbfertigen Projekt sitzen bleiben werden.
Rückblick: Im November 2007 wurde in einem Schreiben der Anwaltskanzlei Malherbe & Partners an die Stadt darauf hingewiesen, dass Liebenberg seit dem Jahr 2003 genügend Zeit für die Entwicklung gehabt habe, er jedoch immer noch mit der Stadt verhandele. Diese kontinuierlichen Unterhandlungen würden Liebenberg ein Vorkaufsrecht einräumen. Der Anwalt forderte für seine Mandanten eine öffentliche Auktion. Als Alternative verlangte er von der Stadt zumindest auch andere Entwürfe in Erwägung zu ziehen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Stadtverwaltung das Anwaltsschreiben ignorierte, wurde am 31. März 2008 - nachdem die Stadt in der Zeitung eine Einspruchsaufforderung annonciert hatte - noch einmal nachgehakt. Vergebens. Auch Erich Meyer hatte im März 2008 im Namen von Swakopmund Developers Investments Partners Einspruch erhoben. Meyer wies unter Verweis auf den Bericht einer Tageszeitung darauf hin, dass das Ministerium ausdrücklich eine öffentliche Versteigerung angeordnet habe. Zudem beleuchtete Meyer die Tatsache, dass im Originalentwurf von einem neuen 50 Meter langen Schwimmbad die Rede gewesen sei, plötzlich jedoch ein 25 Meter langer Pool ausreichen solle. Das mache das Konzept auch für andere Parteien interessant. Zudem sei nirgendwo vermerkt worden, dass der Entwickler eine Garantie für die komplette Entwicklung gegeben habe. Meyer äußerte seine Bedenken, dass im Endeffekt die Bürger, ebenso wie bei der Swakopmunder Waterfront, auf einem halbfertigen Projekt sitzen bleiben werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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