Vorkaufsrecht hat Vorrang
Gericht annulliert von Gläubiger beantragte Farmversteigerung
Von Marc Springer, Windhoek
Der Befund geht auf einen langen Rechtsstreit zurück, der im Jahre 2011 seinen Anfang nahm. Damals hatte die als Kläger auftretende Firma PDS Holdings bzw. ihr in Lichtenstein sesshafter Direktor Andreas Fuchs seinem damaligen Geschäftspartner und jetzigen Nebenbeklagten Daniel Ndjai Gerson Zaire drei Millionen N$ geliehen. Weil jener die damit verbundenen Auflagen jedoch nicht erfüllt hat, wurde er in einem von Fuchs beantragten Versäumnisurteil am 13. März 2014 von Richter Collins Parker zur Rückzahlung des Kredits verpflichtet.
Da der Gerichtsvollzieher bei Zaire keine verwertbaren Vermögenswerte beschlagnahmen konnte, wurde schließlich die Zwangsversteigerung von dessen Farm Rustig angeordnet und jene am 14. Juli 2015 für 20,5 Millionen N$ an die als Antragsgegner geführte Firma Grace Investments verkauft. Die Hoffnung des Klägers, aus dieser Summe seinen samt Zinsen inzwischen 4,7 Millionen N$ betragenden Anspruch gegenüber Zaire zu befriedigen, bleib dennoch enttäuscht, weil das Ministerium für Landreform sein Vorkaufsrecht für die Farm Rustig geltend machte und deren Zwangsversteigerung für unwirksam erklärte.
Weil das Ministerium nach Darstellung von Fuchs jedoch anschließend über viele Monate dieses Vorkaufsrecht weder ausüben noch aufgeben wollte, ließ er eine weitere Klage am Obergericht anstrengen. Diesmal beantragte er eine Bestätigung dafür, dass der Verkauf von Rustig an Grace Investments rechtens war und er demnach Anspruch auf 4,7 Millionen N$ der dabei gezahlten Summe habe. Alternativ wollte er das Ministerium durch die Klage zwingen, entweder binnen 60 Tagen sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen, oder darauf zu verzichten und damit den Verkauf von Rustig an dritte Parteien zu ermöglichen.
In seinem vergangene Woche ergangenen Urteil gibt der stellvertretende Oberrichter Hosea Angula dem Kläger zumindest teilweise Recht. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die Zwangsversteigerung von Rustig zwar nicht rechtswidrig war, aber nicht durchgesetzt werden könne, weil der Gerichtsvollzieher nach dem Versäumnisurteil gegen Zaire zum legitimen Eigentümer der Farm geworden sei und diese zunächst dem Ministerium hätte anbieten müssen.
Weil dies nicht geschehen sei und das Ministerium nicht auf den Kauf der Farm verzichtet habe, könne dessen anschließende Versteigerung nicht durch die formale Übertragung der Farm an Grace Investments umgesetzt werden. Gleichzeitig jedoch gelangt der Richter zu dem Schluss, das Ministerium hätte nicht mit Zaire als registrierten Eigentümer über einen möglichen Kauf der Farm verhandeln und dabei den Gerichtsvollzieher als rechtlichen Besitzer derselben „umgehen“ dürfen.
Ferner kommt Angula zu dem Schluss, das Ministerium hätte den Gerichtsvollzieher bzw. Kläger nicht hinhalten dürfen, sondern ein konkretes Angebot für die Farm machen, oder auf dessen Kauf verzichten müssen. Demnach ordnet er in seinem Urteil an, dass der Gerichtsvollzieher die Farm binnen zehn Tagen dem Ministerium zum Kauf anbieten und jenes dieses Angebot binnen 60 Tagen annehmen, oder eine Verzichtserklärung für Rustig ausstellen muss.
Der Befund geht auf einen langen Rechtsstreit zurück, der im Jahre 2011 seinen Anfang nahm. Damals hatte die als Kläger auftretende Firma PDS Holdings bzw. ihr in Lichtenstein sesshafter Direktor Andreas Fuchs seinem damaligen Geschäftspartner und jetzigen Nebenbeklagten Daniel Ndjai Gerson Zaire drei Millionen N$ geliehen. Weil jener die damit verbundenen Auflagen jedoch nicht erfüllt hat, wurde er in einem von Fuchs beantragten Versäumnisurteil am 13. März 2014 von Richter Collins Parker zur Rückzahlung des Kredits verpflichtet.
Da der Gerichtsvollzieher bei Zaire keine verwertbaren Vermögenswerte beschlagnahmen konnte, wurde schließlich die Zwangsversteigerung von dessen Farm Rustig angeordnet und jene am 14. Juli 2015 für 20,5 Millionen N$ an die als Antragsgegner geführte Firma Grace Investments verkauft. Die Hoffnung des Klägers, aus dieser Summe seinen samt Zinsen inzwischen 4,7 Millionen N$ betragenden Anspruch gegenüber Zaire zu befriedigen, bleib dennoch enttäuscht, weil das Ministerium für Landreform sein Vorkaufsrecht für die Farm Rustig geltend machte und deren Zwangsversteigerung für unwirksam erklärte.
Weil das Ministerium nach Darstellung von Fuchs jedoch anschließend über viele Monate dieses Vorkaufsrecht weder ausüben noch aufgeben wollte, ließ er eine weitere Klage am Obergericht anstrengen. Diesmal beantragte er eine Bestätigung dafür, dass der Verkauf von Rustig an Grace Investments rechtens war und er demnach Anspruch auf 4,7 Millionen N$ der dabei gezahlten Summe habe. Alternativ wollte er das Ministerium durch die Klage zwingen, entweder binnen 60 Tagen sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen, oder darauf zu verzichten und damit den Verkauf von Rustig an dritte Parteien zu ermöglichen.
In seinem vergangene Woche ergangenen Urteil gibt der stellvertretende Oberrichter Hosea Angula dem Kläger zumindest teilweise Recht. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die Zwangsversteigerung von Rustig zwar nicht rechtswidrig war, aber nicht durchgesetzt werden könne, weil der Gerichtsvollzieher nach dem Versäumnisurteil gegen Zaire zum legitimen Eigentümer der Farm geworden sei und diese zunächst dem Ministerium hätte anbieten müssen.
Weil dies nicht geschehen sei und das Ministerium nicht auf den Kauf der Farm verzichtet habe, könne dessen anschließende Versteigerung nicht durch die formale Übertragung der Farm an Grace Investments umgesetzt werden. Gleichzeitig jedoch gelangt der Richter zu dem Schluss, das Ministerium hätte nicht mit Zaire als registrierten Eigentümer über einen möglichen Kauf der Farm verhandeln und dabei den Gerichtsvollzieher als rechtlichen Besitzer derselben „umgehen“ dürfen.
Ferner kommt Angula zu dem Schluss, das Ministerium hätte den Gerichtsvollzieher bzw. Kläger nicht hinhalten dürfen, sondern ein konkretes Angebot für die Farm machen, oder auf dessen Kauf verzichten müssen. Demnach ordnet er in seinem Urteil an, dass der Gerichtsvollzieher die Farm binnen zehn Tagen dem Ministerium zum Kauf anbieten und jenes dieses Angebot binnen 60 Tagen annehmen, oder eine Verzichtserklärung für Rustig ausstellen muss.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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