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Vorläufiger Stillstand
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Vorläufiger Stillstand

Neues Tierschutzgesetz in der Warteschleife
Steffi Balzar
Von Jana-Mari Smith und Steffi Balzar, Windhoek

Die wesentliche Verzögerung in der Fertigstellung des neuen Gesetzesentwurfes zur Überarbeitung des derzeitigen als ineffektiv und veraltetet geltenden Tierschutzgesetzes, beunruhigt Interessengruppen. „Die Verzögerung, die der Wechsel des Zuständigkeitsbereiches von einem Ministerium zum anderen verursacht zu haben scheint, besorgt uns“, sagte Heather Craemer von der Namibian Animal Welfare Association (NAWA) in dieser Woche. „Als eingetragener Interessensvertreter sind wir enttäuscht darüber, dass es keine Rückmeldung bezüglich des Fortschritts in dieser Sache gibt.“ Laut Craemer schwinde die Hoffnung immer mehr, dass Namibias mangelhaftes Tierschutzgesetz durch ein bahnbrechendes neues Gesetz, das in Afrika einmalig wäre, ersetzt wird.

Der Gesetzesentwurf zum Tierschutz und Tierwohl, der noch unter der Leitung des Justizministeriums verfasst wurde, sollte bis Februar 2020 dem Kabinettsausschuss für Gesetzgebung vorgelegt und bis Mai 2020 in der Nationalversammlung besprochen werden. Dr. Albertina Shilongo, die Leiterin des Veterinärdienstes im Landwirtschaftsministerium, hatte in der vergangenen Woche angegeben, dass der Gesetzesentwurf im vergangenen Jahr an das Ministerium weitergeleitet und nun fertiggestellt werden müsse. „Wir konnten jedoch aufgrund der COIVID-19-Beschränkungen und der Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche in den nördlichen Gebieten keinen Fortschritt in Bezug auf ein Treffen der Interessensvertreter zur Fertigstellung des Gesetzentwurfs erzielen“, so Shilongo. Hanna Rhodin, von SPCA-Namibia, gab an, dass es verständlich sei, dass die Bemühungen in der Sache aufgrund der Pandemie vorerst ins Stocken geraten seien. „Wir hoffen jedoch, dass das Ministerium dem Gesetzesentwurf Priorität einräumt und dass die Interessengruppen bald wieder konsultiert werden, damit dieser fertiggestellt wird“, sagte sie.

Rechtsexpertin und Anwältin Ronel Lewies von Annie‘s Animal Legal Fund Namibia erklärte indessen, dass der derzeitige gesetzliche Schutz von Tieren in Namibia so mangelhaft sei, dass man ihn als nicht vorhanden betrachten könne. „Wir brauchen in Namibia dringend eine überarbeitete Tierschutz- und Tierwohlgesetzgebung. Es hat fast 58 Jahre gedauert, bis dieses Thema die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers erlangt hat, und jetzt, wo es endlich Beachtung findet, wird der Prozess in die Länge gezogen“, so Lewies. Das derzeitige Tierschutzgesetz von 1962 ist fast 60 Jahre alt und wurde nie überarbeitet, ergänzt oder aktualisiert. Die Höchststrafe für einen Verstoß gegen das Gesetz beträgt 200 N$, unabhängig von der Schwere des Vergehens.

Die NAWA-Vertreterin Craemer gab ebenfalls an, dass das derzeitige Gesetz jegliche Strafverfolgung von Fällen von Tierquälerei in Namibia unwahrscheinlich mache. Darüber hinaus enthält das derzeitige Gesetz keinen Schutz für Nutztiere und keine Vorschriften bezüglich der Behandlung dieser. Der neue Gesetzesentwurf drängt dagegen auf härtere Strafen für Tiermisshandlung. Diese reichen von einer Gefängnisstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren bis hin zu Geldstrafen zwischen 10000 N$ und 200000 N$, oder beides. Der Gesetzesentwurf erweitert außerdem die Befugnisse von Tierschutzbeauftragten und befasst sich mit Vorschriften für Tierzüchter.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-15

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