Vorschläge für Wiederaufbau
Deutsche Projektideen liegen vor - „Dekade der Versöhnung“
Von Stefan Fischer, Windhoek
Zur Wochenmitte ist eine Präsentation mit dem Titel „Vorgeschlagener Handlungskurs zur Unterstützung der ehemals betroffenen Gemeinschaften“ in den Besitz von Medien gelangt, die der deutsche Botschafter in Windhoek, Christian Schlaga, offenbar beim jüngsten bilateralen Treffen Ende September 2017 in Berlin gehalten hat. Das interne Dokument befasst sich mit gezielten Interventionen, die den damals betroffenen Gemeinschaften (Herero und Nama) zugute kommen, aber auch zu „Namibias Entwicklungsprioritäten beitragen“ sollen.
Fünf Förderbereiche
Laut der Präsentation sollen folgende Bereich gefördert werden: Berufsausbildung (80 Mio. Euro), Landreform (70 Mio. Euro), ländliche Elektrifizierung (54 Mio. Euro), Wohnungsbau (50 Mio. Euro) sowie Regionalentwicklung und Unterstützungsmaßnahmen (35 Mio. Euro). Insgesamt ergibt sich ein Betrag von 289 Millionen Euro (ca. 4,3 Milliarden N$).
Nachdem sich die Verhandlungspartner bei den bilateralen Gesprächen inzwischen auf zwei Punkte - Definition des Kolonialkrieges 1904-08 als Völkermord sowie Entschuldigung der Bundesrepublik - geeinigt haben, liegt mit dem jetzt öffentlich gewordenen Papier ein konkreter Vorschlag für den dritten Punkt vor. Die deutsche Regierung hat dabei bislang von Wiederaufbau-Leistungen gesprochen, was Botschafter Schlaga vor einigen Monaten wie folgt erklärte: „Der Weg gerichtlicher Klagen mit Konzentration auf juristische Begriffe wie den der ,Reparationen´ wird nicht zu einer Befriedung führen - im Gegenteil: Er führt in die Irre.“ Er machte weiterhin deutlich, „dass die Bundesregierung keine rechtliche Grundlage für die Forderung nach finanziellen Entschädigungen sieht“. Deutschland werde in den Verhandlungen vielmehr von der Überzeugung geleitet, dass der Kolonialkrieg „nur mit einem historisch-moralischen Ansatz aufgearbeitet werden“ könne, so Schlaga (AZ berichtete).
Auf Bedarf reagiert
Zum Inhalt des jetzt öffentlich gewordenen Dokument wollte sich der Diplomat nicht äußern: „Kein Kommentar“, hieß es gestern auf AZ-Nachfrage. Er wiederholte allerdings, dass man sich mit Namibias Regierung in „ehrlichen Verhandlungen“ befinde. Nachdem die deutsche Seite den namibischen Vorschlag gründlich studiert und darauf reagiert habe, seien u.a. „verschiedene Vorschläge gemacht worden, wie Infrastruktur-Entwicklungsprojekte realistisch eingeschlossen werden können“. Den Bedarf für weitere Infrastruktur-Entwicklung hätten die betroffenen Gemeinschaften in Besprechungen mit der deutschen Delegation „oft unterstrichen“, so Schlaga.
Im AZ-Interview zum Jahreswechsel 2017/18 hatte der Botschafter noch gesagt, dass er auf ein Verhandlungsende in diesem Jahr hofft; jetzt ergänzte er: „Mit einem positivem Abschluss der Verhandlungen - aber eben nur und erst dann - würde der Weg frei für substantielle Infrastrukturverbesserungen in wichtigen Regionen.“
7 Regionen ausgesucht
Das aktuelle Dokument führt sieben Regionen auf, in denen eine „erhebliche Zahl von vormals betroffenen Gemeinschaften“ lebten: Kunene, Otjozondjupa, Erongo, Omaheke, Khomas, Hardap und //Karas. Die Interventionen würden jedoch „der gesamten Bevölkerung innerhalb der einzelnen Region zugute kommen“, heißt es.
Als Zeitrahmen für die gezielten Maßnahmen wird 2018 bis 2030 angegeben, weil die Projekte im Einklang mit der Vision 2030 und dem Programm für nachhaltige Entwicklung 2030 stünden. „Dieser Zeitraum könnte als Jahrzehnt der Versöhnung und Kooperation erklärt werden“, heißt es weiter.
Die Umsetzung soll entweder über Budgethilfe (Geld geht direkt an die namibsiche Regierung) oder die Entwicklungsagentur GIZ oder über eine zu gründende Stiftung erfolgen, lautet ein abschließender Vorschlag in dem Dokument.
Wie der deutsche Vorschlag angenommen wurde, ist nicht bekannt. Seit September hat noch kein weiteres Treffen der namibischen und deutschen Verhandlungsgruppen stattgefunden. Laut Schlaga steht ein neuer Termin noch nicht fest.
Die 5 Förderbereiche
- Berufsausbildung (80 Mio. Euro): Infrastruktur-Entwicklung und Qualifizierung von Ausbildern
- Landreform (70 Mio. Euro): Beschleunigung der Landumverteilung durch finanzielle Unterstützung des Landakquise-Fonds´ und des Affirmative Action Loan Scheme (AALS)
- ländliche Elektrifizierung (54 Mio. Euro): Beitrag zur Erhöhung der Elektrifizierung von 34% auf 50% (nationales Ziel)
- Wohnungsbau (50 Mio. Euro): Verbesserung des Zugangs zu bezahlbarem Wohnraum durch Grundstückserschließung und Subventionen von Niedrigverdienern
- Regionalentwicklung und Unterstützung (35 Mio. Euro): Sicherstellung lokalen Eigentums durch Regional- und Lokalverwaltungen, Privatsektor und Gemeinschaften
Zur Wochenmitte ist eine Präsentation mit dem Titel „Vorgeschlagener Handlungskurs zur Unterstützung der ehemals betroffenen Gemeinschaften“ in den Besitz von Medien gelangt, die der deutsche Botschafter in Windhoek, Christian Schlaga, offenbar beim jüngsten bilateralen Treffen Ende September 2017 in Berlin gehalten hat. Das interne Dokument befasst sich mit gezielten Interventionen, die den damals betroffenen Gemeinschaften (Herero und Nama) zugute kommen, aber auch zu „Namibias Entwicklungsprioritäten beitragen“ sollen.
Fünf Förderbereiche
Laut der Präsentation sollen folgende Bereich gefördert werden: Berufsausbildung (80 Mio. Euro), Landreform (70 Mio. Euro), ländliche Elektrifizierung (54 Mio. Euro), Wohnungsbau (50 Mio. Euro) sowie Regionalentwicklung und Unterstützungsmaßnahmen (35 Mio. Euro). Insgesamt ergibt sich ein Betrag von 289 Millionen Euro (ca. 4,3 Milliarden N$).
Nachdem sich die Verhandlungspartner bei den bilateralen Gesprächen inzwischen auf zwei Punkte - Definition des Kolonialkrieges 1904-08 als Völkermord sowie Entschuldigung der Bundesrepublik - geeinigt haben, liegt mit dem jetzt öffentlich gewordenen Papier ein konkreter Vorschlag für den dritten Punkt vor. Die deutsche Regierung hat dabei bislang von Wiederaufbau-Leistungen gesprochen, was Botschafter Schlaga vor einigen Monaten wie folgt erklärte: „Der Weg gerichtlicher Klagen mit Konzentration auf juristische Begriffe wie den der ,Reparationen´ wird nicht zu einer Befriedung führen - im Gegenteil: Er führt in die Irre.“ Er machte weiterhin deutlich, „dass die Bundesregierung keine rechtliche Grundlage für die Forderung nach finanziellen Entschädigungen sieht“. Deutschland werde in den Verhandlungen vielmehr von der Überzeugung geleitet, dass der Kolonialkrieg „nur mit einem historisch-moralischen Ansatz aufgearbeitet werden“ könne, so Schlaga (AZ berichtete).
Auf Bedarf reagiert
Zum Inhalt des jetzt öffentlich gewordenen Dokument wollte sich der Diplomat nicht äußern: „Kein Kommentar“, hieß es gestern auf AZ-Nachfrage. Er wiederholte allerdings, dass man sich mit Namibias Regierung in „ehrlichen Verhandlungen“ befinde. Nachdem die deutsche Seite den namibischen Vorschlag gründlich studiert und darauf reagiert habe, seien u.a. „verschiedene Vorschläge gemacht worden, wie Infrastruktur-Entwicklungsprojekte realistisch eingeschlossen werden können“. Den Bedarf für weitere Infrastruktur-Entwicklung hätten die betroffenen Gemeinschaften in Besprechungen mit der deutschen Delegation „oft unterstrichen“, so Schlaga.
Im AZ-Interview zum Jahreswechsel 2017/18 hatte der Botschafter noch gesagt, dass er auf ein Verhandlungsende in diesem Jahr hofft; jetzt ergänzte er: „Mit einem positivem Abschluss der Verhandlungen - aber eben nur und erst dann - würde der Weg frei für substantielle Infrastrukturverbesserungen in wichtigen Regionen.“
7 Regionen ausgesucht
Das aktuelle Dokument führt sieben Regionen auf, in denen eine „erhebliche Zahl von vormals betroffenen Gemeinschaften“ lebten: Kunene, Otjozondjupa, Erongo, Omaheke, Khomas, Hardap und //Karas. Die Interventionen würden jedoch „der gesamten Bevölkerung innerhalb der einzelnen Region zugute kommen“, heißt es.
Als Zeitrahmen für die gezielten Maßnahmen wird 2018 bis 2030 angegeben, weil die Projekte im Einklang mit der Vision 2030 und dem Programm für nachhaltige Entwicklung 2030 stünden. „Dieser Zeitraum könnte als Jahrzehnt der Versöhnung und Kooperation erklärt werden“, heißt es weiter.
Die Umsetzung soll entweder über Budgethilfe (Geld geht direkt an die namibsiche Regierung) oder die Entwicklungsagentur GIZ oder über eine zu gründende Stiftung erfolgen, lautet ein abschließender Vorschlag in dem Dokument.
Wie der deutsche Vorschlag angenommen wurde, ist nicht bekannt. Seit September hat noch kein weiteres Treffen der namibischen und deutschen Verhandlungsgruppen stattgefunden. Laut Schlaga steht ein neuer Termin noch nicht fest.
Die 5 Förderbereiche
- Berufsausbildung (80 Mio. Euro): Infrastruktur-Entwicklung und Qualifizierung von Ausbildern
- Landreform (70 Mio. Euro): Beschleunigung der Landumverteilung durch finanzielle Unterstützung des Landakquise-Fonds´ und des Affirmative Action Loan Scheme (AALS)
- ländliche Elektrifizierung (54 Mio. Euro): Beitrag zur Erhöhung der Elektrifizierung von 34% auf 50% (nationales Ziel)
- Wohnungsbau (50 Mio. Euro): Verbesserung des Zugangs zu bezahlbarem Wohnraum durch Grundstückserschließung und Subventionen von Niedrigverdienern
- Regionalentwicklung und Unterstützung (35 Mio. Euro): Sicherstellung lokalen Eigentums durch Regional- und Lokalverwaltungen, Privatsektor und Gemeinschaften
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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