Vorwürfe treffen Angula
Windhoek - Am gleichen Tage, als der Gewerkschaftsführer Alfred Angula die Wiedereinstelllung der entlassenen Farmarbeiter von Ongombo-West ultimativ erzwingen wollte, hat er von den Anwälten des Arbeitgebers Andreas Wiese eine scharfe Absage erhalten.
Wiese zitierte der AZ gestern aus dem Anwaltsbrief vom Mittwoch. Anrufe zwecks einer Stellungnahme bei den Kontaktnummern der Farmarbeitergewerkschaft Nafwu - Namibian Farm Workers" Union - sind gestern unbeantwortet blieben, aber die Nafwu will heute eine Pressekonferenz geben.
Laut Wiese hat sich die Situation noch nicht wieder normalisiert. Die entlassenen und durch Gerichtsbefehl von der Farm verwiesenen Arbeiter zelten noch an der Straße und die Feldpolizei stehe bereit. Im Anwaltsbrief an die NUNW heißt es ausdrücklich, dass der Räumungsbefehl gegen die Arbeiter sowie ihre Entlassung nicht widerrufen werden, es sei denn, dass ein namibisches Gericht eine andere Entscheidung fällt. Die Anwälte drücken ihr Bedauern aus, dass die Nafwu "wieder einmal gescheitert ist, indem sie es nicht geschafft hat, den Sachverhalt des Disputs anzusprechen, der zu einem Räumungsbefehl des Obergerichts geführt hat". Der Farmer respektiere und unterstütze die Landpolitik der Regierung im Rahmen der Belange aller Interessenträger. "Ihre Haltung und Handlungsweise in dieser Sache", so schreiben die Anwälte Angula an, "widerspricht jeglichem Recht, das Sie in Ihrer Petition propagieren." Hätten sich die Nafwu-Mitglieder tatsächlich um die Sicherung ihrer Rechte gekümmert, hätten sie sich nicht auf einen illegalen Streik eingelassen, sondern sich der zahlreichen Verhandlungangebote bedient, die das Arbeitsministerium und der Arbeitgeber beziehungsweise seine Vertretung geboten hätten. Andere Behauptungen weisen die Anwälte "mit Verachtung" ab.
Die Rechte des Mandanten würden notfalls durch die zuständigen Behörden durchgesetzt, falls die Nafwu diese nicht respektieren wolle.
Wiese zitierte der AZ gestern aus dem Anwaltsbrief vom Mittwoch. Anrufe zwecks einer Stellungnahme bei den Kontaktnummern der Farmarbeitergewerkschaft Nafwu - Namibian Farm Workers" Union - sind gestern unbeantwortet blieben, aber die Nafwu will heute eine Pressekonferenz geben.
Laut Wiese hat sich die Situation noch nicht wieder normalisiert. Die entlassenen und durch Gerichtsbefehl von der Farm verwiesenen Arbeiter zelten noch an der Straße und die Feldpolizei stehe bereit. Im Anwaltsbrief an die NUNW heißt es ausdrücklich, dass der Räumungsbefehl gegen die Arbeiter sowie ihre Entlassung nicht widerrufen werden, es sei denn, dass ein namibisches Gericht eine andere Entscheidung fällt. Die Anwälte drücken ihr Bedauern aus, dass die Nafwu "wieder einmal gescheitert ist, indem sie es nicht geschafft hat, den Sachverhalt des Disputs anzusprechen, der zu einem Räumungsbefehl des Obergerichts geführt hat". Der Farmer respektiere und unterstütze die Landpolitik der Regierung im Rahmen der Belange aller Interessenträger. "Ihre Haltung und Handlungsweise in dieser Sache", so schreiben die Anwälte Angula an, "widerspricht jeglichem Recht, das Sie in Ihrer Petition propagieren." Hätten sich die Nafwu-Mitglieder tatsächlich um die Sicherung ihrer Rechte gekümmert, hätten sie sich nicht auf einen illegalen Streik eingelassen, sondern sich der zahlreichen Verhandlungangebote bedient, die das Arbeitsministerium und der Arbeitgeber beziehungsweise seine Vertretung geboten hätten. Andere Behauptungen weisen die Anwälte "mit Verachtung" ab.
Die Rechte des Mandanten würden notfalls durch die zuständigen Behörden durchgesetzt, falls die Nafwu diese nicht respektieren wolle.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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