Voyeur erhält einjährige Haftstrafe
Südafrikaner hatte Touristin beim Duschen beobachtet und Fotos gemacht
Von Erwin Leuschner, Swakopmund
Es ist eines der ersten Gerichtsfälle seiner Art in Namibia: Der 51 Jahre alte Südafrikaner Gavin Booth muss zwölf Monate lange ins Gefängnis, nachdem der Voyeur kürzlich wegen Hausfriedensbruch, sowie Verletzung der Privatsspähre und Menschenwürde einer anderen Person schuldig gesprochen wurde.
Der im Gericht als „Peeping Tom“ bezeichnete Booth und das 24-jährige Opfer und dessen Freund waren Gäste bei dem gleichen Hotel. Vor Gericht diente die am 14. März entstandene Videoaufnahme einer Überwachsungskamera als ausschlaggebendes Beweismittel in diesem Fall.
In dem Mitschnitt ist Booth zu erkennen, wie er an jenem Morgen gegen 8 Uhr aus seinem Hotelzimmer kommt und einen Gang entlang an mehreren Zimmern vorbeiläuft. Dann bleibt er vor einem anderen Zimmer stehen, lauscht kurz und schaut sich dann mehrfach um. Anschließend steigt er auf eine kleine dort stehende Bank, öffnet ein kleines Badezimmerfenster und schaut hinein. Im nächsten Augenblick holt er sein Samsung-Mobiltelefon aus der Tasche und macht Fotos.
Kurz darauf steigt er von der Bank hinab, analysiert die Aufnahmen auf dem Telefon und ist mit jenen – offenbar – nicht zufrieden. Dann steigt er erneut auf die Bank. Dieses Mal schaltet er das kamerainterne Blitzlicht ein, um erneut Fotos zu machen. Dies hat das Opfer offensichtlich bemerkt, wonach er rasch von der Bank steigt und hastig den Gang hinabläuft. Kurz darauf erscheint das sichtlich schockierte Opfer mit einem umgebundenen Handtuch aus dem Zimmer zusammen mit ihrem Freund, die vergebens den Täter suchen. Anhand der Videoaufnahme konnte dieser wenige Stunden später identifiziert und gestellt werden.
Vier Tage nach dem Vorfall wurde Booth vor Gericht nach einem Schuldgeständnis verurteilt. Der bis dato dritte von ihm verpflichtete Anwalt Marinus Scholtz plädierte auf eine Geldstrafe und nannte als strafmildernden Umstand, dass Booth zwei Kinder habe und psychologische Hilfe beanspruchen werde. „Er verdient ein gutes Gehalt (in Johannesburg) und hat sich bei dem Opfer entschuldigt und die Fotos gelöscht“, sagte er und fügte hinzu: „Eine Geldbuße wäre eine angemessene Strafe in diesem Fall.“
Die Staatsanwaltschaft hatte aber das Opfer als Zeugin vernommen, die vor Gericht sichtlich bestürzt war. „Ich fühle mich verletzt“, sagte die 24-Jährige. Und: „Ich bin beschämt und möchte, dass er (Booth) ins Gefängnis geschickt wird, damit andere Mädchen nicht zu Opfern werden.“ Seit dem Vorfall würden sie und ihr Freund sich „unsicher fühlen“ und könnten nicht mehr mit offenem Fenster schlafen. Darüber hinaus sagte sie, dass Booth ihre Würde verletzt habe. Obwohl er als Entschädigung eine Geldsumme versprochen habe, gebe es „keinen Preis für ihre Würde“.
In ihrer Strafmaßverkündung beschrieb Richterin Nelao Brown die Handlungen des Angeklagten als „gravierend“ und „abscheulich“. „Es muss eine Strafe verhängt werden, die als Abschreckung dient, damit nicht andere Personen derartige Aufnahmen machen und die diese sogar für Erpressungszwecke nutzen könnten“, sagte sie. Und: „Der Angeklagte hatte behauptet, dass er versehentlich die Fotos gemacht hatte. Das ist angesichts der Tatsache, dass er gleich zweimal durch das Fenster geschaut hat, sehr unwahrscheinlich.“
Sie verhängte daher eine Haftstrafe von einem Jahr, ohne Booth die Möglichkeit zu bieten, eine Geldstrafe zu zahlen. Dieser will offenbar gegen das Strafmaß Berufung einlegen.
Es ist eines der ersten Gerichtsfälle seiner Art in Namibia: Der 51 Jahre alte Südafrikaner Gavin Booth muss zwölf Monate lange ins Gefängnis, nachdem der Voyeur kürzlich wegen Hausfriedensbruch, sowie Verletzung der Privatsspähre und Menschenwürde einer anderen Person schuldig gesprochen wurde.
Der im Gericht als „Peeping Tom“ bezeichnete Booth und das 24-jährige Opfer und dessen Freund waren Gäste bei dem gleichen Hotel. Vor Gericht diente die am 14. März entstandene Videoaufnahme einer Überwachsungskamera als ausschlaggebendes Beweismittel in diesem Fall.
In dem Mitschnitt ist Booth zu erkennen, wie er an jenem Morgen gegen 8 Uhr aus seinem Hotelzimmer kommt und einen Gang entlang an mehreren Zimmern vorbeiläuft. Dann bleibt er vor einem anderen Zimmer stehen, lauscht kurz und schaut sich dann mehrfach um. Anschließend steigt er auf eine kleine dort stehende Bank, öffnet ein kleines Badezimmerfenster und schaut hinein. Im nächsten Augenblick holt er sein Samsung-Mobiltelefon aus der Tasche und macht Fotos.
Kurz darauf steigt er von der Bank hinab, analysiert die Aufnahmen auf dem Telefon und ist mit jenen – offenbar – nicht zufrieden. Dann steigt er erneut auf die Bank. Dieses Mal schaltet er das kamerainterne Blitzlicht ein, um erneut Fotos zu machen. Dies hat das Opfer offensichtlich bemerkt, wonach er rasch von der Bank steigt und hastig den Gang hinabläuft. Kurz darauf erscheint das sichtlich schockierte Opfer mit einem umgebundenen Handtuch aus dem Zimmer zusammen mit ihrem Freund, die vergebens den Täter suchen. Anhand der Videoaufnahme konnte dieser wenige Stunden später identifiziert und gestellt werden.
Vier Tage nach dem Vorfall wurde Booth vor Gericht nach einem Schuldgeständnis verurteilt. Der bis dato dritte von ihm verpflichtete Anwalt Marinus Scholtz plädierte auf eine Geldstrafe und nannte als strafmildernden Umstand, dass Booth zwei Kinder habe und psychologische Hilfe beanspruchen werde. „Er verdient ein gutes Gehalt (in Johannesburg) und hat sich bei dem Opfer entschuldigt und die Fotos gelöscht“, sagte er und fügte hinzu: „Eine Geldbuße wäre eine angemessene Strafe in diesem Fall.“
Die Staatsanwaltschaft hatte aber das Opfer als Zeugin vernommen, die vor Gericht sichtlich bestürzt war. „Ich fühle mich verletzt“, sagte die 24-Jährige. Und: „Ich bin beschämt und möchte, dass er (Booth) ins Gefängnis geschickt wird, damit andere Mädchen nicht zu Opfern werden.“ Seit dem Vorfall würden sie und ihr Freund sich „unsicher fühlen“ und könnten nicht mehr mit offenem Fenster schlafen. Darüber hinaus sagte sie, dass Booth ihre Würde verletzt habe. Obwohl er als Entschädigung eine Geldsumme versprochen habe, gebe es „keinen Preis für ihre Würde“.
In ihrer Strafmaßverkündung beschrieb Richterin Nelao Brown die Handlungen des Angeklagten als „gravierend“ und „abscheulich“. „Es muss eine Strafe verhängt werden, die als Abschreckung dient, damit nicht andere Personen derartige Aufnahmen machen und die diese sogar für Erpressungszwecke nutzen könnten“, sagte sie. Und: „Der Angeklagte hatte behauptet, dass er versehentlich die Fotos gemacht hatte. Das ist angesichts der Tatsache, dass er gleich zweimal durch das Fenster geschaut hat, sehr unwahrscheinlich.“
Sie verhängte daher eine Haftstrafe von einem Jahr, ohne Booth die Möglichkeit zu bieten, eine Geldstrafe zu zahlen. Dieser will offenbar gegen das Strafmaß Berufung einlegen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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