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Wachhund ohne Zähne

Vergangene Woche wurde wieder einmal bestätigt, dass es um die Finanzdisziplin und verwaltungstechnischen Fähigkeiten in vielen Ministerien und Regierungsbüros nicht ums Beste bestellt ist.

Dies geht zumindest aus den Revisionsberichten des General-Buchprüfers hervor, die im Parlament vorgelegt wurden und bei parlamentarischen Anhörungen besprochen wurden.


Die Berichte sollen dem Parlament und der Gesellschaft eine objektive Beurteilung der Verwendung öffentlicher Gelder geben. Obwohl das Prinzip der nachträglichen Auswertung und Revision von Staatsgeldern theoretisch in Ordnung ist, bleiben in der Praxis zu viele Fragen offen, als dass von einer wirklichen Kontrollfunktion des General-Buchprüfers gesprochen werden kann.


Erstens stellt sich die Frage, wie unabhängig ein "Wachhund" sein kann, wenn er dem gleichen Herr dient wie diejenigen, die er kontrollieren soll. Das Büro des General-Buchprüfers ist direkt dem Präsidenten untergeordnet. Im Falle von klarer Gewaltenteilung von Exekutive in Legislative könnte dies noch funktionieren, es wird jedoch schwieriger, wenn die Grenze dieser beiden Staatssäulen, wie in Namibia, durch die Übermacht einer regierenden Partei verschwimmen. Kann sich der General-Buchprüfer also wirklich ein kritisches Urteil leisten, ohne dabei zu riskieren, seinen Arbeitgeber zu vergraulen?


Zweitens sind die Berichte des General-Buchprüfers chronisch verspätet. So wurde erst vergangene Woche der Revisionsbericht der Regierungsfinanzen für das Finanzjahr 1999/2000 im Parlament vorgelegt. Wie relevant sind die Zahlen in diesem Bericht, drei Jahre später? Können sie überhaupt Aufschluss über die gegenwärtige Lage geben, oder eignen sie sich nur noch für eine Nachlese, mit, bestenfalls, theoretischer Relevanz?


Drittens hat der General-Buchprüfer keinerlei Befugnisse, dringend notwendige Kurskorrekturen vorzunehmen oder disziplinarische Maßnahmen durchzuführen. In seinen Berichten bleibt es bei Empfehlungen, die nicht bindend sind. Deshalb vermag es auch nicht zu erstaunen, dass in den Revisionsberichten gewisser Behörden Jahr für Jahr dieselben Empfehlungen erscheinen. Kann man wirklich von Kontrolle sprechen, wenn der General-Buchprüfer zwar rügen, aber nicht Veränderungen erzwingen darf?


Der General-Buchprüfer hat eine wichtige Aufgabe, aber seine Unabhängigkeit, Kompetenzen und Autorität müssen erweitert werden, wenn seine Arbeit nicht zu einer belanglosen Formalität verkommen soll, die zwar irritieren, aber keine wirklichen Akzente setzen kann.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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