Wachsamer Bürger kann Mehrwertsteuer abwenden
Windhoek - Der AZ-Leser Bürger Dieter Langner aus Walvis Bay konnte eine fälschlicherweise erhobene Steuer der Nampost abwenden, die er für ein Paket aus Südafrika zahlen sollte. Anfang Januar hatte er ein Weihnachtspäckchen aus Südafrika erhalten, abgesandt am 6. Dezember 2003.
Darin befanden sich selbstgebastelte Sachen, die allerdings in Höhe von N$ 2000 versichert waren. Beim Abholen des Paketes in Walvis Bay wurde Langner aufgefordert, N$ 330 Mehrwertsteuer zu zahlen. Er nahm das Paket nicht an und legte stattdessen schriftlich Beschwerde bei Nampost ein. Auch führte er mehrere Gespräche mit Beamten der Nampost in Walvis Bay, Swakopmund und Windhoek, bei denen er jedoch größtenteils keine befriedigenden Antworten bekommen konnte. Seine Bemühungen hatten letztlich doch Erfolg: Ein Postbeamter der Stadt Windhoek nahm sich seines Falles an und erließ ihm vorläufig die Mehrwertsteuer, bis die Rechtslage eindeutig geklärt sei. Bisher hat Langner nicht wieder von Nampost gehört.
Nach AZ-Recherchen muss laut dem Mehrwertsteuergesetz für Pakete, die als Geschenk deklariert sind und unter einem Wert von N$ 400 liegen, grundsätzlich keine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Dies gilt für Sendungen aus der ganzen Welt. Ab 400 Namiba-Dollar fällt für Pakete, die aus der südafrikanischen Zollunion (Sacu) kommen, die Mehrwertsteuer in Höhe von 16,5 % an. Bei der Wertbemessung spielt nur der tatsächliche Inhalt eine Rolle. Versicherungen, auch wenn sie noch so hoch sind und den Wert weit übersteigen, fallen nicht ins Gewicht. Demnach sind dem Postbeamten bei der Festsetzung der N$ 330 gleich zwei Fehler unterlaufen: Er hatte übersehen, dass die Paketversicherung nicht relevant ist und dass N$ 400 bei Geschenken immer steuerfrei sind. Dass es sich um ein Geschenk handelte, war auf dem Paket allerdings nicht vermerkt. Davon kann jedoch bei Paketen an Privatpersonen normalerweise ausgegangen werden. Es ist jedenfalls ratsam, stets auf dem Paket zu erklären, wenn es sich um ein Geschenk handelt und auch den Inhalt darauf anzugeben.
Teurer wird das Verschicken allerdings bei Paketen aus Ländern außerhalb der südafrikanischen Zollunion. Wäre das Paket z.B. aus Deutschland gekommen, so gilt hier bis N$ 400 zunächst das gleiche. Ab der genannten Summe sind nach Aussage der Zollabteilung des Finanzministeriums zusätzlich zu den anfallenden Mehrwertsteuern noch Zölle zu zahlen, die sich nach den einzelnen Gütern und ihrem Wert bemessen und zum Teil zwischen 30 und 40 % liegen. Somit kann das Verschicken ein teurer Spaß werden. Deshalb ist es nötig, wachsam zu sein und sich zu informieren - wie es Herr Langner getan hat. Die Mehrwertsteuer wird ihm wohl nicht mehr berechnet.
Darin befanden sich selbstgebastelte Sachen, die allerdings in Höhe von N$ 2000 versichert waren. Beim Abholen des Paketes in Walvis Bay wurde Langner aufgefordert, N$ 330 Mehrwertsteuer zu zahlen. Er nahm das Paket nicht an und legte stattdessen schriftlich Beschwerde bei Nampost ein. Auch führte er mehrere Gespräche mit Beamten der Nampost in Walvis Bay, Swakopmund und Windhoek, bei denen er jedoch größtenteils keine befriedigenden Antworten bekommen konnte. Seine Bemühungen hatten letztlich doch Erfolg: Ein Postbeamter der Stadt Windhoek nahm sich seines Falles an und erließ ihm vorläufig die Mehrwertsteuer, bis die Rechtslage eindeutig geklärt sei. Bisher hat Langner nicht wieder von Nampost gehört.
Nach AZ-Recherchen muss laut dem Mehrwertsteuergesetz für Pakete, die als Geschenk deklariert sind und unter einem Wert von N$ 400 liegen, grundsätzlich keine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Dies gilt für Sendungen aus der ganzen Welt. Ab 400 Namiba-Dollar fällt für Pakete, die aus der südafrikanischen Zollunion (Sacu) kommen, die Mehrwertsteuer in Höhe von 16,5 % an. Bei der Wertbemessung spielt nur der tatsächliche Inhalt eine Rolle. Versicherungen, auch wenn sie noch so hoch sind und den Wert weit übersteigen, fallen nicht ins Gewicht. Demnach sind dem Postbeamten bei der Festsetzung der N$ 330 gleich zwei Fehler unterlaufen: Er hatte übersehen, dass die Paketversicherung nicht relevant ist und dass N$ 400 bei Geschenken immer steuerfrei sind. Dass es sich um ein Geschenk handelte, war auf dem Paket allerdings nicht vermerkt. Davon kann jedoch bei Paketen an Privatpersonen normalerweise ausgegangen werden. Es ist jedenfalls ratsam, stets auf dem Paket zu erklären, wenn es sich um ein Geschenk handelt und auch den Inhalt darauf anzugeben.
Teurer wird das Verschicken allerdings bei Paketen aus Ländern außerhalb der südafrikanischen Zollunion. Wäre das Paket z.B. aus Deutschland gekommen, so gilt hier bis N$ 400 zunächst das gleiche. Ab der genannten Summe sind nach Aussage der Zollabteilung des Finanzministeriums zusätzlich zu den anfallenden Mehrwertsteuern noch Zölle zu zahlen, die sich nach den einzelnen Gütern und ihrem Wert bemessen und zum Teil zwischen 30 und 40 % liegen. Somit kann das Verschicken ein teurer Spaß werden. Deshalb ist es nötig, wachsam zu sein und sich zu informieren - wie es Herr Langner getan hat. Die Mehrwertsteuer wird ihm wohl nicht mehr berechnet.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen