Waffengesetz wird verschärft
Kompetenztests sollen mehr staatliche Kontrolle ermöglichen
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung des Vorhabens führte der Vizeminister für innere Sicherheit und Polizei, Daniel Kashikola, vor kurzem im Parlament an, die Anzahl legaler Waffen im Lande habe in den vergangenen 13 Jahren stark zugenommen. So sei die Anzahl registrierter Waffen von 97262 im Jahre 2004 auf derzeit rund 210000 um über 100 Prozent gestiegen und seien allein im vergangenen Finanzjahr 5424 Waffenlizenzen an Privatpersonen ausgestellt worden. Diese Entwicklung habe dazu geführt, dass etwa neun von einhundert Namibiern inzwischen Eigentümer einer Waffe seien von denen viele gestohlen und für kriminelle Zwecke eingesetzt würden.
Kashikola zufolge habe eine Revision des Generalbuchprüfers über Besitz und Kontrolle von privaten Feuerwaffen empfohlen, die dafür geltenden Vorschriften zu verschärfen. Anlass dazu habe unter anderem die Erkenntnis gegeben, dass rund 50 Prozent aller Waffenscheine für Pistole und Revolver vergeben würden und die Antragsteller ihre Bewerbung mit dem Bedürfnis nach Selbstverteidigung begründet hätten.
Angesichts dieser Statistiken sei mit Interessenträgern wie dem Berufsjäger-Verband, Waffengeschäften, traditionellen Führern und Regionalgouverneuren darüber beraten worden, wie der Verbreitung von Feuerwaffen begegnet werden könne. Die daran Beteiligten seien sich einig gewesen, dass eine Verschärfung des Waffenrechts geboten sei und hätten diverse Maßnahmen vorgeschlagen, von denen einige in den nun vorgelegten Gesetzentwurf eingeflossen seien.
Dieser sieht unter anderem vor, dass Personen, die einen Waffenschein beatragen, zuvor einen Kompetenztest absolvieren und dabei belegen müssen, dass ihnen eine Waffe anvertraut werden kann. Bei Bedarf müssen die Bewerber ferner ein polizeilichen Führungszeugnis, ein ärztliches Attest und eine Bescheinigung von Verwandten oder Bekannten vorlegen. Anhand dieser Unterlagen sollen die Behörden wenn nötig prüfen können, ob der jeweilige Antragsteller gesundheitlich und mental in der Lage ist, verantwortungsvoll mit einer Waffe umzugehen.
Kashikola zufolge solle der Tüchtigkeits-Test von einem akkreditierten Institut durchgeführt werden, das auch Training im Umgang mit Waffen anbieten solle. Dadurch solle verhindert werden, dass Waffen in die Hände von Personen gelangten, die aus welchen Gründen auch immer für deren Besitz „ungeeignet“ seien.
Die Novelle enthält ferner Bestimmungen über die Verlängerung bestehender Waffenscheine und die Vererbung bzw. Vernichtung von Waffen in Fällen, wo deren Eigentümer verstirbt. Darüber hinaus ermächtigt der Gesetzentwurf den Minister, bestimmte Gebiete zu „waffenfreien Zonen“ zu erklären und Bestimmungen über die sicherere Verwahrung von Waffen im Privatbesitz zu erlassen.
Zur Begründung des Vorhabens führte der Vizeminister für innere Sicherheit und Polizei, Daniel Kashikola, vor kurzem im Parlament an, die Anzahl legaler Waffen im Lande habe in den vergangenen 13 Jahren stark zugenommen. So sei die Anzahl registrierter Waffen von 97262 im Jahre 2004 auf derzeit rund 210000 um über 100 Prozent gestiegen und seien allein im vergangenen Finanzjahr 5424 Waffenlizenzen an Privatpersonen ausgestellt worden. Diese Entwicklung habe dazu geführt, dass etwa neun von einhundert Namibiern inzwischen Eigentümer einer Waffe seien von denen viele gestohlen und für kriminelle Zwecke eingesetzt würden.
Kashikola zufolge habe eine Revision des Generalbuchprüfers über Besitz und Kontrolle von privaten Feuerwaffen empfohlen, die dafür geltenden Vorschriften zu verschärfen. Anlass dazu habe unter anderem die Erkenntnis gegeben, dass rund 50 Prozent aller Waffenscheine für Pistole und Revolver vergeben würden und die Antragsteller ihre Bewerbung mit dem Bedürfnis nach Selbstverteidigung begründet hätten.
Angesichts dieser Statistiken sei mit Interessenträgern wie dem Berufsjäger-Verband, Waffengeschäften, traditionellen Führern und Regionalgouverneuren darüber beraten worden, wie der Verbreitung von Feuerwaffen begegnet werden könne. Die daran Beteiligten seien sich einig gewesen, dass eine Verschärfung des Waffenrechts geboten sei und hätten diverse Maßnahmen vorgeschlagen, von denen einige in den nun vorgelegten Gesetzentwurf eingeflossen seien.
Dieser sieht unter anderem vor, dass Personen, die einen Waffenschein beatragen, zuvor einen Kompetenztest absolvieren und dabei belegen müssen, dass ihnen eine Waffe anvertraut werden kann. Bei Bedarf müssen die Bewerber ferner ein polizeilichen Führungszeugnis, ein ärztliches Attest und eine Bescheinigung von Verwandten oder Bekannten vorlegen. Anhand dieser Unterlagen sollen die Behörden wenn nötig prüfen können, ob der jeweilige Antragsteller gesundheitlich und mental in der Lage ist, verantwortungsvoll mit einer Waffe umzugehen.
Kashikola zufolge solle der Tüchtigkeits-Test von einem akkreditierten Institut durchgeführt werden, das auch Training im Umgang mit Waffen anbieten solle. Dadurch solle verhindert werden, dass Waffen in die Hände von Personen gelangten, die aus welchen Gründen auch immer für deren Besitz „ungeeignet“ seien.
Die Novelle enthält ferner Bestimmungen über die Verlängerung bestehender Waffenscheine und die Vererbung bzw. Vernichtung von Waffen in Fällen, wo deren Eigentümer verstirbt. Darüber hinaus ermächtigt der Gesetzentwurf den Minister, bestimmte Gebiete zu „waffenfreien Zonen“ zu erklären und Bestimmungen über die sicherere Verwahrung von Waffen im Privatbesitz zu erlassen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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