Wahl-Prozess verzögert sich
Windhoek - Das oberste Gericht hat eine frühere Auskunft korrigiert und die Verhandlung der Wahlklage vom zunächst angekündigten Datum des 6. Mai auf den 31. Mai verschoben.
Wie die Registerführerin Elsie Schickerling nun mitteilte, habe Oberrichter Peter Shivute verfügt, dass die neun klagenden Oppositionsparteien ihre schriftlichen Argumente für die angestrebte Annullierung der letzten Parlamentswahl vor Mittag des 10. Mai einreichen müssten. Die neun Antragsgegner (darunter die hauptbeklagte Wahlkommission) haben gemäß dieser Anordnung bis zum 17. Mai Zeit, auf diese Eingabe zu reagieren.
Schickerling zufolge werden sich die Richter Peter Shivute, Gerhard Maritz, Fred Chomba, Simpson Mtambanengwe und Pius Langa mit dem Revisionsantrag der Oppositionsparteien befassen. Diese waren mit ihrem Anliegen zuvor beim Obergericht gescheitert, weil sie ihren Antrag auf Wahlannullierung nach Auffassung der Richter Petrus Damaseb und Collins Parker verspätet eingereicht haben.
Demnach hat Oberrichter Shivute die Kläger aufgefordert, Belege dafür vorzubringen, dass ihr ursprünglicher Antrag tatsächlich fristgerecht eingereicht wurde. Alternativ sollen die Antragsteller mittels "außergewöhnlicher Umstände" begründen, warum ihre Wahlklage trotz möglicher Fristversäumnis dennoch behandelt werden sollte.
Sollte die höchste juristische Instanz in dieser Frage zugunsten der Antragsteller entscheiden, werden diese beschließen müssen, ob die Klage an das Obergericht zurückverwiesen und dort über die bereits vorgebrachten Hinweise auf eine mögliche Manipulierung der Wahl entschieden werden soll.
Wie die Registerführerin Elsie Schickerling nun mitteilte, habe Oberrichter Peter Shivute verfügt, dass die neun klagenden Oppositionsparteien ihre schriftlichen Argumente für die angestrebte Annullierung der letzten Parlamentswahl vor Mittag des 10. Mai einreichen müssten. Die neun Antragsgegner (darunter die hauptbeklagte Wahlkommission) haben gemäß dieser Anordnung bis zum 17. Mai Zeit, auf diese Eingabe zu reagieren.
Schickerling zufolge werden sich die Richter Peter Shivute, Gerhard Maritz, Fred Chomba, Simpson Mtambanengwe und Pius Langa mit dem Revisionsantrag der Oppositionsparteien befassen. Diese waren mit ihrem Anliegen zuvor beim Obergericht gescheitert, weil sie ihren Antrag auf Wahlannullierung nach Auffassung der Richter Petrus Damaseb und Collins Parker verspätet eingereicht haben.
Demnach hat Oberrichter Shivute die Kläger aufgefordert, Belege dafür vorzubringen, dass ihr ursprünglicher Antrag tatsächlich fristgerecht eingereicht wurde. Alternativ sollen die Antragsteller mittels "außergewöhnlicher Umstände" begründen, warum ihre Wahlklage trotz möglicher Fristversäumnis dennoch behandelt werden sollte.
Sollte die höchste juristische Instanz in dieser Frage zugunsten der Antragsteller entscheiden, werden diese beschließen müssen, ob die Klage an das Obergericht zurückverwiesen und dort über die bereits vorgebrachten Hinweise auf eine mögliche Manipulierung der Wahl entschieden werden soll.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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