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"Wahlen waren friedlich"

Windhoek - Wahlberechtigte seien mangelhaft informiert und aufgeklärt worden. So lautet es in der Ausführung von NANGOF. Die Nation sei "sehr spät" über die genauen Daten für die Wahlen informiert worden, nämlich am 4. September 2009. Außerdem wurde nicht von dem Staatsoberhaupt informiert, wie im Wahlgesetz vorgeschrieben, [Absatz 50(1)(b)], sondern durch die namibische Wahlkommission (ECN). Der Präsident, Hifikepunye Pohamba, bestätigte die Daten lediglich am 30. September. Unter den beanstandeten Punkten hebt der Verband auch die eidesstattlichen Erklärungen hervor, die 20 Jahre nach der Unabhängigkeit immer noch anstelle von Personalausweisen zur Wahlregistrierung verwendet werden. Es seien sogar Personen mit Wählerkarten von Toten, die schon vor Monaten als verstorben gemeldet waren, zu den Urnen gegangen.

Im Anlauf zur Wahl habe es ferner viel Einschüchterung und Übergriffe auf Anhänger der Oppositionsparteien gegeben. Im Zuge dieser Vorfälle sei oft der Ausdruck "Provokation" gefallen und falsch verwendet worden, wenn eine Partei im Kerngebiet einer anderen aktiv war. Die ECN habe dazu nicht Stellung bezogen.

NANGOF kritisiert ebenso die Medien. So habe der staatliche Fernsehsender NBC sehr stark zum Vorteil einer einzigen Partei Bericht erstattet. Außerdem habe die regierende Partei zu ihrem Vorteil staatliche Ressourcen für die Wahlkampagne benutzt, wo es eigentlich eine klare Linie zwischen Staat und der machthabenden Partei geben müsse. Hinzu komme, dass die Ausbildung der Wahlbeobachter und Wahlbeamten völlig mangelhaft gewesen sei.

Die Nummerierung der Wahlurnen sei auch nicht vorschriftsgemäß ausgeführt worden, da alle vier Wahlurnen, beziehungsweise zwei Wahlurnen eines Lokals mit derselben Ziffer vermerkt waren. Absatz 74(2)(a) des Wahlgesetzes instruiert den Wahldirektor, jeder teilnehmenden Partei eine Liste aller Wahlurnen bereitzustellen. Dies sei ein eindeutiges Indiz, dass jede Wahlurne eine individuelle Nummer erhalten müsse. NANGOF Mitglied Carola Engelbrecht fügte hinzu, dass nach ihrer Kenntnis "bis jetzt keine der Parteien diese Liste erhalten hat".

Die eigentliche Wahlphase sei ruhig und friedlich verlaufen. Doch auch hier gebe es Makel zu melden. So seien die Verantwortlichen sich nicht ausreichend über ihre Verantwortung und Aufgaben bewusst gewesen. Die Wahlbeteiligung in verschiedenen Regionen sei in keiner Weise normal, da diese im Norden zwischen 100,7 und 135 Prozent rangiere. Im Süden des Landes hingegen waren es zwischen 41 und 68 Prozent. Dazu gehört, dass die ECN vier verschiedene Wählerlisten in Umlauf gebracht habe. Mangel an Transparenz habe es auch bei der Auszählung und Veröffentlichung der Ergebnisse gegeben. Die ECN habe die Ergebnisse "unter einem Mantel der Geheimhaltung" bearbeitet. Absatz 25(5) des Wahlgesetzes besagt, dass eine Nachzählung einzig und allein bei den Wahllokalen vollzogen werden darf und nicht bei den Verifikationszentren, welche die ECN auch als "Wahlkreis-Ergebnis-Zentren" bezeichnet. Diese wurden von der ECN jedoch geheim gehalten. Es habe sich dann herausgestellt, dass in jedem Wahlkreis ein Wahllokal ein solches Zentrum war. Allerdings stehe es im Gesetz, dass eine Wahlurne zu keinem Zeitpunkt ohne kompetente Aufsicht gehandhabt werden dürfe. Diese Vorschrift sei bei vielen Verifikationszentren eindeutig verletzt worden.

Auf ihren Befund hin meldet NANGOF ernste Vorbehalte an, die die Freiheit und Fairness der gesamten Wahlen berühren.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-26

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