Wahlergebnis annulliert
In einem sensationellen Urteil, dessen ganze Tragweite bisher noch nicht ersichtlich ist, hat das Obergericht gestern das Ergebnis der Parlamentswahl vom 15. und 16. November vergangenen Jahres annulliert und eine Nachzählung der dabei abgegebenen Stimmen angeordnet.
Windhoek - Im Zuge des Urteils, das gestern von Gerichtspräsident Petrus Damaseb verlesen wurde, muss die Stimmennachzählung binnen fünf Tagen (nach dem gestrigen Befund) beginnen und binnen zehn Tagen abgeschlossen sein. Dieser Vorgang muss an einem "geeigneten und sicheren" Ort in Windhoek stattfinden.
Im Rahmen des Urteils sind die klagenden Parteien RP und CoD befugt, bei der Nachzählung anwesend zu sein. Des Weiteren ist die Wahlkommission (ECN) verpflichtet, das Ergebnis der Nachzählung gemäß Absatz 89 des Wahlgesetzes anzukündigen und die Kosten des Verfahrens (inklusive jener der Kläger) zu übernehmen.
Mit dem Urteil, dessen Begründung das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen will, ist zwar das Ergebnis der Wahl für ungültig erklärt, nicht aber die Stimmabgabe insgesamt annulliert worden. Demnach haben die drei Richter Petrus Damaseb, Gerhard Maritz und Simpson Mtabanengwe den ersten Teil der Klage abgelehnt, in dem die beiden Oppositionsparteien beantragt haben, dass der komplette Urnengang auf Grund von Unregelmäßigkeiten für ungültig erklärt und wiederholt wird.
Im Zuge des Urteils muss die Stimmauszählung spätestens am Montag den 14. März beginnen und bis zum 19. März (Samstag nächster Woche) abgeschlossen sein. Demnach könnten die neuen Mitglieder der Nationalversammlung, deren Zusammensetzung sich aus dem Ergebnis der Nachzählung ableiten wird, wie vorgesehen am 20. März vereidigt werden.
In diesem Zusammenhang erklärte Damaseb, es sei im Sinne der "Fortsetzung der Staatsgeschäfte nicht wünschenswert", dass die Mitglieder der vierter Nationalversammlung nicht planmäßig in ihr Amt eingeführt werden könnten und dadurch ein "Verfassungsvakuum" entstehe. Das Mandat der amtierenden Parlamentsabgeordneten verstreicht um Mitternacht am 20. März. Wenn bis dahin keine neuen Gesetzgeber vereidigt sein sollten, wäre Namibia ohne Nationalversammlung und dadurch mit einer Verfassungskrise konfrontiert.
Ob sich ein solcher Ernstfall vermeiden lässt, ist derzeit ungewiss, weil die Nachzählung an sich nicht garantiert, dass sie zu einem Resultat führt, das über jeden Zweifel erhaben ist. So wies der Präsident der RP, Henk Mudge, gestern darauf hin, es sei denkbar, dass sich selbst durch die Stimmnachzählung kein eindeutiges Ergebnis der Parlamentswahl feststellen lasse. "Wenn sich die Unterlagen der ECN in einem solch chaotischen Zustand befinden wie wir es befürchten, ist es nicht ausgeschlossen, dass wir kein klares Resultat ermitteln können", sagte er.
Ein solcher Fall ist theoretisch möglich, weil bei der Nachzählung nicht nur die einzelnen Stimmzettel, sondern sämtliches Material berücksichtigt werden soll, das für den Urnengang relevant ist. Darunter befinden sich unter anderem die Listen mit den Seriennummern der einzelnen Wahlurnen und ihrer Siegel, sowie der benutzten Stimmzettel-Bücher und die Formulare, in denen die Leiter der einzelnen Wahllokale die Verwendung und den Verbleib der Stimmzettel statistisch rekonstruieren mussten.
Wenn sich diese Unterlagen nicht finden oder interpretieren lassen, ist es kaum möglich, einzelne Wahlurnen mit den darin enthaltenen Stimmzetteln bestimmten Wahlbezirken zuzuordnen. Dies ist jedoch notwendig, weil bei der Nachzählung nicht nur die Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen neu ausgewertet wird, sondern diese Stimmen auch den 107 Wahlkreisen zugeordnet werden müssen.
Mudge wollte zwar nicht darüber spekulieren, was seine Partei unternehmen werde, wenn die Nachzählung kein eindeutiges Resultat ergeben oder deutlich machen sollte, dass die Stimmabgabe manipuliert war. Er wies jedoch darauf hin, die Zusammensetzung des Parlaments könne nicht in Abwesenheit eines eindeutigen Resultates "verhandelt" werden, sondern müsse durch ein glaubwürdiges Wahlergebnis legitimiert sein.
Die Vertreter der Wahlkommission haben sich gestern Abend mit ihren Anwälten getroffen, um über eine mögliche Berufung gegen das Urteil vor dem obersten Gericht zu beraten. Für Mudge wäre eine solche Revision unerheblich, weil das oberste Gericht kaum über eine derartige Urteilsbeschwerde entscheiden könne, bevor die Frist für den Beginn der Nachzählung am Montag verstreicht. Die ECN könne nach seiner Interpretation der Sachlage die Stimmnachzählung folglich nicht verhindern, indem sie vor dem obersten Gericht Berufung gegen das Urteil einlege.
Windhoek - Im Zuge des Urteils, das gestern von Gerichtspräsident Petrus Damaseb verlesen wurde, muss die Stimmennachzählung binnen fünf Tagen (nach dem gestrigen Befund) beginnen und binnen zehn Tagen abgeschlossen sein. Dieser Vorgang muss an einem "geeigneten und sicheren" Ort in Windhoek stattfinden.
Im Rahmen des Urteils sind die klagenden Parteien RP und CoD befugt, bei der Nachzählung anwesend zu sein. Des Weiteren ist die Wahlkommission (ECN) verpflichtet, das Ergebnis der Nachzählung gemäß Absatz 89 des Wahlgesetzes anzukündigen und die Kosten des Verfahrens (inklusive jener der Kläger) zu übernehmen.
Mit dem Urteil, dessen Begründung das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen will, ist zwar das Ergebnis der Wahl für ungültig erklärt, nicht aber die Stimmabgabe insgesamt annulliert worden. Demnach haben die drei Richter Petrus Damaseb, Gerhard Maritz und Simpson Mtabanengwe den ersten Teil der Klage abgelehnt, in dem die beiden Oppositionsparteien beantragt haben, dass der komplette Urnengang auf Grund von Unregelmäßigkeiten für ungültig erklärt und wiederholt wird.
Im Zuge des Urteils muss die Stimmauszählung spätestens am Montag den 14. März beginnen und bis zum 19. März (Samstag nächster Woche) abgeschlossen sein. Demnach könnten die neuen Mitglieder der Nationalversammlung, deren Zusammensetzung sich aus dem Ergebnis der Nachzählung ableiten wird, wie vorgesehen am 20. März vereidigt werden.
In diesem Zusammenhang erklärte Damaseb, es sei im Sinne der "Fortsetzung der Staatsgeschäfte nicht wünschenswert", dass die Mitglieder der vierter Nationalversammlung nicht planmäßig in ihr Amt eingeführt werden könnten und dadurch ein "Verfassungsvakuum" entstehe. Das Mandat der amtierenden Parlamentsabgeordneten verstreicht um Mitternacht am 20. März. Wenn bis dahin keine neuen Gesetzgeber vereidigt sein sollten, wäre Namibia ohne Nationalversammlung und dadurch mit einer Verfassungskrise konfrontiert.
Ob sich ein solcher Ernstfall vermeiden lässt, ist derzeit ungewiss, weil die Nachzählung an sich nicht garantiert, dass sie zu einem Resultat führt, das über jeden Zweifel erhaben ist. So wies der Präsident der RP, Henk Mudge, gestern darauf hin, es sei denkbar, dass sich selbst durch die Stimmnachzählung kein eindeutiges Ergebnis der Parlamentswahl feststellen lasse. "Wenn sich die Unterlagen der ECN in einem solch chaotischen Zustand befinden wie wir es befürchten, ist es nicht ausgeschlossen, dass wir kein klares Resultat ermitteln können", sagte er.
Ein solcher Fall ist theoretisch möglich, weil bei der Nachzählung nicht nur die einzelnen Stimmzettel, sondern sämtliches Material berücksichtigt werden soll, das für den Urnengang relevant ist. Darunter befinden sich unter anderem die Listen mit den Seriennummern der einzelnen Wahlurnen und ihrer Siegel, sowie der benutzten Stimmzettel-Bücher und die Formulare, in denen die Leiter der einzelnen Wahllokale die Verwendung und den Verbleib der Stimmzettel statistisch rekonstruieren mussten.
Wenn sich diese Unterlagen nicht finden oder interpretieren lassen, ist es kaum möglich, einzelne Wahlurnen mit den darin enthaltenen Stimmzetteln bestimmten Wahlbezirken zuzuordnen. Dies ist jedoch notwendig, weil bei der Nachzählung nicht nur die Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen neu ausgewertet wird, sondern diese Stimmen auch den 107 Wahlkreisen zugeordnet werden müssen.
Mudge wollte zwar nicht darüber spekulieren, was seine Partei unternehmen werde, wenn die Nachzählung kein eindeutiges Resultat ergeben oder deutlich machen sollte, dass die Stimmabgabe manipuliert war. Er wies jedoch darauf hin, die Zusammensetzung des Parlaments könne nicht in Abwesenheit eines eindeutigen Resultates "verhandelt" werden, sondern müsse durch ein glaubwürdiges Wahlergebnis legitimiert sein.
Die Vertreter der Wahlkommission haben sich gestern Abend mit ihren Anwälten getroffen, um über eine mögliche Berufung gegen das Urteil vor dem obersten Gericht zu beraten. Für Mudge wäre eine solche Revision unerheblich, weil das oberste Gericht kaum über eine derartige Urteilsbeschwerde entscheiden könne, bevor die Frist für den Beginn der Nachzählung am Montag verstreicht. Die ECN könne nach seiner Interpretation der Sachlage die Stimmnachzählung folglich nicht verhindern, indem sie vor dem obersten Gericht Berufung gegen das Urteil einlege.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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