Wahlgeräte jetzt im Gericht
Präsidentschaftskandidat kämpft gegen EVM-Gebrauch bei der Wahl
Von Frank Steffen und NMH
Windhoek
Magistratsrichter Uatjo Uanivi, der als Tribunal-Richter gemäß des Wahlgesetzes gestern einen Dringlichkeitsantrag des unabhängigen Präsidentschaftskandidaten Dr. Panduleni Itula sowie die Verteidigung seitens der Wahlkommission angehört hat, hat den Fall zwecks Urteilsverkündung auf Montag, den 25. November, vertagt - zwei Tage vor der Wahlveranstaltung. Itula versucht die elektronischen Wahlgeräte für den Urnengang anlässlich der Präsidentschafts- und Nationalversammlungswahlen verbieten zu lassen.
Der Einsatz von elektronischen Stimmabgabegeräten (EVMs) hatte wiederholt zu heftigen Protesten und Demonstrationen seitens der Oppositionsparteien sowie der Öffentlichkeit geführt, nachdem im Internet Videoclips zu finden waren, die zeigen wie die Geräte manipuliert werden können, und außerdem einige Geräte nach einer parteiinternen Wahl des Ältestenrats der Swapo in Outapi im Jahre 2017 nicht der namibischen Wahlkommission ECN zurückgegeben worden waren.
Mittlerweile sind die vier elektronischen Kontrolleinheiten und zwei Wahlurnen entweder beschädigt, geöffnet und unvollständig, oder gänzlich als vermisst angegeben worden (AZ berichtete). Allerdings hat dieser Vorfall, der lange von der ECN verschwiegen und sogar verleugnet worden war, zu einem hohen Maß an Misstrauen geführt.
Das Wahlgesetz von 1992 war im September 2014 überarbeitet worden und erlaubt seitdem den Einsatz von „elektronischen Wahlgeräten“. Obwohl Itula laut vorläufigen Auszählungen bei der für Fischerleute und Diplomaten sowie Reisende vorgezogenen Wahlveranstaltungen gut abgeschlossen zu haben scheint, fordert er nun in seiner Klageschrift, dass die ECN auf eigene Kosten unabhängige und qualifizierte Techniker für jedes Wahllokal bestellt, die die EVMs während der Wahlen beaufsichtigen. Außerdem soll der Richter die ECN verpflichten, einen nachvollziehbaren Papierprüfpfad (Audit Trail, VVPAT) für die Wahl einzuführen. Alternativ sollte die Papierstimmabgabe gleichzeitig und in Verbindung mit den EVMs stattfinden.
Die Vorsitzende der ECN, Adv. Notemba Tjipueja, habe bei der Kontrolle und Aufbewahrung der EVMs fahrlässig gehandelt, weshalb eine angemessene Strafe gegen sie verhängt werden sollte, so Itula. Eine Petition mit 500 Unterschriften gegen den Einsatz der EVMs bei den Wahlen sei von seinen Anhängern Anfang dieses Monats zusammengetragen worden, doch habe der Leiter der ECN, Theo Mujoro, diese Petition abgelehnt.
ECN weist Antrag zurück
Die ECN beanstandet die Dringlichkeit des Antrags von Itula, nachdem die vorläufigen Wahlen seitens der im Ausland lebenden Namibier sowie des Fischereisektors bereits stattgefunden haben. Ein stattgegebener Antrag würde schwerwiegende Folgen für die Wahlen am 27. November nach sich ziehen - eine Verschiebung sei dann sehr wahrscheinlich.
„Dies wird für Tausende von Namibiern eine verheerende Auswirkung auf das in der Verfassung verankerte Recht zur Wahl haben“, erklärte die ECN und befürchtet eine enorme Verschwendung knapper, öffentlicher Ressourcen. Itula habe bewusst bis auf die letzte Minute gewartet, bevor er seinen Antrag stellte, um die „größtmögliche Verwirrung und Unsicherheit“ zu schaffen, so ECN-Anwalt William Mokhari.
Windhoek
Magistratsrichter Uatjo Uanivi, der als Tribunal-Richter gemäß des Wahlgesetzes gestern einen Dringlichkeitsantrag des unabhängigen Präsidentschaftskandidaten Dr. Panduleni Itula sowie die Verteidigung seitens der Wahlkommission angehört hat, hat den Fall zwecks Urteilsverkündung auf Montag, den 25. November, vertagt - zwei Tage vor der Wahlveranstaltung. Itula versucht die elektronischen Wahlgeräte für den Urnengang anlässlich der Präsidentschafts- und Nationalversammlungswahlen verbieten zu lassen.
Der Einsatz von elektronischen Stimmabgabegeräten (EVMs) hatte wiederholt zu heftigen Protesten und Demonstrationen seitens der Oppositionsparteien sowie der Öffentlichkeit geführt, nachdem im Internet Videoclips zu finden waren, die zeigen wie die Geräte manipuliert werden können, und außerdem einige Geräte nach einer parteiinternen Wahl des Ältestenrats der Swapo in Outapi im Jahre 2017 nicht der namibischen Wahlkommission ECN zurückgegeben worden waren.
Mittlerweile sind die vier elektronischen Kontrolleinheiten und zwei Wahlurnen entweder beschädigt, geöffnet und unvollständig, oder gänzlich als vermisst angegeben worden (AZ berichtete). Allerdings hat dieser Vorfall, der lange von der ECN verschwiegen und sogar verleugnet worden war, zu einem hohen Maß an Misstrauen geführt.
Das Wahlgesetz von 1992 war im September 2014 überarbeitet worden und erlaubt seitdem den Einsatz von „elektronischen Wahlgeräten“. Obwohl Itula laut vorläufigen Auszählungen bei der für Fischerleute und Diplomaten sowie Reisende vorgezogenen Wahlveranstaltungen gut abgeschlossen zu haben scheint, fordert er nun in seiner Klageschrift, dass die ECN auf eigene Kosten unabhängige und qualifizierte Techniker für jedes Wahllokal bestellt, die die EVMs während der Wahlen beaufsichtigen. Außerdem soll der Richter die ECN verpflichten, einen nachvollziehbaren Papierprüfpfad (Audit Trail, VVPAT) für die Wahl einzuführen. Alternativ sollte die Papierstimmabgabe gleichzeitig und in Verbindung mit den EVMs stattfinden.
Die Vorsitzende der ECN, Adv. Notemba Tjipueja, habe bei der Kontrolle und Aufbewahrung der EVMs fahrlässig gehandelt, weshalb eine angemessene Strafe gegen sie verhängt werden sollte, so Itula. Eine Petition mit 500 Unterschriften gegen den Einsatz der EVMs bei den Wahlen sei von seinen Anhängern Anfang dieses Monats zusammengetragen worden, doch habe der Leiter der ECN, Theo Mujoro, diese Petition abgelehnt.
ECN weist Antrag zurück
Die ECN beanstandet die Dringlichkeit des Antrags von Itula, nachdem die vorläufigen Wahlen seitens der im Ausland lebenden Namibier sowie des Fischereisektors bereits stattgefunden haben. Ein stattgegebener Antrag würde schwerwiegende Folgen für die Wahlen am 27. November nach sich ziehen - eine Verschiebung sei dann sehr wahrscheinlich.
„Dies wird für Tausende von Namibiern eine verheerende Auswirkung auf das in der Verfassung verankerte Recht zur Wahl haben“, erklärte die ECN und befürchtet eine enorme Verschwendung knapper, öffentlicher Ressourcen. Itula habe bewusst bis auf die letzte Minute gewartet, bevor er seinen Antrag stellte, um die „größtmögliche Verwirrung und Unsicherheit“ zu schaffen, so ECN-Anwalt William Mokhari.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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