Wahlgesetz auf dem Prüfstand
Windhoek - Nach langem Zögern hat sich die Wahlkommission (ECN) bereit erklärt, das Wahlgesetz aus dem Jahre 1992 zu überprüfen und bei Bedarf nachbessern zu lassen.
Als ersten Schritt im Rahmen dieser Bemühungen hat die ECN alle Interessenträger, darunter Vertreter politischer Parteien zu einem zweitägigen Seminar geladen, das gestern von Parlamentspräsident Theo-Ben Gurirab eröffnet wurde. Die Teilnehmer der Konferenz wollen das gesamte Gesetz auf den Prüfstand stellen und dabei sämtliche Vorschriften zur Disposition stellen, die bei Stimmabgaben relevant sind.
Dazu gehört die Aufklärung und Registrierung von Wählern, die Auszählung von Stimmen, die Nominierung von Kandidaten, die Befugnisse von Wahlbeobachtern, der Verhaltenskodex für Parteien und die Einführung eines elektronischen Wahlsystems.
In seiner Ansprache lobte der Vorsitzende der ECN, Victor Tonchi, die geplante Bestandsaufnahme mit dem Hinweis auf den Disput über das Ergebnis der letzten Parlaments- und Präsidentschaftswahl im Jahre 2004, der sogar das Gericht beschäftigt hatte. Die dabei verhandelte Klage über eine angebliche Manipulation des Urnengangs führte er unter anderem auf "Unzulänglichkeiten" im Wahlgesetz zurück, die vor der nächsten Parlamentswahl im Jahre 2009 beseitigt werden müssten.
Eine solche Maßnahme hält auch Gurirab für erforderlich um in Zukunft den Verdacht auf möglichen Wahlbetrug zu vermeiden. Dabei wies er darauf hin, dass "kein Gesetz, nicht einmal die Verfassung, in Stein gegossen ist, sondern sich den veränderten Bedürfnissen einer Gesellschaft anpassen muss".
Demnach sprach er die Hoffnung aus, die Konferenz werde konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das Wahlgesetz erarbeiten, die später vom Parlament erörtert werden könnten. Gleichzeitig kündigte er an, die kritische Analyse des Gesetzes sei Teil einer "breit angelegten Überprüfung" anderer angegliederter Gesetze wie jenen, in denen die Pflichten und Befugnisse der Regionalräte und Lokalverwaltungen definiert seien.
Als ersten Schritt im Rahmen dieser Bemühungen hat die ECN alle Interessenträger, darunter Vertreter politischer Parteien zu einem zweitägigen Seminar geladen, das gestern von Parlamentspräsident Theo-Ben Gurirab eröffnet wurde. Die Teilnehmer der Konferenz wollen das gesamte Gesetz auf den Prüfstand stellen und dabei sämtliche Vorschriften zur Disposition stellen, die bei Stimmabgaben relevant sind.
Dazu gehört die Aufklärung und Registrierung von Wählern, die Auszählung von Stimmen, die Nominierung von Kandidaten, die Befugnisse von Wahlbeobachtern, der Verhaltenskodex für Parteien und die Einführung eines elektronischen Wahlsystems.
In seiner Ansprache lobte der Vorsitzende der ECN, Victor Tonchi, die geplante Bestandsaufnahme mit dem Hinweis auf den Disput über das Ergebnis der letzten Parlaments- und Präsidentschaftswahl im Jahre 2004, der sogar das Gericht beschäftigt hatte. Die dabei verhandelte Klage über eine angebliche Manipulation des Urnengangs führte er unter anderem auf "Unzulänglichkeiten" im Wahlgesetz zurück, die vor der nächsten Parlamentswahl im Jahre 2009 beseitigt werden müssten.
Eine solche Maßnahme hält auch Gurirab für erforderlich um in Zukunft den Verdacht auf möglichen Wahlbetrug zu vermeiden. Dabei wies er darauf hin, dass "kein Gesetz, nicht einmal die Verfassung, in Stein gegossen ist, sondern sich den veränderten Bedürfnissen einer Gesellschaft anpassen muss".
Demnach sprach er die Hoffnung aus, die Konferenz werde konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das Wahlgesetz erarbeiten, die später vom Parlament erörtert werden könnten. Gleichzeitig kündigte er an, die kritische Analyse des Gesetzes sei Teil einer "breit angelegten Überprüfung" anderer angegliederter Gesetze wie jenen, in denen die Pflichten und Befugnisse der Regionalräte und Lokalverwaltungen definiert seien.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen