Wahlgesetz soll geändert werden
Windhoek - Das Kabinett hat geplanten Änderungen am Wahlgesetz zugestimmt, die unter anderem die Gründung einer Aufsichtsbehörde vorsieht, die Stimmabgaben und deren Vorbereitung koordinieren soll.
Die vorgesehene Kommission soll jegliche Wähleraufklärung in Namibia initiieren und kontrollieren. Die angestrebten Neuerungen sollen ferner den Einsatz eines Koordinierungsbeamten ermöglichen, der sämtliche Wählerregistrierung und Urnengänge auf regionaler Ebene beaufsichtigen soll. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen sollen es darüber hinaus dem Personal diplomatischer Vertretungen Namibias im Ausland ermöglichen, sich problemloser für regionale und nationale Wahlen zu registrieren.
Des Weiteren sollen hiesige Fischfabriken im Zuge der Gesetzesänderungen verpflichtet werden, ihren Angestellten zu erlauben, sich für Wahlen zu registrieren und an Stimmabgaben teilzunehmen. Abgesehen davon wird die Novelle Bestimmungen enthalten, die es Namibiern ohne Geburtsurkunde oder Personalausweis ermöglichen, ihre Volljährigkeit zu beweisen und damit die Teilnahme an Wahlen zu sichern.
Eine weitere geplante Neuerung befasst sich mit der Frage, wie mögliche Dispute in Fällen verhindert werden können, bei denen zwei oder mehr Parteien während einer Parlaments- oder Lokalwahl dieselbe Anzahl Mehrstimmen erhalten. Die dafür notwendige Gesetzesergänzung wird auch eine Änderung an Anhang 4 der Verfassung notwendig machen.
Die vorgesehene Kommission soll jegliche Wähleraufklärung in Namibia initiieren und kontrollieren. Die angestrebten Neuerungen sollen ferner den Einsatz eines Koordinierungsbeamten ermöglichen, der sämtliche Wählerregistrierung und Urnengänge auf regionaler Ebene beaufsichtigen soll. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen sollen es darüber hinaus dem Personal diplomatischer Vertretungen Namibias im Ausland ermöglichen, sich problemloser für regionale und nationale Wahlen zu registrieren.
Des Weiteren sollen hiesige Fischfabriken im Zuge der Gesetzesänderungen verpflichtet werden, ihren Angestellten zu erlauben, sich für Wahlen zu registrieren und an Stimmabgaben teilzunehmen. Abgesehen davon wird die Novelle Bestimmungen enthalten, die es Namibiern ohne Geburtsurkunde oder Personalausweis ermöglichen, ihre Volljährigkeit zu beweisen und damit die Teilnahme an Wahlen zu sichern.
Eine weitere geplante Neuerung befasst sich mit der Frage, wie mögliche Dispute in Fällen verhindert werden können, bei denen zwei oder mehr Parteien während einer Parlaments- oder Lokalwahl dieselbe Anzahl Mehrstimmen erhalten. Die dafür notwendige Gesetzesergänzung wird auch eine Änderung an Anhang 4 der Verfassung notwendig machen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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