Wahlklage endgültig gescheitert
Windhoek (ms) • Die Vereidigung von Staatsoberhaupt Hage Geingob kann am 21. März wie geplant stattfinden, nachdem der Zahnarzt Panduleni Itula und vier seiner Mitstreiter endgültig bei dem Versuch gescheitert sind, die Präsidentschaftswahl vom 27. November vergangenen Jahres annullieren und wiederholen zu lassen.
Die abschließende Niederlage ergibt sich aus einer Verlautbarung der Justizverwaltung, die gestern angekündigt hat, dass das Oberste Gericht einen Antrag der Kläger vom 11. Februar nicht berücksichtigen werde. Darin hatten Itula und die die Präsidentschaftskandidaten der RDP (Henk Mudge), NEFF (Jan Mukwiilongo), APP (Ignatius Shixwameni) und RDP (Mike Kavekotora) beantragt, das Oberste Gericht möge sein Urteil vom 5. Februar „überdenken“. Damals war Oberrichter Peter Shivute in einem von ihm verfassten und seinen Kollegen Sylvester Mainga, Dave Smuts, Elton Hoff und Bess Nkabinde bestätigten Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wahlen verfassungswidrig waren, weil die dabei eingesetzten Wahlgeräte nicht wie gesetzlich vorgeschrieben, einen Papierausdruck für jede der damit abgegebenen Stimmen produziert haben, die im Streitfall eine manuelle Überprüfung der digital abgegebenen Stimmen ermöglichen sollen.
Dass das Oberste Gericht die Wahl ungeachtet dieses Befunds nicht für null und nichtig erklärt und seine Wiederholung angeordnet hat, wollte Itula nicht akzeptieren und deshalb eine Überprüfung des Urteils erzwingen. Laut Justizverwaltung sei dieses jedoch in höchster Instanz gefallen und damit ebenso verbindlich wie endgültig. Demnach sei der Fall „abgehandelt“ und keine weiteren Rechtsschritte gegen das Urteil mehr möglich.
Die abschließende Niederlage ergibt sich aus einer Verlautbarung der Justizverwaltung, die gestern angekündigt hat, dass das Oberste Gericht einen Antrag der Kläger vom 11. Februar nicht berücksichtigen werde. Darin hatten Itula und die die Präsidentschaftskandidaten der RDP (Henk Mudge), NEFF (Jan Mukwiilongo), APP (Ignatius Shixwameni) und RDP (Mike Kavekotora) beantragt, das Oberste Gericht möge sein Urteil vom 5. Februar „überdenken“. Damals war Oberrichter Peter Shivute in einem von ihm verfassten und seinen Kollegen Sylvester Mainga, Dave Smuts, Elton Hoff und Bess Nkabinde bestätigten Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wahlen verfassungswidrig waren, weil die dabei eingesetzten Wahlgeräte nicht wie gesetzlich vorgeschrieben, einen Papierausdruck für jede der damit abgegebenen Stimmen produziert haben, die im Streitfall eine manuelle Überprüfung der digital abgegebenen Stimmen ermöglichen sollen.
Dass das Oberste Gericht die Wahl ungeachtet dieses Befunds nicht für null und nichtig erklärt und seine Wiederholung angeordnet hat, wollte Itula nicht akzeptieren und deshalb eine Überprüfung des Urteils erzwingen. Laut Justizverwaltung sei dieses jedoch in höchster Instanz gefallen und damit ebenso verbindlich wie endgültig. Demnach sei der Fall „abgehandelt“ und keine weiteren Rechtsschritte gegen das Urteil mehr möglich.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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