Wahlklage hängt in der Schwebe
Windhoek - Die neun Oppositionsparteien, deren Antrag auf Annullierung der letzten Parlaments- und Präsidentschaftswahl vergangene Woche aus technischen Gründen vom Obergericht abgewiesen wurde, haben bisher keinen Hinweis darauf erhalten, ob und wann der oberste Gerichtshof ihre Berufung gegen dieses Urteil anhören wird.
Wie der Sprecher der RDP, Libolly Haufiku, gestern auf Anfrage mitteilte, hätten die Anwälte der Antragsteller "keine Rückmeldung" vom obersten Gericht erhalten. Gerüchte, wonach dieses die Beschwerde gegen das Urteil erst am 15. April anhören werde und damit eventuell die Vereidigung der neuen Parlamentarier gefährdet sein könnte, wollte er nicht kommentieren.
Das Obergericht hatte den Antrag auf Wahlannullierung am Donnerstag mit dem Hinweis darauf abgewiesen, dieser sei nicht fristgerecht eingereicht worden. Am Dienstag hatten die neun Kläger beim obersten Gericht Revision eingelegt, wobei sich diese nur auf die angestrebte Annullierung der Parlamentswahl bezieht. Der Ausgang ist für die Oppositionsparteien auch eine finanzielle Frage. Schließlich wurden sie vom Obergericht verpflichtet, sämtliche Prozesskosten zu tragen, die sich nach Einschätzung von Beobachtern auf bis zu drei Millionen N$ summieren könnten.
Unterdessen hat die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) das Scheitern der Klage als "schockierend" beschrieben. In einer Presseerklärung von gestern unterstellt sie dem Gerichtspräsident Petrus Damaseb, der zusammen mit seinem Richterkollegen Collins Parker die Wahlklage abgewiesen hat, indirekt befangen gewesen zu sein. Schließlich sei Damaseb mit der Anwaltskanzlei Conradie & Damaseb Legal Practioners verbunden, die bereits mehrmals als Rechtsvertreter der SWAPO aufgetreten sei.
Wie der Sprecher der RDP, Libolly Haufiku, gestern auf Anfrage mitteilte, hätten die Anwälte der Antragsteller "keine Rückmeldung" vom obersten Gericht erhalten. Gerüchte, wonach dieses die Beschwerde gegen das Urteil erst am 15. April anhören werde und damit eventuell die Vereidigung der neuen Parlamentarier gefährdet sein könnte, wollte er nicht kommentieren.
Das Obergericht hatte den Antrag auf Wahlannullierung am Donnerstag mit dem Hinweis darauf abgewiesen, dieser sei nicht fristgerecht eingereicht worden. Am Dienstag hatten die neun Kläger beim obersten Gericht Revision eingelegt, wobei sich diese nur auf die angestrebte Annullierung der Parlamentswahl bezieht. Der Ausgang ist für die Oppositionsparteien auch eine finanzielle Frage. Schließlich wurden sie vom Obergericht verpflichtet, sämtliche Prozesskosten zu tragen, die sich nach Einschätzung von Beobachtern auf bis zu drei Millionen N$ summieren könnten.
Unterdessen hat die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) das Scheitern der Klage als "schockierend" beschrieben. In einer Presseerklärung von gestern unterstellt sie dem Gerichtspräsident Petrus Damaseb, der zusammen mit seinem Richterkollegen Collins Parker die Wahlklage abgewiesen hat, indirekt befangen gewesen zu sein. Schließlich sei Damaseb mit der Anwaltskanzlei Conradie & Damaseb Legal Practioners verbunden, die bereits mehrmals als Rechtsvertreter der SWAPO aufgetreten sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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