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Wahlklage-Urteil fällt Montag

Windhoek - Das Obergericht wird am Montag über den von neun Oppositionsparteien angestrengten Prozess um Annullierung der vergangenen Parlamentswahl entscheiden und damit einen seit 14 Monaten andauernden Rechtsstreit vorläufig beenden.
Die zuständigen Richter Petrus Damaseb und Collins Parker werden dabei bereits zum zweiten Mal über die Wahlklage urteilen, die sie am 4. März 2010 bereits aus formaltechnischen Gründen abgewiesen hatten. Damals waren sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klage ungültig sei, da sie am Stichtag des 4. Januar 2010 erst nach Dienstschluss bei der Registratur des Obergerichts eingereicht worden sei.
Gegen dieses Urteil hatten die Antragsteller beim obersten Gericht Berufung eingelegt und dort am 6. September vergangenen Jahres Recht bekommen. Die Richter Peter Shivute, Gerhard Maritz, Fred Chomba, Simpson Mtambanengwe und Pius Langa hatten das zuvor im Obergericht ergangene Urteil mit dem Hinweis darauf aufgehoben, die Registratur könne gemäß Statuten verspätete Anträge annehmen, wenn "außergewöhnliche Umstände" dies rechtfertigen.
Des Weiteren hatte das Obergericht verfügt, dass die Namibische Wahlkommission (ECN) und SWAPO als Hauptbeklagte die bis dahin entstanden Kosten des Verfahrens übernehmen müssen. Außerdem ordneten die fünf Richter an, dass die Klage an das Obergericht zurückverwiesen wird und dieses darüber befinden muss, ob sie inhaltlich begründet ist.
Die Kläger verweisen in ihrer Eingabe darauf, es hätten sich bei Durchsicht von Wahlunterlagen der ECN die Hinweise auf einen Wahlbetrug soweit verdichtet, das von einer bewussten Manipulation der Stimmabgabe auszugehen sei. Die ECN hatte zwar Fehler bei dem Urnengang eingeräumt, aber eine Wahlfälschung energisch bestritten.
Die RDP und RP hatten angesichts der schwebenden Wahlklage die Beratungen der Nationalversammlung vorübergehend boykottiert, ihre Sitze im Parlament aber nach einigen Wochen wieder eingenommen. Gegen das Urteil am Montag ist theoretisch erneut eine Revision möglich, weil diesmal nicht über Formfragen, sondern Inhalte entschieden wird.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-26

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