Wahlklage wirft Fragen auf
Windhoek - Die Klage auf eine Annullierung der Parlamentswahl hat die Frage aufgeworfen, ob die neue Nationalversammlung wie geplant am 18. März vereidigt werden kann, wenn das Gerichtsverfahren bis dahin nicht entschieden sein sollte.
Der scheidende Parlamentspräsident Mose Tjitendero geht davon aus, dass die neuen Abgeordneten ungeachtet des Annullierungsantrages der RP und CoD ihre Arbeit planmäßig aufnehmen werden. "Es ist denkbar, dass im Verlauf des Gerichtsverfahrens kleinere Fehler bei der abgelaufenen Stimmabgabe deutlich werden", sagte er gegenüber der AZ und ergänzte: "Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass diese Mängel eine Auswirkung auf das Endergebnis gehabt haben." Deshalb reflektiere die Sitzverteilung des dritten Parlaments den Willen der Wähler und könnten die neuen Volksvertreter folglich auch im März ihren Amtseid ablegen.
Der Direktor der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) und Verfassungsexperte Phil ya Nangoloh spricht dem neuen Parlament unter Hinweis auf die angebliche Wahlfälschung zwar die Legitimation ab. Er geht aber trotzdem davon aus, dass die Nationalversammlung im März vereidigt werden wird. "Der aktuelle Sachverhalt wird weder von der Verfassung, noch von einem der bestehenden Gesetze behandelt", sagte er auf Anfrage. Dennoch sei er davon überzeugt, dass die Gerichtsverhandlung und der gesetzgebende Prozess ab dem 18. März so lange parallel zueinander verlaufen könnten, bis ein Urteil des Obergerichts vorliege. Wenn der Klage jedoch stattgegeben und die Wahl annulliert werden sollte, müsse das Parlament wieder aufgelöst und alle bis dahin verabschiedeten Gesetze für ungültig erklärt werden.
Nach Einschätzung von ya Nangoloh kann der planmäßige Arbeitsbeginn der neuen Abgeordneten nur dann scheitern, wenn das Obergericht eine entsprechende Verfügung erlasse. Dafür müsse nach seiner Interpretation jedoch eine separate Klage angestrengt und durchgesetzt werden.
Ob dies gelingen kann, hält die Generalsekretärin der RP, Carola Engelbrecht, für zweifelhaft. "Das Gericht wird kaum die Amtseinführung der neuen Abgeordneten untersagen, bevor wir nicht bewiesen haben, dass die Parlamentswahl im November manipuliert war", sagte sie gestern. Diese Beweisführung sei jedoch Bestandteil der bevorstehenden Hauptverhandlung, die kaum vor dem 18. März abgeschlossen sein werde.
Der scheidende Parlamentspräsident Mose Tjitendero geht davon aus, dass die neuen Abgeordneten ungeachtet des Annullierungsantrages der RP und CoD ihre Arbeit planmäßig aufnehmen werden. "Es ist denkbar, dass im Verlauf des Gerichtsverfahrens kleinere Fehler bei der abgelaufenen Stimmabgabe deutlich werden", sagte er gegenüber der AZ und ergänzte: "Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass diese Mängel eine Auswirkung auf das Endergebnis gehabt haben." Deshalb reflektiere die Sitzverteilung des dritten Parlaments den Willen der Wähler und könnten die neuen Volksvertreter folglich auch im März ihren Amtseid ablegen.
Der Direktor der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) und Verfassungsexperte Phil ya Nangoloh spricht dem neuen Parlament unter Hinweis auf die angebliche Wahlfälschung zwar die Legitimation ab. Er geht aber trotzdem davon aus, dass die Nationalversammlung im März vereidigt werden wird. "Der aktuelle Sachverhalt wird weder von der Verfassung, noch von einem der bestehenden Gesetze behandelt", sagte er auf Anfrage. Dennoch sei er davon überzeugt, dass die Gerichtsverhandlung und der gesetzgebende Prozess ab dem 18. März so lange parallel zueinander verlaufen könnten, bis ein Urteil des Obergerichts vorliege. Wenn der Klage jedoch stattgegeben und die Wahl annulliert werden sollte, müsse das Parlament wieder aufgelöst und alle bis dahin verabschiedeten Gesetze für ungültig erklärt werden.
Nach Einschätzung von ya Nangoloh kann der planmäßige Arbeitsbeginn der neuen Abgeordneten nur dann scheitern, wenn das Obergericht eine entsprechende Verfügung erlasse. Dafür müsse nach seiner Interpretation jedoch eine separate Klage angestrengt und durchgesetzt werden.
Ob dies gelingen kann, hält die Generalsekretärin der RP, Carola Engelbrecht, für zweifelhaft. "Das Gericht wird kaum die Amtseinführung der neuen Abgeordneten untersagen, bevor wir nicht bewiesen haben, dass die Parlamentswahl im November manipuliert war", sagte sie gestern. Diese Beweisführung sei jedoch Bestandteil der bevorstehenden Hauptverhandlung, die kaum vor dem 18. März abgeschlossen sein werde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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