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Wahlkläger kämpfen weiter

Windhoek - "Wir sind zuversichtlich, dass das oberste Gericht bei einer Neubewertung der Sachlage zu einem anderen Ergebnis kommen wird", betonte RDP-Präsident Hidipo Hamutenya gestern bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der beteiligten Oppositionsparteien. Nach seiner Auffassung haben sich die Richter Petrus Damaseb und Collins Parker "an politischen und nicht an juristischen" Gesichtspunkten orientiert, als sie die Wahlklage am Montag vergangener Woche aus Mangel an Beweisen für eine Manipulation der Stimmabgabe abgelehnt haben.
Demnach hätten die Kläger nach Konsultation mit ihren Anwälten und Anhängern entschieden, das Urteil des Obergerichts anzufechten. Dafür hätten sie beim obersten Gericht bereits Revision beantragt und seien zuversichtlich, dort vor dem Stichdatum des 15. März einen Verhandlungstermin zu bekommen. "Die von uns vorgelegten Hinweise auf eine Wahlfälschung basieren nicht wie von Richter Damaseb behauptet auf Hörensagen", erklärte Hamutenya.
Vielmehr seien die Kläger nach wie vor davon überzeugt, dass die Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Wahl "schwerwiegend" gewesen seien und eine "eindeutige Verletzung des Wahlgesetzes" dargestellt hätten. Dass die Wahlklage dennoch abgewiesen wurde, führt Hamutenya vor allem darauf zurück, dass sich die Richter Damaseb und Parker von "Falschaussagen" der beklagten Wahlkommission (ECN) hätten leiten lassen.
"Wir sind optimistisch, dass das oberste Gericht die Beweislage korrekt bewerten und zu unseren Gunsten entscheiden wird", erklärte Hamutenya. Der DTA-Präsident Katuutire Kaura sprach in diesem Zusammenhang die Hoffnung aus, dass das oberste Gericht bei seiner Urteilsfindung auch Unterlagen der ECN berücksichtigen werde, die die Kläger nicht hätten kopieren und deshalb nicht zur Zementierung ihres ursprünglichen Antrages hätten vorlegen können (AZ berichtete).
Das Obergericht hatte das Gesuch der Oppositionsparteien vor allem deshalb abgewiesen, weil die Klage auf "Vermutungen, Mutmaßungen, Spekulationen, Andeutungen und unbegründeten Verschwörungstheorien" basiert sei. Da sich das Gericht jedoch nur an erwiesenen Fakten orientieren könne und für eine Wahlfälschung zwar "Meinungen und Interpretationen" aber keine Beweise vorlägen, sei weder eine Annullierung des Urnengangs noch eine Nachzählung der dabei abgegebenen Stimmen möglich. Damaseb und Parker hatten in ihrem Urteil, jedoch auch Verfehlungen der ECN scharf gerügt.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-26

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