"Wahlkommission nicht unparteiisch"
Windhoek - Die Nationale Gesellschaft für Menschrechte (NGfM) hegt einmal mehr ernsthafte Zweifel ahn der Unabhängigkeit der Wahlkommission (ECN). Auslöser ist der Ausschluss von sechs Medienhäusern bei der Verbreitung von Informationen zur Wahlregistrierung. "Dieser Ausschluss bedeutet eine weit gefächerte Entrechtung potenzieller Wähler", so NGFM-Direktor Phil ya Nangoloh gestern in einer Stellungnahme. "Das Vorgehen könnte signifikant in den Ausgang der Wahlen eingreifen und zeigt, dass der Wahlprozess nicht frei und fair ist. Die ECN muss ihren Bann sofort aufheben."
Das Medieninstitut des südlichen Afrika, MISA, hatte zuvor eine Liste von insgesamt sechs Medienhäusern veröffentlicht, in denen die ECN keine Informationen zur heute beginnenden zusätzlichen Wahlregistrierung veröffentlich hatte. Prominentestes Beispiel ist her der Namibian, die immerhin auflagenstärkste Tageszeitung des Landes. Die ECN hatte nach Meinung von ya Nangoloh damit eine "eklatant nicht verfassungsgemäße Kabinettsentscheidung aus dem Jahr 2000" gehalten, im Rahmen derer der Namibian wegen seiner angeblich unpatriotischen und regierungsfeindlichen Berichterstattung mit einem Anzeigenboykott belegt wurde.
"Der Ausschluss von bestimmten Medienhäusern ist nicht nur eine klare Verletzung des Gleichheits-Prinzips für alle Parteien. Die ECN bricht damit auch das ihr auferlegte Prinzip von Unparteilichkeit, Neutralität und Objektivität, das im Wahlgesetz festgeschrieben ist", so ya Nangoloh weiter, der der Wahlkommission zudem Diskriminierung unterstellt.
Zugleich ist der NGfM-Direktor auch über Berichte erzürnt, wonach die regierunde SWAPO massive finanzielle und andere Zuwendungen von chinesischen und pakistanischen Firmen erhalten hat. "Solche Spenden riechen nach Bestechung, Schmiergeld, unangemessener Beeinflussung und korrupter Unterstützung, da die SWAPO-Regierung die chinesischen und pakistanischen Unternehmungen in diesem Land ermöglicht."
Dieser Zustand, zusammen mit der Nutzung staatlicher Ressourcen (Flugzeuge, Fahrzeuge) für den Wahlkampf und die einseitige Berichterstattung der Staatmedien New Era und NBC zeige eindeutig, dass es keineswegs gleiche Rahmenbedingungen für alle Parteien gebe, so ya Nangoloh abschließend.
Das Medieninstitut des südlichen Afrika, MISA, hatte zuvor eine Liste von insgesamt sechs Medienhäusern veröffentlicht, in denen die ECN keine Informationen zur heute beginnenden zusätzlichen Wahlregistrierung veröffentlich hatte. Prominentestes Beispiel ist her der Namibian, die immerhin auflagenstärkste Tageszeitung des Landes. Die ECN hatte nach Meinung von ya Nangoloh damit eine "eklatant nicht verfassungsgemäße Kabinettsentscheidung aus dem Jahr 2000" gehalten, im Rahmen derer der Namibian wegen seiner angeblich unpatriotischen und regierungsfeindlichen Berichterstattung mit einem Anzeigenboykott belegt wurde.
"Der Ausschluss von bestimmten Medienhäusern ist nicht nur eine klare Verletzung des Gleichheits-Prinzips für alle Parteien. Die ECN bricht damit auch das ihr auferlegte Prinzip von Unparteilichkeit, Neutralität und Objektivität, das im Wahlgesetz festgeschrieben ist", so ya Nangoloh weiter, der der Wahlkommission zudem Diskriminierung unterstellt.
Zugleich ist der NGfM-Direktor auch über Berichte erzürnt, wonach die regierunde SWAPO massive finanzielle und andere Zuwendungen von chinesischen und pakistanischen Firmen erhalten hat. "Solche Spenden riechen nach Bestechung, Schmiergeld, unangemessener Beeinflussung und korrupter Unterstützung, da die SWAPO-Regierung die chinesischen und pakistanischen Unternehmungen in diesem Land ermöglicht."
Dieser Zustand, zusammen mit der Nutzung staatlicher Ressourcen (Flugzeuge, Fahrzeuge) für den Wahlkampf und die einseitige Berichterstattung der Staatmedien New Era und NBC zeige eindeutig, dass es keineswegs gleiche Rahmenbedingungen für alle Parteien gebe, so ya Nangoloh abschließend.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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