Warnsignale im Auftragswesen
Öffentliche Beschaffung: Sorgen um Kapazität, Transparenz und Ausnahmen
Von Clemens von Alten, Windhoek
Die gestern in Windhoek vorgestellte Publikationsserie mit dem Namen Procurement Tracker Namibia soll in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden. „Aufgrund der großen Geldsummen lauert in der öffentlichen Auftragsvergabe das größte Korruptionsrisiko“, begründete der Direktor des Instituts Öffentlicher Politforschung (IPPR), Graham Hopwood, den Entschluss, die Publikation in Zusammenarbeit mit der Hans-Seidel-Stiftung (HSF) herauszugeben. Angesichts des holprigen Starts des neuen Systems, das mit dem Inkrafttreten des Beschaffungsgesetzes (Public Procurement Act, 2015) eingeführt wurde, bestehen eine Reihe ernstzunehmender Bedenken.
„Zu diesem Zeitpunkt gibt es nichts Positives über das neue System der öffentlichen Auftragsvergabe zu berichten“, sagte IPPR-Mitarbeiter Frederico Links, der gestern die neue Publikation vorstellte. Das treffe speziell für das Hauptziel des Beschaffungsgesetzes zu: Transparenz. Angesichts „enormer Kapazitätsengpässen“ und „weitverbreiteter“ Ausnahmen bzw. Ermessensausübung stehe es zurzeit um die Transparenz „viel schlimmer“ als in der Vorgängerstruktur mit der Vergabekommission (Tender Board), die seit April vergangenen Jahres ausgedient hat.
Offenbar falle es dem Staatsapparat äußerst schwer, die Instrumente des neuen Regelwerks umzusetzen. Das neue System kommt einer Dezentralisierung gleich, da nur Aufträge ab eines gewissen Finanzvolumens vom Zentralen Beschaffungsrat (CPB) zuerkannt werden – die Vergabe kleinere Aufträge wird je nach Ausrichtung und Umfang der jeweiligen Instanz überlassen. Somit wurden im Berichtszeitraum 2017/18 laut der Publikation weniger als 5 Prozent aller Initiativen im öffentlichen Auftragswesen vom Beschaffungsrat genehmigt.
„Die neue Struktur verlangt von allen Staatsorganen, entsprechende Beschaffungspläne einzureichen – bisher wurden aber auf der Internetseite des Finanzministeriums nur 17 solcher Entwürfe veröffentlicht“, so Links. Die gesetzlich verlangten Instrumente seien „quer durch den öffentlichen Sektor kaum ersichtlich“, heißt es in dem Infoblatt. Neben der Organisation äußere sich der Kapazitätsengpass auch im Personalbestand: „Der Zentrale Beschaffungsrat benötigt offenbar rund 1000 Fachleute und Experten, um wirksam zu funktionieren“, so der IPPR-Mitarbeiter.
Großen Anlass zur Sorge bereite auch die in dem neuen Gesetz enthaltene Ausnahmeregelung, die an einen gefährlichen Trend des Vorläufermodells erinnert, unter dem die Sonderbehandlung öffentlicher Aufträge „dramatisch“ zugenommen: 2012/13 seien zwei Drittel von gewissen Auflagen freigestellt gewesen. „Als die Vergabekommission Ende 2016/17 abgelöste wurde, fielen weit mehr als 75 Prozent aller öffentlichen Aufträge unter die Ausnahmeregelung – manche Schätzungen gehen sogar von 90 Prozent aus“, so Links. Wie groß das gegenwärtige Ausmaß sei, konnte der IPPR-Mitarbeiter allerdings nicht sagen.
Die gestern in Windhoek vorgestellte Publikationsserie mit dem Namen Procurement Tracker Namibia soll in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden. „Aufgrund der großen Geldsummen lauert in der öffentlichen Auftragsvergabe das größte Korruptionsrisiko“, begründete der Direktor des Instituts Öffentlicher Politforschung (IPPR), Graham Hopwood, den Entschluss, die Publikation in Zusammenarbeit mit der Hans-Seidel-Stiftung (HSF) herauszugeben. Angesichts des holprigen Starts des neuen Systems, das mit dem Inkrafttreten des Beschaffungsgesetzes (Public Procurement Act, 2015) eingeführt wurde, bestehen eine Reihe ernstzunehmender Bedenken.
„Zu diesem Zeitpunkt gibt es nichts Positives über das neue System der öffentlichen Auftragsvergabe zu berichten“, sagte IPPR-Mitarbeiter Frederico Links, der gestern die neue Publikation vorstellte. Das treffe speziell für das Hauptziel des Beschaffungsgesetzes zu: Transparenz. Angesichts „enormer Kapazitätsengpässen“ und „weitverbreiteter“ Ausnahmen bzw. Ermessensausübung stehe es zurzeit um die Transparenz „viel schlimmer“ als in der Vorgängerstruktur mit der Vergabekommission (Tender Board), die seit April vergangenen Jahres ausgedient hat.
Offenbar falle es dem Staatsapparat äußerst schwer, die Instrumente des neuen Regelwerks umzusetzen. Das neue System kommt einer Dezentralisierung gleich, da nur Aufträge ab eines gewissen Finanzvolumens vom Zentralen Beschaffungsrat (CPB) zuerkannt werden – die Vergabe kleinere Aufträge wird je nach Ausrichtung und Umfang der jeweiligen Instanz überlassen. Somit wurden im Berichtszeitraum 2017/18 laut der Publikation weniger als 5 Prozent aller Initiativen im öffentlichen Auftragswesen vom Beschaffungsrat genehmigt.
„Die neue Struktur verlangt von allen Staatsorganen, entsprechende Beschaffungspläne einzureichen – bisher wurden aber auf der Internetseite des Finanzministeriums nur 17 solcher Entwürfe veröffentlicht“, so Links. Die gesetzlich verlangten Instrumente seien „quer durch den öffentlichen Sektor kaum ersichtlich“, heißt es in dem Infoblatt. Neben der Organisation äußere sich der Kapazitätsengpass auch im Personalbestand: „Der Zentrale Beschaffungsrat benötigt offenbar rund 1000 Fachleute und Experten, um wirksam zu funktionieren“, so der IPPR-Mitarbeiter.
Großen Anlass zur Sorge bereite auch die in dem neuen Gesetz enthaltene Ausnahmeregelung, die an einen gefährlichen Trend des Vorläufermodells erinnert, unter dem die Sonderbehandlung öffentlicher Aufträge „dramatisch“ zugenommen: 2012/13 seien zwei Drittel von gewissen Auflagen freigestellt gewesen. „Als die Vergabekommission Ende 2016/17 abgelöste wurde, fielen weit mehr als 75 Prozent aller öffentlichen Aufträge unter die Ausnahmeregelung – manche Schätzungen gehen sogar von 90 Prozent aus“, so Links. Wie groß das gegenwärtige Ausmaß sei, konnte der IPPR-Mitarbeiter allerdings nicht sagen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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