Wasserfallmord: Keine Kaution
Walvisbay/Windhoek (Nampa/sb) - Dem 22-jährige Steven Junior Mulundu, der im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Mord an Shannon Wasserfall verhaftet wurde, erhielt am Freitag vor dem Magistratsgericht in Walvis Bay keine Kaution.
Mulundu, der sich Berichten zufolge am Donnerstagabend der Polizei von Narraville ausgeliefert haben soll, erschien vor Richterin Vicky Nicolaidis unter der Anklage des Mordes und der Behinderung der Ermittlungen der Justiz. Der jüngere Bruder der 28-jährigen Azaan Madisia, die in diesem Fall die Hauptangeklagte ist, wird nun ebenfalls angeklagt, da er von Madisia nach der Tat kontaktiert worden sein soll, um ihr bei der Entsorgung der Leiche zu helfen.
Staatsanwältin Maggy Shiyagaya-Lotto vertrat den Staat und lehnte die Gewährung einer Kaution aufgrund der Schwere des Falles und aufgrund des Interesses der Öffentlichkeit ab. Der Fall wurde auf den 07. Dezember 2020 vertagt.
Die Hauptangeklagte erschien am 09. Oktober zum ersten Mal vor dem Magistratsgericht in Walvis Bay aufgrund der Anklage des Mordes und Rechtsbehinderung. Sie erhielt keine Kaution und befindet sich in Polizeigewahrsam.
Mulundu, der sich Berichten zufolge am Donnerstagabend der Polizei von Narraville ausgeliefert haben soll, erschien vor Richterin Vicky Nicolaidis unter der Anklage des Mordes und der Behinderung der Ermittlungen der Justiz. Der jüngere Bruder der 28-jährigen Azaan Madisia, die in diesem Fall die Hauptangeklagte ist, wird nun ebenfalls angeklagt, da er von Madisia nach der Tat kontaktiert worden sein soll, um ihr bei der Entsorgung der Leiche zu helfen.
Staatsanwältin Maggy Shiyagaya-Lotto vertrat den Staat und lehnte die Gewährung einer Kaution aufgrund der Schwere des Falles und aufgrund des Interesses der Öffentlichkeit ab. Der Fall wurde auf den 07. Dezember 2020 vertagt.
Die Hauptangeklagte erschien am 09. Oktober zum ersten Mal vor dem Magistratsgericht in Walvis Bay aufgrund der Anklage des Mordes und Rechtsbehinderung. Sie erhielt keine Kaution und befindet sich in Polizeigewahrsam.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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