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Wehrlose Opfer hingerichtet
Wehrlose Opfer hingerichtet

Wehrlose Opfer hingerichtet

In acht Fällen des Mordes, des bewaffneten Raubes, des Diebstahls, des Viehdiebstahls und der Brandstiftung bekannte sich Sylvester Beukes gestern schuldig. Sein Bruder Gavin plädierte in allen Anklagen auf unschuldig. Aussagen zufolge habe der mutmaßliche Mörder alle Opfer regelrecht hingerichtet.

Mariental - Vor Magistratsrichter Alweendo Venatius erschienen gestern Morgen in Mariental die beiden Brüder Sylvester (22) und Gavin (23) Beukes im Zusammenhang mit dem achtfachen Mord auf der Farm Kareeboomkolk am vergangenen Samstag (AZ berichtete). Ihnen wird der Mord an acht Personen, bewaffneter Raub mit erschwerenden Umständen, Viehdiebstahl, Diebstahl, Brandstiftung und Diebstahl eines Fahrzeuges vorgeworfen. Als der Magistrat den Beschuldigten Sylvester Beukes auf jede Klage befragte, erklärte sich dieser in allen Fällen für schuldig.

Sein Bruder Gavin erklärte sich in den acht Fällen des Mordes, der Brandstiftung und des bewaffneten Raubes mit erschwerenden Umständen für unschuldig, da er "gefesselt war". In den Fällen des Viehdiebstahls und des Diebstahls plädierte er ebenfalls auf unschuldig, da "ich von meinem Bruder mit einer Waffe zu den Taten gezwungen wurde". Sämtliche Fragen des Magistrats wurden vom Englischen in die Nama-Sprache übersetzt und die Antworten der Brüder von Nama in Englisch.

Eine dritte Person, die am vergangenen Montag von der Polizei festgenommen wurde, sei nicht angeklagt worden, sondern wird zu einem späteren Zeitpunkt als Staatszeuge vernommen, da sie unwissend auf Diebesgut aufgepasst haben soll.

Als der Magistrat Sylvester Beukes in Bezug auf jede einzelne der zwölf Anklagen fragte, ob er sich für schuldig bekenne, ohne von irgendjemandem bedroht oder unter Druck gesetzt worden zu sein und ob er dies freiwillig und bei vollem Bewusstsein getan habe, bejahte dies der Beschuldigte. Auf die Frage, warum er Justus Erasmus ermordet habe, antwortete Sylvester Beukes, dass er einst für diesen gearbeitet und ihn etwa drei Wochen vor dem besagten Wochenende an einer Tankstelle in Rehoboth wieder getroffen habe. Erasmus habe ihn gebeten mitzukommen, da er (Erasmus) Rinder kaufen wolle. Er sei mit Justus Erasmus auf die Farm Kareeboomkolk (Kareeboomvloer) gefahren, wo er die Nacht in einem alten Haus hätte schlafen müssen. Er (Beukes) habe nur in Wasser gemischten Brei zu essen bekommen und Erasmus habe ihn beleidigt, indem er ihm vorwarf, Vieh gestohlen zu haben. Er sei auch geschlagen worden und dies alles habe zu einem Hass auf Justus Erasmus geführt. Deshalb habe er ihn schließlich erschossen. Auf die Frage, ob er Erasmus aus Rache getötet habe, antwortete Beukes mit "ja".

Staatsanklägerin Anita Meyer teilte dem Gericht mit, dass sechs der acht Morde an unbekannten Personen angegeben wurden, obwohl die Namen der Toten bekannt seien, aber deren Familien noch nicht informiert werden konnten. Außerdem erwartet die Staatsanklägerin noch weitere Beweisführung zur Identität der Opfer. Sylvester Beukes gab zu, jede der acht Personen jeweils mit einem Schuss getötet zu haben. Das Ehepaar Erasmus habe der mutmaßliche Mörder gleich nach deren Ankunft auf der Farm mit vorgehaltener Waffe gezwungen, sich mit dem Bauch auf den Boden zu legen und anschließend in den Kopf geschossen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits zwei Farmarbeiter, eine hochschwangere Frau und zwei kleine Mädchen in einer Kammer eingeschlossen und dann mit einem Revolver erschossen. Die beiden Männer waren gefesselt. Danach habe er sie mit Diesel übergossen und Feuer gelegt. Zuletzt habe nur noch der Vormann der Farm gelebt, der ihm (Sylvester) und seinem Bruder helfen musste, den Bakkie (Pickup) der Erasmus' mit Diebesgut und den Anhänger mit Kleinvieh zu beladen. Anschließend sei der Vormann im Haus an einen Stuhl gefesselt und erschossen worden.

Der Fall wurde auf den 22. April dieses Jahres für weitere Untersuchungen vertagt. Nach weiterer Beweisaufnahme am 22. April wird der Fall dem General-Staatsankläger übergeben und entweder an das Regionalgericht, aber höchstwahrscheinlich an das Obergericht verwiesen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-17

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