Weitere Entschädigungsklagen
Gästebetriebe ausdrücklich gegen Seuchenvorfall versichert
Von Marc Springer
Windhoek
Alle drei Antragsteller berufen sich dabei auf die Corona-Pandemie, die zu einer Schließung der namibischen Grenzen und gesetzlich definierten Quarantäne-Bestimmungen geführt hat. Aus diesem Grunde sei es Besuchern aus dem In- und Ausland unmöglich gewesen, zu dem Gastbetrieb der drei Kläger zu gelangen, die in der Folge ihr früheres Einkommen fast vollständig verloren hätten.
Konkret gehen die Forderungen von den Antragstellern Ghaub Investments, Kambazembi Guest Farm und N/a´an ku sê Wildlife Enterprises aus und richten sich gegen deren jeweilige Versicherer Hollard Insurance und Old Mutual. Im Falle von Old Mutual bringen die Kläger Ghaub Investments und Kambazembi vor, sie hätten im November beziehungsweise Dezember 2019 eine Vollkasko-Versicherung mit den Beklagten geschlossen und seither regelmäßig ihre Prämien von jeweils 26 000 N$ und 7 600 N$ im Monat bezahlt. Ungeachtet dessen habe sich Old Mutual bisher geweigert, den durch Corona verursachten Einkommensverlust auszugleichen. Dies halten die beiden Gastbetriebe für rechtswidrig, weil ihr Versicherungsvertrag eine Klausel enthalte, die im Falle eines „Geschäftsausfalls“ greife und ausdrücklich auch die Ausnahmesituation einer „ansteckenden Krankheit bei Menschen“ einschließe.
In ihrer Klageschrift betonen die Antragsteller ferner, dass sie den Einkommensverlust nicht selbst verschuldet und weder auf den Ausbruch von Corona noch die anschließend erfolgten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie Einfluss gehabt hätten. Es handele sich also bei ihrem Anliegen um einen klaren Versicherungsfall für den Old Mutual gemäß Versicherungsvertrag haftbar sei.
Mit derselben Argumentation begründet auch die Firma N/a´an ku sê, warum sie ihre Versicherung Hollard juristisch belangen will. Wie im Falle der beiden anderen Entschädigungsansprüche hat N/a´an ku sê die Höhe der eigenen Forderung bisher nicht präzisiert und haben die Antragsgegner bislang auch keine Klageerwiderung angeboten. Es steht den Antragstellern demnach ein langer Rechtsstreit bevor, bei dem die Frage der Festlegung einer möglichen Entschädigungssumme geklärt werden muss sowie ob überhaupt ein Anspruch gegen die Beklagten besteht. Auf eine ähnlich zermürbende Auseinandersetzung muss sich wahrscheinlich auch das Unternehmen Gondwana gefasst machen, deren Entschädigungsantrag gegen Hollard vor kurzem mangels Dringlichkeit vom Obergericht verworfen wurde (AZ berichtete). Die Klage wird folglich nicht mehr vorrangig behandelt und wird deshalb vermutlich erst in einigen Jahren entschieden sein.
Gondwana zufolge könnte dies existenzielle Folgen für das Unternehmen und seine 1 200 Angestellten haben, denen bereits jetzt wegen akuter Finanznot die betriebsbedingte Kündigung drohe.
Windhoek
Alle drei Antragsteller berufen sich dabei auf die Corona-Pandemie, die zu einer Schließung der namibischen Grenzen und gesetzlich definierten Quarantäne-Bestimmungen geführt hat. Aus diesem Grunde sei es Besuchern aus dem In- und Ausland unmöglich gewesen, zu dem Gastbetrieb der drei Kläger zu gelangen, die in der Folge ihr früheres Einkommen fast vollständig verloren hätten.
Konkret gehen die Forderungen von den Antragstellern Ghaub Investments, Kambazembi Guest Farm und N/a´an ku sê Wildlife Enterprises aus und richten sich gegen deren jeweilige Versicherer Hollard Insurance und Old Mutual. Im Falle von Old Mutual bringen die Kläger Ghaub Investments und Kambazembi vor, sie hätten im November beziehungsweise Dezember 2019 eine Vollkasko-Versicherung mit den Beklagten geschlossen und seither regelmäßig ihre Prämien von jeweils 26 000 N$ und 7 600 N$ im Monat bezahlt. Ungeachtet dessen habe sich Old Mutual bisher geweigert, den durch Corona verursachten Einkommensverlust auszugleichen. Dies halten die beiden Gastbetriebe für rechtswidrig, weil ihr Versicherungsvertrag eine Klausel enthalte, die im Falle eines „Geschäftsausfalls“ greife und ausdrücklich auch die Ausnahmesituation einer „ansteckenden Krankheit bei Menschen“ einschließe.
In ihrer Klageschrift betonen die Antragsteller ferner, dass sie den Einkommensverlust nicht selbst verschuldet und weder auf den Ausbruch von Corona noch die anschließend erfolgten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie Einfluss gehabt hätten. Es handele sich also bei ihrem Anliegen um einen klaren Versicherungsfall für den Old Mutual gemäß Versicherungsvertrag haftbar sei.
Mit derselben Argumentation begründet auch die Firma N/a´an ku sê, warum sie ihre Versicherung Hollard juristisch belangen will. Wie im Falle der beiden anderen Entschädigungsansprüche hat N/a´an ku sê die Höhe der eigenen Forderung bisher nicht präzisiert und haben die Antragsgegner bislang auch keine Klageerwiderung angeboten. Es steht den Antragstellern demnach ein langer Rechtsstreit bevor, bei dem die Frage der Festlegung einer möglichen Entschädigungssumme geklärt werden muss sowie ob überhaupt ein Anspruch gegen die Beklagten besteht. Auf eine ähnlich zermürbende Auseinandersetzung muss sich wahrscheinlich auch das Unternehmen Gondwana gefasst machen, deren Entschädigungsantrag gegen Hollard vor kurzem mangels Dringlichkeit vom Obergericht verworfen wurde (AZ berichtete). Die Klage wird folglich nicht mehr vorrangig behandelt und wird deshalb vermutlich erst in einigen Jahren entschieden sein.
Gondwana zufolge könnte dies existenzielle Folgen für das Unternehmen und seine 1 200 Angestellten haben, denen bereits jetzt wegen akuter Finanznot die betriebsbedingte Kündigung drohe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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