Wenn Anbauten zum Verhängnis werden
Von Marc Springer,
Windhoek
Als die neue Bestimmung im Jahre 2011 in Kraft trat, mussten wir rund 90 Prozent aller Konformitäts-Anträge ablehnen, weil die angehenden Hausverkäufer illegale Veränderungen an ihrer Immobilie vorgenommen hatten“, erklärte der zuständige Kontrolleur, Oelof Loots, gestern auf Anfrage der AZ.
Die Anzahl der wegen ungenehmigter An- oder Umbauten abgelehnten Konformitätsanträge sei inzwischen zwar auf rund 40 Prozent der monatlich rund 300 derartigen Bewerbungen zurückgegangen, aber dennoch „erschreckend hoch“. Durch die Statistik sieht sich Loots folglich in seiner Vermutung bestätigt, dass „die Leute unsere Aufklärungskampagnen über die neue Auflage schlicht ignorieren, oder aus unlauteren Motiven missachten“.
Als möglichen Beweggrund nennt er dabei die Absicht, der zusätzlichen Gebäudesteuer zu entgehen, die für ein durch genehmigten Anbau aufgewertetes Haus fällig werde. Andre Hausbesitzer wollten sich die Ausgaben für einen Architekten ersparen und würden deshalb ohne einen vom Fachmann erstellten und der Stadt genehmigten Bauplan ihre Immobilie erweitern oder verändern.
„Gewiss gibt es auch Hauseigentümer, die nicht auf eine städtische Baugenehmigung warten wollen und deshalb Abkürzungen nehmen“, erklärte Loots und ergänzte: „Das wird ihnen aber spätestens bei einer geplanten Übertragung des Hauses zum Verhängnis, weil sie ohne städtische Zustimmung für bereits vollzogenen Baumaßnahmen keine Konformitätsbescheinigung erhalten können und ohne dieses Zertifikat ihr Haus nicht verkaufen dürfen.“
In einem solchen Fall steht den Betroffenen ein ebenso kostspieliger wie zeitaufwendiger Behördengang und schlimmsten Falls der Abriss des Anbaus bevor. Der erste Schritt zur Ordnungsmäßigkeit führt über einen Architekten, der nachträglich einen Bauplan für den illegalen An- oder Umbau anfertigen muss. Diese Zeichnung muss von der Bauabteilung abgesegnet werden, bevor sich ein Inspektor vor Ort vergewissert, ob die grafische Darstellung tatsächlich die Umrisse der Immobilie wiedergibt.
Sollte sich bei der Abnahme oder anhand der Architektenzeichnung zeigen, dass der ungenehmigte Anbau, sei es ein Außenzimmer, eine Lapa, oder eine zusätzliche Garage, geltende Auflagen im Bereich Brandschutz, Kanalisation oder Flutwasserabfuhr verletzt, droht im Ernstfall der Abriss, bevor ein Konformitätszertifikat erteilt werden kann. Dasselbe gilt, wenn Bauabstände nicht eingehalten wurden oder neu errichtete Mauern die Grenzen des Grundstücks überschreiten.
Dass Hausbesitzer in solchen Fällen „den Originalzustand der Immobilie wieder herstellen“ bzw. für die nachträgliche Genehmigung struktureller Veränderungen bürokratische Hürden bewältigen müssen, haben sie sich Loots zufolge selbst zuzuschreiben. Schließlich müsste den Betroffenen klar sein, dass für Baumaßnahmen die Genehmigung der Stadt notwendig sei und hätten sie folglich auch die Konsequenzen für die Missachtung dieser Vorschrift zu tragen.
Die Konformitätsbescheinigung solle deshalb nicht als Schikane verstanden werden, sondern als Versuch der Stadtverwaltung, die ihr vorliegenden Baupläne von Immobilien in Windhoek zu aktualisieren. Dies könne die Stadt nicht pro aktiv selbst leisten, weil sie wegen Personalmangels nicht alle Häuser in der Hauptstadt auf eventuell angebrachte Veränderungen kontrollieren könne.
Loots räumte jedoch auch ein, dass sich manche Hausbesitzer ohne eigenes Verschulden nicht für eine Konformitätsbescheinigung qualifizieren, weil ihnen z.B. der Vorbesitzer des Hauses von ihm illegal vollzogene Anbauten verschwiegen habe. Demnach hob er hervor, die Bescheinigung sei nicht als Bestrafung für illegale Anbauten, sondern als Ordnungsinstrument eingeführt worden.
Deshalb sei es Hausverkäufern auch erlaubt, die Verantwortung für die Nachbesserung der Baupläne, bzw. die Bereinigung vorschriftswidriger Anbauten vertraglich an den Käufer zu übertragen und sich damit dem „administrativen Aufwand“ der Immobilienübertragung zu entziehen.
Windhoek
Als die neue Bestimmung im Jahre 2011 in Kraft trat, mussten wir rund 90 Prozent aller Konformitäts-Anträge ablehnen, weil die angehenden Hausverkäufer illegale Veränderungen an ihrer Immobilie vorgenommen hatten“, erklärte der zuständige Kontrolleur, Oelof Loots, gestern auf Anfrage der AZ.
Die Anzahl der wegen ungenehmigter An- oder Umbauten abgelehnten Konformitätsanträge sei inzwischen zwar auf rund 40 Prozent der monatlich rund 300 derartigen Bewerbungen zurückgegangen, aber dennoch „erschreckend hoch“. Durch die Statistik sieht sich Loots folglich in seiner Vermutung bestätigt, dass „die Leute unsere Aufklärungskampagnen über die neue Auflage schlicht ignorieren, oder aus unlauteren Motiven missachten“.
Als möglichen Beweggrund nennt er dabei die Absicht, der zusätzlichen Gebäudesteuer zu entgehen, die für ein durch genehmigten Anbau aufgewertetes Haus fällig werde. Andre Hausbesitzer wollten sich die Ausgaben für einen Architekten ersparen und würden deshalb ohne einen vom Fachmann erstellten und der Stadt genehmigten Bauplan ihre Immobilie erweitern oder verändern.
„Gewiss gibt es auch Hauseigentümer, die nicht auf eine städtische Baugenehmigung warten wollen und deshalb Abkürzungen nehmen“, erklärte Loots und ergänzte: „Das wird ihnen aber spätestens bei einer geplanten Übertragung des Hauses zum Verhängnis, weil sie ohne städtische Zustimmung für bereits vollzogenen Baumaßnahmen keine Konformitätsbescheinigung erhalten können und ohne dieses Zertifikat ihr Haus nicht verkaufen dürfen.“
In einem solchen Fall steht den Betroffenen ein ebenso kostspieliger wie zeitaufwendiger Behördengang und schlimmsten Falls der Abriss des Anbaus bevor. Der erste Schritt zur Ordnungsmäßigkeit führt über einen Architekten, der nachträglich einen Bauplan für den illegalen An- oder Umbau anfertigen muss. Diese Zeichnung muss von der Bauabteilung abgesegnet werden, bevor sich ein Inspektor vor Ort vergewissert, ob die grafische Darstellung tatsächlich die Umrisse der Immobilie wiedergibt.
Sollte sich bei der Abnahme oder anhand der Architektenzeichnung zeigen, dass der ungenehmigte Anbau, sei es ein Außenzimmer, eine Lapa, oder eine zusätzliche Garage, geltende Auflagen im Bereich Brandschutz, Kanalisation oder Flutwasserabfuhr verletzt, droht im Ernstfall der Abriss, bevor ein Konformitätszertifikat erteilt werden kann. Dasselbe gilt, wenn Bauabstände nicht eingehalten wurden oder neu errichtete Mauern die Grenzen des Grundstücks überschreiten.
Dass Hausbesitzer in solchen Fällen „den Originalzustand der Immobilie wieder herstellen“ bzw. für die nachträgliche Genehmigung struktureller Veränderungen bürokratische Hürden bewältigen müssen, haben sie sich Loots zufolge selbst zuzuschreiben. Schließlich müsste den Betroffenen klar sein, dass für Baumaßnahmen die Genehmigung der Stadt notwendig sei und hätten sie folglich auch die Konsequenzen für die Missachtung dieser Vorschrift zu tragen.
Die Konformitätsbescheinigung solle deshalb nicht als Schikane verstanden werden, sondern als Versuch der Stadtverwaltung, die ihr vorliegenden Baupläne von Immobilien in Windhoek zu aktualisieren. Dies könne die Stadt nicht pro aktiv selbst leisten, weil sie wegen Personalmangels nicht alle Häuser in der Hauptstadt auf eventuell angebrachte Veränderungen kontrollieren könne.
Loots räumte jedoch auch ein, dass sich manche Hausbesitzer ohne eigenes Verschulden nicht für eine Konformitätsbescheinigung qualifizieren, weil ihnen z.B. der Vorbesitzer des Hauses von ihm illegal vollzogene Anbauten verschwiegen habe. Demnach hob er hervor, die Bescheinigung sei nicht als Bestrafung für illegale Anbauten, sondern als Ordnungsinstrument eingeführt worden.
Deshalb sei es Hausverkäufern auch erlaubt, die Verantwortung für die Nachbesserung der Baupläne, bzw. die Bereinigung vorschriftswidriger Anbauten vertraglich an den Käufer zu übertragen und sich damit dem „administrativen Aufwand“ der Immobilienübertragung zu entziehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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