Wenn Farmer lästig werden
Ein unmoralisches Angebot. Das ist die beste Bezeichnung für die Entscheidung des Abschätzungsgerichts, die Bodensteuer von rund 3000 durch Anwälte vertretene Farmer um 40 Prozent zu senken.
Die Maßnahme hat offensichtlich nur ein Ziel: Die Farmer und vor allem ihre Anwälte zu befrieden, die seit Wochen versuchen, die vorläufige Abschätzungsliste annullieren zu lassen, die den Wert kommerzieller Farmen reflektiert und damit für die Höhe der ihren Besitzern berechneten Bodensteuer entscheidend ist. Das Abschätzungsgericht hat darauf völlig paradox reagiert, indem es einerseits die bei der Festlegung von Farmwerten angewandte Methodik für unzulässig erklärt, sich aber andererseits geweigert hat, die daraus entstandene Abschätzungsliste für ungültig zu erklären.
Dieser widersprüchliche Vorgang wäre mit einem Gerichtsurteil vergleichbar, das eine Stimmabgabe für manipuliert erklärt und gleichzeitig das daraus hervorgegangene Wahlergebnis als Ausdruck des Volkswillens legitimiert. Wo in diesem hypothetischen Fall eine Wahlwiederholung geboten wäre, ist bei der totgeborenen Bodensteuer eine Annullierung der Abschätzungsliste notwendig, weil sie auf einer fehlerhaften Berechnungsgrundlage basiert und sich nicht korrigieren lässt.
Genau das will das Abschätzungsgericht jedoch unbedingt vermeiden, weil dadurch sämtliche Grundbesitzer von der Bodensteuer befreit würden und eine Neubewertung ihrer Farmen ebenso zeitaufwändig wie kostspielig wäre. Und um das zu verhindern bedienen sich die Verantwortlichen sogar einer an Bestechung grenzenden Steuererleichterung, um sich den als lästig empfundenen Beschwerdeführern zu entledigen.
Marc Springer
Die Maßnahme hat offensichtlich nur ein Ziel: Die Farmer und vor allem ihre Anwälte zu befrieden, die seit Wochen versuchen, die vorläufige Abschätzungsliste annullieren zu lassen, die den Wert kommerzieller Farmen reflektiert und damit für die Höhe der ihren Besitzern berechneten Bodensteuer entscheidend ist. Das Abschätzungsgericht hat darauf völlig paradox reagiert, indem es einerseits die bei der Festlegung von Farmwerten angewandte Methodik für unzulässig erklärt, sich aber andererseits geweigert hat, die daraus entstandene Abschätzungsliste für ungültig zu erklären.
Dieser widersprüchliche Vorgang wäre mit einem Gerichtsurteil vergleichbar, das eine Stimmabgabe für manipuliert erklärt und gleichzeitig das daraus hervorgegangene Wahlergebnis als Ausdruck des Volkswillens legitimiert. Wo in diesem hypothetischen Fall eine Wahlwiederholung geboten wäre, ist bei der totgeborenen Bodensteuer eine Annullierung der Abschätzungsliste notwendig, weil sie auf einer fehlerhaften Berechnungsgrundlage basiert und sich nicht korrigieren lässt.
Genau das will das Abschätzungsgericht jedoch unbedingt vermeiden, weil dadurch sämtliche Grundbesitzer von der Bodensteuer befreit würden und eine Neubewertung ihrer Farmen ebenso zeitaufwändig wie kostspielig wäre. Und um das zu verhindern bedienen sich die Verantwortlichen sogar einer an Bestechung grenzenden Steuererleichterung, um sich den als lästig empfundenen Beschwerdeführern zu entledigen.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen