Werbefachfrau droht Berufungsprozess
Die wegen versuchten Mordes an ihrem Mann zu 30000 N$ und 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilte Werbeschaffende Susanne Hoff wird am 31. Juli erfahren, ob sie sich einem Revisionsprozess stellen muss.
Dann will Richter Alfred Siboleka entscheiden, ob er einem Antrag auf Berufungserlaubnis der Staatsanwaltschaft stattgibt, die sich sowohl gegen das angeblich unverhältnismäßig milde Strafmaß, als auch gegen die mutmaßlich fehlerhafte Verurteilung wegen versuchten Mordes richtet. Obwohl es das Regionalgericht zuvor für erwiesen hielt, dass Hoff zwei Männer dafür bezahlt hat, ihren Gatten Egbert zu ermorden, sah es dennoch den Straftatbestand der Verschwörung zum Mord nicht erfüllt, weil die beiden Männer den Mordauftrag nicht ausgeführt, sondern die Polizei verständigt haben. Die 300 Stunden Gemeinschaftsdienst hat Hoff (Mitte, mit ihren beiden Verteidigern Esi Schimming-Chase, links, und Karin Klazen) bereits abgeleistet.
Dann will Richter Alfred Siboleka entscheiden, ob er einem Antrag auf Berufungserlaubnis der Staatsanwaltschaft stattgibt, die sich sowohl gegen das angeblich unverhältnismäßig milde Strafmaß, als auch gegen die mutmaßlich fehlerhafte Verurteilung wegen versuchten Mordes richtet. Obwohl es das Regionalgericht zuvor für erwiesen hielt, dass Hoff zwei Männer dafür bezahlt hat, ihren Gatten Egbert zu ermorden, sah es dennoch den Straftatbestand der Verschwörung zum Mord nicht erfüllt, weil die beiden Männer den Mordauftrag nicht ausgeführt, sondern die Polizei verständigt haben. Die 300 Stunden Gemeinschaftsdienst hat Hoff (Mitte, mit ihren beiden Verteidigern Esi Schimming-Chase, links, und Karin Klazen) bereits abgeleistet.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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