Wertermittlung für kommerzielles Land ist abgeschlossen
Windhoek - Die Wertermittlung des Bodenwerts für die geplante Bodensteuer wurde am vergangenen Freitag im Magistratsgericht Katutura vom Anhörungskomitee unter Vorsitz von Richterin Leah Shanika abgeschlossen.
"Gemäß der Vorgaben des Teils IV des Reformgesetzes für kommerzielles Land von 1995 (Nr. 6 von 1995) erkläre ich die geänderte Fassung der Bodenwert-Abschätzungsliste für angenommen", hieß es von Shanika. Die Wertermittlung des "unverbesserten Farmlands" werde nun alle fünf Jahre wiederholt.
Seit dem Jahr 2001 wurden kommerzielle Farmen und kleine Landparzellen - Plots - nach der Methode des "vergleichbaren Wertes" von Agrar-Wertschätzern unter Vorsitz von Nashilongo Shivute bewertet. Insgesamt musste während der Anhörung im Magistratsgericht über 344 Beschwerdefälle entschieden werden. 85 davon wurden abgelehnt, ein Farmer erreichte eine Neubewertung. Die endgültige Liste werde nun vom Ministerium für Ländereien und Neusiedlung an das Finanzministerium übermittelt und ebnet dann den Weg für die Einführung einer Bodensteuer in Namibia.
Magistratsrichterin Lea Shanika betonte den "fairen, verfassungsgemäßen Hergang des Anhörungsverfahrens". Das Hauptziel des Gesetzes über die Landreform des kommerziellen Landes sei, "die Einführung eines Systems zur Besteuerung unbeweglichen Eigentums bzw. des landwirtschaftlich nutzbaren Landes". Entsprechend der Vorgaben in Artikel 12 der namibischen Verfassung, dass "jedermann das Recht auf eine gerechte öffentliche Anhörung durch eine unabhängiges, unparteiisches und kompetentes Gericht oder Tribunal hat", haben die Betroffenen ihre Meinung zu der vorläufigen Abschätzungsliste vorbringen können.
"Gemäß der Vorgaben des Teils IV des Reformgesetzes für kommerzielles Land von 1995 (Nr. 6 von 1995) erkläre ich die geänderte Fassung der Bodenwert-Abschätzungsliste für angenommen", hieß es von Shanika. Die Wertermittlung des "unverbesserten Farmlands" werde nun alle fünf Jahre wiederholt.
Seit dem Jahr 2001 wurden kommerzielle Farmen und kleine Landparzellen - Plots - nach der Methode des "vergleichbaren Wertes" von Agrar-Wertschätzern unter Vorsitz von Nashilongo Shivute bewertet. Insgesamt musste während der Anhörung im Magistratsgericht über 344 Beschwerdefälle entschieden werden. 85 davon wurden abgelehnt, ein Farmer erreichte eine Neubewertung. Die endgültige Liste werde nun vom Ministerium für Ländereien und Neusiedlung an das Finanzministerium übermittelt und ebnet dann den Weg für die Einführung einer Bodensteuer in Namibia.
Magistratsrichterin Lea Shanika betonte den "fairen, verfassungsgemäßen Hergang des Anhörungsverfahrens". Das Hauptziel des Gesetzes über die Landreform des kommerziellen Landes sei, "die Einführung eines Systems zur Besteuerung unbeweglichen Eigentums bzw. des landwirtschaftlich nutzbaren Landes". Entsprechend der Vorgaben in Artikel 12 der namibischen Verfassung, dass "jedermann das Recht auf eine gerechte öffentliche Anhörung durch eine unabhängiges, unparteiisches und kompetentes Gericht oder Tribunal hat", haben die Betroffenen ihre Meinung zu der vorläufigen Abschätzungsliste vorbringen können.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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