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Widerwillig gegen Korruption

Die Anti-Korruptionskonvention der Afrikanischen Union (AU) stößt nicht bei allen AU-Ländern auf Akzeptanz. Beim AU-Gipfel in Addis Abeba haben gestern einige Staatenvertreter die Unterzeichnung des Dokuments abgelehnt.

Windhoek - Die Länder-Repräsentanten seien zögerlich gewesen, weil das Dokument zu viele Beschränkungen enthalte, berichtete ein Vertreter von Transparency International (TI). "Wenn es beispielsweise um die Finanzierung politischer Parteien geht, verbietet die Konvention die Annahme von Mitteln unklarer Herkunft", sagt Dr. Muzong Kodi, für Afrika verantwortlicher Direktor der internationalen Anti-Korruptionsorganisation TI.

Die Konvention sollte ergänzend zu der bereits existierenden Anti-Korruptions-Konvention der Vereinten Nationen (UN) wirken, so Kodi. Denn "die Kontrolle von Korruption ist ein notwendiger Schritt, wenn die Ziele dieses dritten AU-Gipfels, nämlich Frieden und Entwicklung, verwirklicht werden sollen. Gute Regierungsführung ist das Herzstück des Kampfes gegen Armut und wirtschaftliche Unterentwicklung", sagte TI-Vorsitzender Peter Eigen. Die Anti-Korruptionskonvention der AU müsse von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet und ratifiziert werden, fordert TI. Zudem sei der Aufbau der notwendigen Strukturen zur Durchsetzung der Konventionen in den Staaten nötig.

Die neue Konvention soll allen Bürgern freien Zugang zu Informationen über Regierungs- und Verwaltungshandeln gewährleisten sowie eine "Überwachung" durch die Medien garantieren. Schritte gegen illegale Parteienfinanzierung und Bestechung öffentlich Bediensteter sind weitere Schwerpunkte des 22 Seiten starken Dokuments. Durch die Unterzeichnung, so Dr. Muzong Kodi, würden die Staaten ihr Engagement, die Neue Partnerschaft für Entwicklung (Nepad) zu einem Erfolg zu führen, verdeutlichen.

Bislang haben nur 30 Staaten die AU-Konvention unterzeichnet; drei von ihnen - die Komoren, Libyen und Ruanda - haben sie auch ratifiziert. Das bedeutet, dass eine überwältigende Mehrheit der AU-Mitgliedstaaten noch keine der beiden Konventionen unterzeichnet oder diese noch nicht dem eigenen nationalen Parlament vorgelegt und ratifiziert haben. Die Konvention erfordert ein Minimum von15 Ratifizierungen in AU-Mitgliedstaaten, um in Kraft zu treten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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