Wie wirksam?
Die verschärften Sanktionen der Europäischen Union, EU, gegen Simbabwe werfen heute wie vor 20 und 30 Jahren die Frage auf, wie wirksam eine solche Maßregelung sein kann (Sanktionen im Plural: Strafmaßnahmen; Sanktion in der Einzahl: Bestätigung und Erhebung zum verbindlichen Gesetz). Zum Arsenal wirtschaftspolitischer Druckmittel, die gegen das weiß regierte Südafrika und das einseitig zur Unabhängigkeit (UDI) ausgerufene Rhodesien (das spätere Simbabwe) gerichtet waren, gehörten vielseitige Sanktionen, darunter der Handelsboykott, Ausschluss vom internationalen Sport und das Waffenembargo.
Die Erfahrung im Rückblick lehrt, dass die Sanktionen ihre Wirkung - zumindest was die Lebensdauer der Regierungen betrifft, die von der Weltöffentlichkeit geächtet wurden - verfehlt hatten. In der "belagerten und isolierten" Industrie und Geschäftswelt bewirkten sie zum Teil sogar das Gegenteil dessen, was beabsichtigt war. Die Isolation diente der Industrie und den einheimischen Herstellern von Waffen vielfach als Anreiz zur Innovation sowie zur Beschaffung von Importersatz.
Bis zum selbstgemachten Wirtschaftsniedergang vor etwa fünf Jahren profitierte Simbabwe von der Diversifizierung aus der UDI-Zeit und Südafrika konnte mit dem Regierungsantritt Mandelas 1994 und der Aufhebung jeglicher Sperren plötzlich seine - während der Apartheidszeit entwickelten - begehrten Feldkanonen international absetzen.
Das Ende der UDI-Regierung in Simbabwe und der letzten weißen Regierung Südafrikas wurde durch eine Kombination von Faktoren herbeigeführt. In Simbabwe waren es zunehmende Verluste im Buschkrieg und massiver diplomatischer Druck. In Südafrika kann man von einem pragmatischen Gesinnungswandel der Regierung De Klerk sprechen, die ihre Bereitschaft, die Macht sukzessive der schwarzen Mehrheit zu überlassen, zwar nicht aus politischer Überzeugung ableitete, sondern aus der Erkenntnis der fehlenden existenziellen Perspektive, die an den Alleinanspruch "weißer" Macht gekoppelt war. Besagte Sanktionen hatten hier allenfalls eine marginale Wirkung, sie blieben Begleitmusik des Dilemmas. Solange sie zahlungsfähig waren, konnten die geächteten Länder trotz Sanktionen alles kaufen, sogar Glühbirnen aus der DDR.
Im Falle Simbabwes treffen die Sanktionen ein zahlungsunfähiges Land. Im übrigen wird sich Mugabe über die schlechte Publizität hinwegsetzen und sich aus dem Lager seiner Schmeichler Stärkung holen. Das Reiseverbot in die EU kann er durch Fahrten nach Kuba und Libyen kompensieren. Die zusätzliche Drohung eingefrorener Guthaben innerhalb der EU betrifft den Despoten auch kaum, weil man davon ausgehen kann, dass er, wie schon seinesgleichen vor ihm - zum Beispiel Mobutu Sese Seko - ihre privaten Milliarden in den Steuerhäfen und Banken "neutraler" Drittländer in Sicherheit gebracht hat. Dennoch bleiben die Sanktionen der EU eine wichtige Aussage mit Maßstab, der zumindest mittelfristig politische Kurswerte angibt.
Die Erfahrung im Rückblick lehrt, dass die Sanktionen ihre Wirkung - zumindest was die Lebensdauer der Regierungen betrifft, die von der Weltöffentlichkeit geächtet wurden - verfehlt hatten. In der "belagerten und isolierten" Industrie und Geschäftswelt bewirkten sie zum Teil sogar das Gegenteil dessen, was beabsichtigt war. Die Isolation diente der Industrie und den einheimischen Herstellern von Waffen vielfach als Anreiz zur Innovation sowie zur Beschaffung von Importersatz.
Bis zum selbstgemachten Wirtschaftsniedergang vor etwa fünf Jahren profitierte Simbabwe von der Diversifizierung aus der UDI-Zeit und Südafrika konnte mit dem Regierungsantritt Mandelas 1994 und der Aufhebung jeglicher Sperren plötzlich seine - während der Apartheidszeit entwickelten - begehrten Feldkanonen international absetzen.
Das Ende der UDI-Regierung in Simbabwe und der letzten weißen Regierung Südafrikas wurde durch eine Kombination von Faktoren herbeigeführt. In Simbabwe waren es zunehmende Verluste im Buschkrieg und massiver diplomatischer Druck. In Südafrika kann man von einem pragmatischen Gesinnungswandel der Regierung De Klerk sprechen, die ihre Bereitschaft, die Macht sukzessive der schwarzen Mehrheit zu überlassen, zwar nicht aus politischer Überzeugung ableitete, sondern aus der Erkenntnis der fehlenden existenziellen Perspektive, die an den Alleinanspruch "weißer" Macht gekoppelt war. Besagte Sanktionen hatten hier allenfalls eine marginale Wirkung, sie blieben Begleitmusik des Dilemmas. Solange sie zahlungsfähig waren, konnten die geächteten Länder trotz Sanktionen alles kaufen, sogar Glühbirnen aus der DDR.
Im Falle Simbabwes treffen die Sanktionen ein zahlungsunfähiges Land. Im übrigen wird sich Mugabe über die schlechte Publizität hinwegsetzen und sich aus dem Lager seiner Schmeichler Stärkung holen. Das Reiseverbot in die EU kann er durch Fahrten nach Kuba und Libyen kompensieren. Die zusätzliche Drohung eingefrorener Guthaben innerhalb der EU betrifft den Despoten auch kaum, weil man davon ausgehen kann, dass er, wie schon seinesgleichen vor ihm - zum Beispiel Mobutu Sese Seko - ihre privaten Milliarden in den Steuerhäfen und Banken "neutraler" Drittländer in Sicherheit gebracht hat. Dennoch bleiben die Sanktionen der EU eine wichtige Aussage mit Maßstab, der zumindest mittelfristig politische Kurswerte angibt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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